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04.10.23 / 10.08.19

 

Recht entlastet

darüber nachzudenken, wie sich der Einzelne in seiner Beziehung zu anderen Einzelnen, zu Geschäftspartnern und zur juristischen (vielfältigen) Person des Staates konkret verhalten soll. Recht setzt den Standard für weitergehende Pflichten, Gebote und Verbote. Ferner setzt Recht die Innen-Beziehungen und Zuständigkeiten der Institutionen im Staatskomplex.

Die Gesamtheit der Regeln werden bei rechtlicher Betrachtung als Rechtsordnung, bei soziologischer Betrachtung als Gesellschaftsvertrag bezeichnet.

Zu unterscheiden sind Muß- und Kann-Regeln. Liberale wollen hierzu:

  1. Pragmatisches Recht ohne bzw. mit möglichst geringem Einfluss von Moral, Wertvorstellungen oder Weltanschauungen aller Art auf die einzelnen Paragraphen (Artikel) und das Gefüge insgesamt.
  2. Erlaubt, geboten und empfohlen sind Verhaltensweisen und Verabredungen, die die Freiheit des je Anderen konfliktfrei nicht beeinträchtigen. Die Freiheit des Einzelnen maximieren zu wollen ist ein wertepolitisch komplexes Ziel und ein prozesspolitisch komplexer Vorgang.
  3. Liberale wollen flexibles Recht, das auf die Freiheit (Autonomie, Selbstbestimmung) des Einzelnen eingeht, ohne der Hypertrophie der Einzelfall-Gerechtigkeit zu verfallen.
  4. Jede aktuell gültige Rechtsordnung drückt das soziale Gedächtnis der Gesellschaft aus  und beruht auf Kultur, Gewohnheit und Kompromiss-Prozessen. Die stets diskreten Schritte des Wandels sollten daher in behutsamer Abfolge, evolutiv statt disruptiv beschlossen werden.
  5. Im Gegensatz zum Archaikum leben die Menschen in gegenseitiger Sichtweite. Dem Einzelnen ist Selbstjustiz bzw. Rechtsordnung à la carte untersagt. Gesetze sind einzuhalten, zu ändern oder abzuschaffen. Es gibt dazu keine brauchbare Alternative. Die unübersehbare Tendenz der Anomie ist Symptom für unzweckmäßige, gar fehlerhafte, nicht ausreichend zielführende Rechtsordnung für das Zusammenleben der Individuen. Zu dem problematischen Phänomen der Anomie ist überwiegend der Staatskomplex gefordert.

Die Rechtsordnung wirkt als Kitt der Gesellschaft. Egal ob lokal, national, transnational (EU) oder international. Ihre Pflege gehört zum Kern staatlicher Funktionalität.
 

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