11.08.19
Der Kultur- und Wildwuchs der Institutionen
Die vertikale Gliederung des deutschen Staates umfasst folgende:
- EU
- Bund
- Länder
- Regierungsbezirke - der Flächenländer
- Kommunen - Landkreise / Städte
- Stadtbezirke - in großen Städten
Horizontale Gliederung:
- 16 Bundesländer
- ca. 120 MIttelbehörden (Regierungsbezirke, Landkreise)
- ca. 11.000 Kommunen, Gemeinden
Ein Schema-F zur politischen Gliederung eines Landes ist sicher unangemessen. Kulturelle, historische, geographische und personelle Gesichtspunkte sind die Grundlagen der heutigen Gliederung Deutschlands. Formell betrachteter Wildwuchs ist nicht zu vermeiden. Immerhin war Deutschland vor Jahrhunderten vielfach kleinstaatlich gegliedert. Landesgrenzen änderten sich häufiger als sonst in Europa.
Von Interesse ist die Frage, ob der Wildwuchs reduziert werden kann.
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in einigen Fällen spiegeln Grenzen nicht mehr dies sozial, kulturelle und wirtschaftliche Zusammengehörigkeit (Großräume Frankfurt, Rhein-Neckar, Hamburg, Bremen, Berlin, Leipzig-Halle)
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Etwa die Gliederung der Länder findet aufgrund der Größenunterschiede kein Gleichgewicht
- Ab Art. 62 GG wird sichtbar, dass sich die politische Führung mit der Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern und besonders
bezüglich “Finanzfragen” schwer tut. Die Dynamik der Ereignisse erschwert die Handhabung des prinzipiell sinnvollen Föderalismus, damit der Gliederung in Bund und Bundesländer.
Es kann allerdings ein Zeitpunkt
kommen, an dem entweder die Bundes- oder die Landesebene als obsolet betrachtet werden muss.
Liberalismus, d.h., liberaler Pragmatismus, liberale Unvoreingenommenheit und liberale Geisteshaltung sind geeignet, Klippen und Widerstände der entsprechenden GG-Reform
einvernehmlich zu umschiffen.
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