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Die Funktionalität des Staates

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Ausführungen zu
Funktionalität Staat

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Staat & Demokratie

 

 

 

 

 

 

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Staat & Demokratie
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Funktionalität Staat

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31.01.17, 12:00 / ... / 24.01.17

 

Staat, eine typische Bildung gemäß FA von Hayek

Wie unter Statogenese ausgeführt, lebte ursprünglich die Menschheit frei in der Natur, so wie noch heute Amseln, Bakterien, Heringe, Elefanten, Würmer, Eichhörnchen sich darin bewegen. Auf jeden Fall ohne Staat.

Jegliches Tun hat Vor- und Nachteile

Staat ist die Konsequenz von Arbeitsteilung, Dichte der Bevölkerung. Staat ist eine Leistung menschlicher Intelligenz. Staat kostet, bindet Kräfte und Ressourcen; die Aktivität, das Tun im Rahmen staatlicher Institutionen verengt - unvermeidlich und vernünftig - Freiheit. Staat ist zumindest unbequem, gar lästig. Es liegt auf der Hand, dass jeder Einwohner, jeder Mensch, jeder Bürger und jeder Politiker eine Vorstellung vom Zweck und Sinn seines Staates hat. Diese Vorstellungen sind interpersonell vielfältig und innerhalb einer Gesellschaft - auch der der Welt - zum Teil widersprüchlich. Damit ist das Thema Staat komplex bis dornig. Staat ist zusammenfassend in Kauf zu nehmen, zu ertragen, eine Aussage, die von der gängigen politischen Korrektheit so - zumindest derzeit - nicht gedeckt ist.

Der konsensuale Staat kann kein Werte-Träger sein

Wird Staat als Erscheinung, Phänomen der Zivilisation betrachtet, kann Staat ausschließlich als Staat jedes/aller Menschen eines geographisch abgrenzbaren Gebietes real sein. Der Zweck des Staates kann rational denkend also nur ein konsensual konzipiertes und verabredetes Gebilde sein. Staat wird auf keinen Fall ethisch oder moralisch gerechtfertigt, ist niemals Werteträger, allenfalls Wertevermittler und aufgrund pragmatischer Gesichtspunkte selbstverständlich unverzichtbar. Daraus folgt zwingend, dass staatliche Institutionen zwar (verabredete) Werte pflegen, aber die in den staatlichen Institutionen, dem Staatskomplex, tätigen Personen weder Aufgabe noch Recht haben können, Werte zu schöpfen. Das gedankliche und institutionelle Konstrukt des Staates muss also (strengstens) wertfrei gestaltet sein. Weitergehendes mag “rechtlich” zulässig sein, trägt aber in sich den Keim für unproduktive Zerwürfnisse, Konflikte, Unrast und Leid.

Skizze der materiellen Funktionalitäten

Die Institution des Staates bewährt sich am gemeinsamen Interesse, etwa der Vernetzung der Einwohner im Staatsgebiet. Dazu zählen:

  1. Kommunikation der Einwohner so wie Mobilität von Personen und Gütern
  2. gedankliche Vernetzung, d.h., Bildung, Kultur
  3. Standards der Beziehungen, d.h., Recht
  4. existentieller Schutz vor Unwägbarkeit
  5. transnationale Verabredungen, d.h., Beziehungen zu anderen Staaten

Schon unter dem Gesichtspunkt von Demokratie, Reaktion auf Wandel darf der Staatskomplex aber unter keinem Umstand als Monopolist der Vernetzung tätig sein. Gemeinschaftsaufgabe sind die Konzeption, Entwurf, d.h, Planung und die Kontrolle der Standards und Verabredungen. Die operative Arbeit auf Basis der Standards ist der Zivilgesellschaft zu übertragen. Staat soll Richter nicht Partei sein.

Die Intensität der Aktivität des Staatskomplexes muss für alle der vorstehend genannten “fünf Interessen” nicht über einen Kamm geschoren werden. Im Bereich Schutz und Internationales wirkt der Staatskomplex nahezu exklusiv, im Bereich Bildung genügt tendenziell adjuvante Aktivität.

Querschnitts-Funktionalitäten

Im Rahmen der Funktionalität des Staates sind seine Querschnitts-Funktionalitäten zu betrachten: Da andernfalls Widersprüche der Wertesysteme verstärkt werden, obliegen dem Staatskomplex nach möglichst präziser Verfassung unter Beachtung der Menschenrechte exklusiv das (eingehegte) Primat und das Gewaltmonopol.
 

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