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05.03.18

 

Divide et impera?

Es wird vermutet , dass Niccolò Machiavelli den Begriff von “divide et impera” prägte, obwohl schon die Römer entsprechend vorgingen: Herrschen durch Teilung der Gegner, die solche Herrschaft streitig stellen.

Der Bezug zur Gewaltenteilung lässt sich durch die Aussage “Der Souverän herrscht eher (einfacher) wenn der Staatskomplex, Inhaber von Primat und Gewaltmonopol geteilt agiert.”

Geschichtlich haben John Locke und Charles Montesquieu die Idee der Gewaltenteilung im Zug der Aufklärung zur Begrenzung von Macht u. Willkür der absoluten Herrscher entwickelt.

In Rahmen der heutigen Demokratie soll Gewaltenteilung horizontal zweckdienliche Spezialisierung von Staatsorganen herstellen. Es wird unterschieden:

  • Gesetzgeber, Legislative als Vertreter des Souveräns
  • Gerichte, Judikative als Interpret des Gesetzgebers und Richter der Streit schlichtet
  • Staatsverwaltung, Exekutive als Vollzieher der Entscheidungen von Gesetzgeber und Gerichten.

Von der horizontalen Gewaltenteilung wird die vertikale Gewaltenteilung unterschieden. Im Rahmen der (hier vereinfachten) Ebenen: Kommune, Bundesland, Land, Europäische Union und gar Vereinte Nationen wird das Prinzip der Subsidiarität mit dem Ziel maximaler Eigenverantwortung des Individuums realisiert.
 

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