07.08.20 / 12.01.18
Gesellschaftsvertrag konkret
Anders als im Fall des landläufigen Vertrages nach BGB kommt der Gesellschaftsvertrag nicht aufgrund
ausdrücklicher Willenserklärung, sondern (implizit) dadurch zu Stande, dass viele Menschen - warum auch immer - miteinander zu tun haben. Beispielsweise, weil sie sich regelmäßig begegnen. Kein menschliches Individuum will “Mord
und Totschlag”, alle wollen positiv miteinander leben.
Beim Zusammenleben tritt die stillschweigende Vereinbarung als Gesellschaftsvertrag inkraft.
Nach dem Adam & Eva beschlossen auszuwandern, wurde alsbald klar, dass jedwede romantisierende
Vorstellung zu den Vereinbarungen des Zusammenlebens fehl am Platz war. Gesetze kreieren, ändern, verwalten, durchsetzen und anwenden wurde Beruf, von dem sich leben ließ. Also war Geld im Spiel. Die Verwaltung des Gesellschaftsvertrages
ist kostspielig, ein “teurer Spaß” geworden.
Gesetze, Herrscher, Gesetze, Herrscher, ... heute gibt es Bürgerliches Recht, Strafrecht,
Wirtschaftsrecht und - ja ”sie” werden nicht vergessen - obendrein Staatsrecht, als angeblich sakrosanktes Verfassungsrecht den Menschen verkauft. Damit es
besser schmeckt. Übrigens unverzichtbar sogar sinnvoll.
Gesellschaftsvertrag und Rechtsordnung sind real-praktisch Synonyme ... geworden.
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