Staat |
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14.02.18 / 19.08.17
Systemtheoretisch geboten: Staat Im sog. Internet sind alle Teilnehmer gleichberechtigt sich zu informieren, Meinung kund zu tun; jeder bleibt Herr der eigenen Äußerung, nämlich sie zu platzieren, zu löschen oder zu verändern. Internet ist das konkretisierte, d.h., real existierende Spiegelbild der idealtypischen Gesellschaft. Das System funktioniert allerdings nur deswegen so gut, weil es eine verpflichtende, übergeordnet bestimmende Instanz gibt, die die formalen Regeln des Nachrichtenaustausches fest legt. Staat bildet für die durch Personen (Individuen) konkretisierte Gesellschaft die organisatorische und rechtliche Klammer. Hierbei ist zu sehen, dass das Phänomen Staat auch auf das zivilisatorische Resultat fortschreitender Arbeitsteilung zurückzuführen ist. Eine hypothetische Genese ist unter Statogenese dargestellt. “Was” und “wer” ist Staat? Staat hat für die durch Individuen konkretisierte Gesellschaft, hier den Gedanken nur kursorisch vertiefend, die gleiche Funktionalität wie das Betriebssystem (etwa Windows) für den PC. Staat ist das Betriebssystem der Gesellschaft. Im Fall soziotechnischer Systeme, etwa eine Gesellschaft, handelt nicht das “Betriebssystem”. Ausschließlich Menschen handeln. Staat handelt nicht. Es sind Menschen, die die Steuern senken, Krieg erklären, Ost-Politik machen od. die Menschheit per Öko-Terror führen wollen. Da politische Prozesse das Sujet der LN sind, wird unter dem Gesichtspunkt des politischen Staates später Staatskomplex (1) als Begriff eingeführt. Mehr als die relativ kurze Definition im Glossar ist nicht erforderlich. Beschrieben ist in der Definition auch, welche Institutionen mit handelnden Personen zum Staatskomplex gehören. Die Führung des Staatskomplexes obliegt Politikern, die in politischen Parteien organisiert, zum Wohl der Zivilgesellschaft im Rahmen der definierten Staatsfunktionalität und Demokratie handeln. Das Weitere wird unter politischer Staat behandelt. -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- |
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