sonnenaufgang1

Korruption

übergeordnete
Ausführugen zu
Korruption

Liberale Notizen

Staat & Demokratie

Politik

politische Moral

 

 

 

 

zu
politische Moral
gehören

Wahrhaftigkeit

Paternalismus

Überbietungs-Wettb

Populismus

Fehlversprechen

Intransparenz

Staatsverschuldung

Korruption

legitimes Verhalten

 

 

soz. Degeneration

weitergehende
Ausführungen zu
Korruption

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

06.01.20 / 04.03.19

 

Ein Problem, verbreiteter, vielfältiger als wahrgenommen

Ein wenig hochtrabend, nicht systematisch-operational, definiert Transparency: “Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.”

Es ist sinnlos, über die Geißel der Korruption zu zetern. Wo Menschen leben, gibt es Korruption. Die Bemühungen Korruption möglichst einzudämmen, ist eine transzendente Aufgabe, die speziell innerhalb des Staatskomplexes wahrzunehmen ist. Macht, unverzichtbar und wünschenswerte Freundschaften sind Umstände bzw. Zustände, die die Notwenigkeit Korruption nicht ausufern zu lassen, erschweren. Schließlich erbringt politische Tätigkeit unvermeidbar auch persönliche Vorteile und legitime Belohnung.

Missbrauch, s.o., muss unbedingt gut definiert sein. Missbrauch setzt und/oder voraus:

  • Missachten und Missbrauch von kodifiziertem Recht oder Gewohnheitsrecht. Beispiele: Vorteilsannahme, Bestechlichkeit oder vorauseilender Gehorsam.
  • Zu Missbrauch gehört illegitimes Verhalten ohne Bruch des Rechtsrahmens Beispiele: Hintergrundgespräch für auserwählte Journalisten, manche Ordensverleihung, nicht gerechtfertigte Shows für oder mit ausländischen Politikern.
  • Diskriminierende, sachlich nicht begründete Bevorzugung Einzelner Beispiele: Bestechung,
  • Einräumen von Vorteil mit der Absicht / Erwartung / Verabredung von reflexivem Vorteil (1) unabhängig davon ob dies pekuniär, in materiellen Gütern oder immateriell geleistet wird. Beispiele: Ämterpatronage, eine Geißel, die demokratische Geisteshaltung so schwer beeinträchtigt. Die Begründung für Einrichten oder Erhalten der sog. kommunalen Wirtschaft und der entsprechenden Vergabe von Posten etwa nach politischem Proporz, muss besonders in den Blick genommen werden.
  • Wenn Legitimität außerhalb des rechtlichen Rahmen definiert ist, soll Fehlverhalten scharf kritisiert werden, kann aber von Missbrauch nicht die Rede sein. Beispiele: Demagogie, Populismus, “exzessive” Wahlversprechen.

Prinzipiell wird Korruption auf Basis des Strafrechtes geahndet. Ob unter gesellschaftlichen Verhältnissen gewohnheitsrechtlicher Korruption, etwa geahndet werden soll, wenn einem verlotterten Polizisten für die Unterlassung der Bussgeld-Anzeige ein Schein zugesteckt wird, sollte für Diskussion zugänglich sein. Die juristischen Feinheiten, wie Abgrenzungen, Zweckmäßigkeit der Strafverfolgung, Strafhöhe sprengen hier den Rahmen, sind seriös behandelt, Sujet für Spezialisten.

Sinn der notierten erweiterten Definition von Korruption ist es, neben finanziellen Zuwendungen an Einzelne oder Gruppen auch

  • das diskriminierende Verschaffen von (u.a. rechtlichen) Vorteilen
  • die verbreitete Vergabe von Posten an politische oder andere Freunde (2) und
  • die diskriminierende, vorzeitige Durchstechung von Informationen über gegenwärtige oder künftige Vorgänge im Staatskomplex

Es geht insgesamt betrachtet und weitergehend auch darum, die Praxis von Herrscher- Willkür zwar nicht zu unterbinden aber wenigstens einzudämmen.

Keine Korruption liegt vor, wenn Personen, gar persönliche Freunde in sogenannten Vertrauen-Positionen in maßvoller Zahl und Aufgabe auf Kosten der Steuerzahler ernannt werden (3).

Korruption und soziale Schichten

Korruption gibt es häufig unter Beteiligung von Personen der Oberschicht, meist Mitgliedern des Staatskomplexes, aber bisweilen auch Mitgliedern der Zivilgesellschaft jeder Schicht. Herrscher vergeben Vorteile untereinander, aber auch an Mitglieder der Zivilgesellschaft. Dies liegt daran, dass Herrscher in großem Umfang nicht transparent zu agieren in der Lage gar befugt sind, Macht haben und über finanzielle wie andere Mittel bestimmen bzw. von Amts wegen legitimiert darüber verfügen.

Zur verziehenen Korruption zählen Subventionen und die sog. Wahlgeschenke aller Art. Zwar wird gerne behauptet, solche Maßnahmen seien notwendig, gar geboten. Die entsprechende Beweislage ist regelmäßig nicht fundiert, weit her geholt oder prekär. Bei Wahlgeschenken geht es mit großer Regelmäßigkeit darum, Wähler zu beeinflussen.

Korruption wirkt auf demokratisches Verhalten, wie starke oder schwache Säuren auf Metalle: Zerfrisst und zwar massiv.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --
(1) Vermutung im Fall Börschel, jüngst in Köln, wobei über die erwartete Gegenleistung bisher nichts bekannt wurde.
(2) Der pekuniäre Aspekt wird in diesen Fällen auf Dauer in “monatlichen Raten” auf Kosten der Steuerzahler erfüllt.
(3) Aber kein Minister benötigt für seine hoheitliche Arbeit beispielsweise 50 Assistenten, etwa für die “Betreuung von Wählern” im Wahlkreis.
 

linie-600-5

sonstiges

Verzeichnis

Änderungsstand

Schlagworte

Glossar

Nutzeranleitung

Kalauer

Impressum

über den  Autor

hintergrundweiss