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09.01.20 / 14.03.17, 22:00 / 25.02.17, 09:00 / 31.03.11, 22:00

Elemente liberalen Denkens und liberaler Politik:

Überlegungen zu Freiheit

Freiheit ist nur die des Einzelnen; dazu gibt es einen keineswegs abgeschlossen definierten Kriterien-Katalog. Wesentlich wird Freiheit aber von Gefühlen bestimmt. Freiheit kann der Einzelne allerdings nur dann wahrnehmen, wenn Rechte der Anderen abwesend sind (1). Deswegen wird Freiheit im Folgenden vertieft behandelt.

Freiheit kann nur absolute Freiheit sein

Spätestens als die Autoren der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung vom 04.07.1776 Leben, Freiheit und die pursuit of happiness damals noch romantisierend in den (gemeinsamen) Zusammenhang stellten, wurde Freiheit eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. 240 Jahre später, d.h., heute, muss der Romantik abgeschworen und die Freiheit des Einzelnen als rational gebotenes Muss verstanden werden. Andernfalls wäre das Konzept des nicht animalischen Menschen ad absurdum geführt und außerdem ein - erlaubter aber nicht sinnvoller - Widerspruch zu den Erkenntnissen der modernen Physik (1910-1930) hergestellt.

Die Vorstellung vom Einheitsmenschen ist ein Albtraum (2). Solchen Einheitsmenschen gibt es nicht und kann es glücklicherweise nicht geben. Daraus folgt zwingend der Umkehrschluss : Alle Menschen sind untereinander ungleich und müssen allesamt sowohl frei wie selbstbestimmt sein. Ohne Freiheit und Selbstbestimmung gäbe es nämlich lediglich Einheitsmenschen und obendrein gesellschaftlichen Stillstand (siehe dazu auch Christian Lindner in Ungleichheit ist besser, Tagesspiegel, 14.12.10). Diese Aussagen sind uneingeschränkt apodiktisch und ohne jeglichen Abstrich gemeint. Da es Viele gibt, die das nicht akzeptieren, ist Toleranz außerdem zwingend. Umkehrschluss: Ohne Freiheit bei obwaltendem “privatem Gewissen” keine Toleranz.

Systematisch Freiheit zerstörende Tendenzen

Bevor über vermeidbare Freiheitseinschränkungen geurteilt wird, ist sinnvoll, die Tendenzen mit den geringsten Chancen ihrer Überwindung zu betrachten:

  1. Allmählich wird fühlbar, dass dem Einzelnen immer weniger Raum auf der Erde zur Verfügung steht
  2. in der arbeitsteiligen Gesellschaft nimmt die Monotonie der Erwerbstätigkeit zu
  3. wegen 1 und 2 werden Vertragstreue und Rücksicht auf Andere bedeutsamer. Im gesellschaftlichen Organismus nehmen Anzahl und Umfang von Regeln aller Art zu.
  4. Zunehmende Leistungsintensität hat zur Folge, dass der Anteil von Individuen, die nicht mitkommen zunimmt. Verzicht auf Ertrag aus Arbeit ist die Konsequenz. Andererseits entlastet der Sozialstaat, beansprucht aber - belastend - zunehmend Ressourcen aller Art. Mensch-Mensch-Beziehungen werden durch Mensch-Staat-Mensch-Beziehungen ersetzt. Der Spielraum für entsprechende Wahlfreiheit scheint nicht gegeben zu sein.
  5. Die zunehmende Arbeitsteilung in der Massengesellschaft hat das Verhältnis zwischen den Personen der Zivilgesellschaft und den im Rahmen des Staatskomplexes tätigen ungünstig verändert: Weniger Transparenz, weniger beidseitiges Verständnis und zunehmende Willkür ex Staatskomplex, in dessen Rahmen durch gegenseitiges Beschäftigen seiner Agenten zusätzlich mehr Ressourcen verbraucht werden.
  6. Im Rahmen des Staatskomplexes herrscht kein sportlicher, sondern feindseliger Wettbewerb. Da keine noch höhere Autorität dieses Treiben unterbindet, wird die Tendenz zur Moralwüste verstärkt. Hinzu kommt, dass die Herrschenden den von den Mitgliedern der Zivilgesellschaft verlangten Moralkodex selbst nur partiell einhalten. Die Details werden in den Abschnitten zur Gesellschafts- und Staatskritik näher betrachtet. Hier wird der Umstand wegen der Freiheit einschränkenden Wirkung erwähnt
  7. Auch als Folge aus 4,5 und 6 breitet sich Radikalismus und/oder Fundamentalismus aus. Die Freiheit mindernde Wirkung dieses Umstandes ist erheblich.
  8. Die verhaltensökonomisch bedingte Intensität der Erscheinungen gemäß 4, 5, 6 und 7 ist nicht beherrschbar: Die Folge wie schon zuvor: Freiheitseinbuße.
  9. Offenkundig sind insbesondere die im Staatskomplex tätigen Personen nicht in der Lage, ihre Expansion und die entsprechenden Folgen wahr zu nehmen. Dieser Umstand ist der Vorbote für den geistigen Kollaps der Welt- und Einzelgesellschaften.

Determinismus - Maschine - Mensch

Wird der Mensch als deterministische (bestimmbare) Funktionalität (Automat, Maschine, o.ä.) begriffen, ist Freiheit als Zielfunktion und Gestaltungselement jedoch überflüssig; unterschiedliche Begabungen und Fähigkeiten würden in diesem Fall durch Regelungen, d.h., weitergehender als nach der Idee des Gesellschaftsvertrages, eliminiert.

Vielleicht gar nicht überraschend gilt auch der Umkehrschluss: Regulierung, die intermenschliche Ungleichheit eliminiert, erforderte - damit der gedachte Prozess stattfinden könnte - den deterministischen Menschen. Das entspricht dem liberalen Menschenbild nicht.

Ethik

Die Gleichheit aller Individuen untereinander wäre sehr praktisch. Der Andere wäre besser einzuschätzen; vor Allem seine Absichten. Aber die Einzelnen verzichteten auf den Vorteil ihrer Individualität.

Resultat ist das liberale Menschenbild, das viele der ”sonstigen” Menschenbilder nicht von vorne herein ausschließt. Wesentlicher Bestandteil des liberalen Menschenbildes ist die Gewissensfreiheit, die folglich privat ist. Das Gewissen des Einzelnen ist für den (erzwungenen, gewalttätigen) Zugang anderer radikal tabu. Jeder Kompromiss hierzu vernichtet Freiheit.

Die oftmals übersehene Dialektik von der Freiheit des Einzelnen

Was dem Einen, auch dem Anderen: Freiheit für alle. Da Handeln mit der Gewissensabsicht (sogar) beginnt, wird durch das (freiwillige) Handeln des je Anderen sein Gewissen freiwillig, ggf. immerhin ein wenig, transparent. Freiheit ist aus der Intra-Sicht des Einzelnen zunächst wünschenswert. Und aus der Inter-Sicht ist Freiheit ungemein praktisch. Die Absichten der anderen Mitglieder der Menschheit werden freiwillig “bekannt gegeben”, also erkennbar. Es erhält damit das alterozentrierte Denken/Handeln eine wichtige Stütze. Freiheit ist u.a. die Grundlage für gegenseitiges Verstehen. Daraus folgt:

Freiheit spaltet nicht, Freiheit schweißt zusammen

Letzteres haben die Sozialisten in der UdSSR, der DDR und anderer Gesellschaften/Staaten so nicht gesehen. Deswegen sind die Staaten, die Gesellschaften, in der Folge sogar die Ökonomien zusammengebrochen.

Steht individuelle Freiheit im Mittelpunkt des liberalen Denkens, so wird genau dadurch auch Verantwortung zum Imperativ. Denn die Freiheit des Einzelnen ist dialektisch mit der Freiheit des Anderen verbunden. Beispielsweise bedeutet die Freiheit des einen Menschen, ein bestimmtes Stück Brot als Eigentum zu betrachten, die Unfreiheit des Anderen bezüglich des gleichen Wunsches. Freiheit des Einzelnen ohne die Verträglichkeit mit der Freiheit des Anderen existiert alleine ebenso wenig wie der isolierte Süd- oder Nordpol eines Magneten. Das Fehl-Verhältnis der Freiheit des Einen mit der Freiheit des Anderen wird stets nur in Ansätzen justiziabel sein. Durchaus komplexe Entscheidungen trifft daher der Einzelne unter Einsatz seines Gewissens in eigener Verantwortung.

Wer Freiheit nutzt, Freiheit lebt, muss gezwungenermaßen sozial, (alterozentriert) handeln. Andernfalls droht gesetzliche oder informell negative Sanktion. Diese Verhältnisse sind in der zivilisierten Welt überwiegend gut gelöst; aber ohne Zweifel nur überwiegend. Die theoretische Gesellschaft mag perfekt sein. Die perfekte reale Gesellschaft gibt es nur unter totalitären Verhältnissen.

Ökonomie

Arbeitsteilung, damit Komplexität erhöhen Effizienz. Das ist sowohl Freiheitsmehrung wie Freiheitsminderung. In weniger Stunden erledigte Arbeit, verlängert die Zeit in der Sonne zu liegen oder mit Eispickel und Helm auf den Taunus zu klettern. Wenn aber der Andere das Ersatzteil der Maschine nicht rechtzeitig liefert, scheint die Sonne oder existiert der Taunus “für die Katz”. Diese Andeutung bringt ein zweifach wirksames Dilemma zum Ausdruck:

  • Wird es mit der Arbeitsteilung übertrieben, kann Freiheit (hier zunächst pauschal gemeint) auch beeinträchtigt werden. Bei obwaltender Marktwirtschaft kann es zu solcher Übertreibung allerdings nicht ohne Weiteres kommen, weil entweder die Kosten der Transaktionen die so produzierten Güter aus dem Markt werfen oder weil erst sehr hoher Lohn - gleiche Wirkung - bei Freiheit beeinträchtigender Spezialisierung die Besetzung der Stellen in der Produktion ermöglichte.
     
  • Die Freiheit des Einen das Ersatzteil zu liefern oder nicht, beeinträchtigt die Freiheit des Anderen seine Arbeit zu erfüllen. Hiergegen wirkt jedoch die Vorkehrung des Vertrages. Beide Partner sind an ihre Verpflichtung(en) gebunden, widrigenfalls eigentumsrechtlich wirksame “Vertragsstrafen” an die geschädigte Partei zu entrichten sind.

Sowohl Markt wie Vertrag sind archaische soziale Bildungen (Begriff nach Hayek) in Jahrtausenden bewährt. Beide fußen zwingend (Umkehrschluss anwenden) auf dem Prinzip vom Eigentum. Aus den Bildungen Markt, Vertrag, Eigentum folgt seinerseits ex post betrachtet zwingend die soziale Bildung des Staates, ebenfalls archaischen Ursprungs.

Fazit dieses Abschnitts: Ökonomisches Handeln schränkt Freiheit ein. Staat ist das soziale Band als Garant für Freiheit der Individuen und die Funktion der Ökonomie.

Liberale & Sozialisten

Der konzeptionelle Rahmen für alle denkbaren Freiheitsgrade (aller) ist bis hierher abgesteckt. Somit ist unerbittlich in der Realität zu landen, denn so findet Gesellschaft statt. Liberale postulieren maximale Freiheit, weil andernfalls eine totalitäre Elite herrschen müsste (3); Sozialisten die minimale, weil andernfalls Ausbeutung obwaltete. Ein ideeller Kompromiss zwischen Liberalen und Sozialisten ist grundsätzlich nicht möglich: Die Positionen sind antagonistisch. Praxis ist die des - aus Gründen eines arbeitsfähigen demokratischen Regimes zu bejahenden - faulen Kompromisses:

  • Stillschweigend akzeptieren nicht deckungsgleicher Begriffsbestimmungen (Freiheit, Selbstbestimmung, Mensch, usw.)
  • stillschweigende Unterstellung deckungsgleicher Perspektive, die mit nicht übereinstimmenden Begriffen beschrieben wird.
  • Missachtung der im Dienst der Idee des vervollkommten, nicht animalischen Menschen rational zwingenden Freiheit des Einzelnen:
    • durch persönlich getragene Lasten: akzeptieren von Steuern, akzeptieren “nicht wasserdichter” Rechte, Entmündigung des Einzelnen durch hypertrophen Staat, akzeptieren von Gleichmacherei, u.ä.m.
    • Bedienung von Partikular-Interessen wie Sozial- und Wirtschafts-Subventionen, die Akkumulation von Funktionalitäten in den Händen der Akteure im Staatskomplex, das Unwesen mit dem Umfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das Wirken des Leistungsstaates

Unter ganz praktischem Gesichtspunkt ist die Zukunft mitnichten determiniert. Das Individuum, die Gesellschaft können sich aktuell und nachhaltig richtig sich nicht einmal selbst verstehen.

Wird Komplexität durch Regeln des Verhaltens eliminiert, lehnt sich der Einzelne früher oder später gegen die deswegen unvermeidliche totalitäre Herrschaft auf. Der Einzelne will offenkundig frei und eben nicht determiniert sein. Und vor allem anders als andere sein.

Warum Freiheit nicht jegliches Denkbare einschließt

Aus Erfahrung ist naheliegend, dass Freiheit (des Einzelnen) nicht entgrenzt sein kann. Bei näherer Betrachtung der Gründe zeigt sich jedoch, dass manche Freiheitsbeschränkung zu Frieden, Hilfsbereitschaft und Gemeinsinn nicht zielführend beiträgt:

  • Die erwähnten archaischen Bildungen Markt, Vertrag, Eigentum und folglich Staat sind weil Ressourcen stets knapp sind, wegen dem deswegen sich ergebenden Zwang zu ökonomischen Effizienz unverzichtbar. Resultat: Freiheitseinbuße.
  • Markt, Vertrag, Eigentum, Staat, Freiheit und persönliche Unversehrtheit sind Kategorien, die der persönlichen Disposition wegen der Rücksichtnahme auf Andere nicht zur Verfügung stehen können. Resultat: Freiheitseinbuße.
  • Etwa Monopole, Diebstahl, Tötung, Gewalt bei Demonstrationen, Störung der parlamentarischen Würde sind nicht “erlaubte Handlungen” gesetzlich kodifiziert.
  • Sicherheit mehrt Freiheit immer dann, wenn dadurch u.a. Ungleichheit, (eine) Quelle von Freiheit erhalten bleibt.
  • Verhaltensregeln (Verbote) beschränken insofern die Freiheit des Einzelnen. Nützlich sind allerdings solche Regeln, die Freiheit (durch sich selber) gleichzeitig ausweiten. Beispiel ist das Tötungsverbot in der Verfassung von Moses.

Fazit dieses Abschnittes: Freiheit beschränken die Menschen sich daher untereinander, um die des allgemeinen Einzelnen - nicht notwendigerweise auf unbeschränkte Dauer - noch zu mehren.

Welche Regeln also?

Bei der Suche nach solchen Regeln gelangt jeder Denkende abrupt an die Grenze der Erkenntnisfähigkeit, denn es geht hierbei in der Demokratie nicht um Herrschaftswissen; es kommt auf gemeinsam, geteilte Einsicht an. Und wenn das die Einsichten sind, dann muss der Einzelne im eigenen Interesse tun oder unterlassen ... Es wird nie eine stringente Theorie bzw. stringente Prinzipien geben, aus denen das “optijmale” Freiheitsvolumen abgeleitet werden könnte; der Definitionsprozess wird immer heuristisch sein. Es gibt immerhin transzendente Leitplanken für die Freiheit des Einzelnen.

  1. Entgrenzte Freiheit “für alle” läuft auf Null-Freiheit für die Schwächsten hinaus; Null- Freiheit für Einzelne ginge unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit vor dem Gesetz nur als Null-Freiheit für alle. Das ist sinnwidrig. Deswegen begrenzte Freiheit für alle.
     
  2. Zu unterscheiden ist zwischen passiver Freiheit und aktiver Freiheit. Bei der passiven Freiheit geht es um die Abwehr von Eingriffen durch andere Akteure. Bei der aktiven Freiheit ist die wesentliche Frage, was ist erlaubt, um den je Anderen in seiner Freiheit nicht zu beeinträchtigen. Aktive kontra passive Freiheit und umgekehrt. Die Regel hat Kant gesetzt. In der Praxis aber hilft das nicht viel, denn die Sichtweisen sind so vielfältig wie Personen nur sein können.
     
  3. Des Weiteren ist zu unterscheiden zwischen kollektiven Akteuren (Staat, ggf. als Vertreter aller, Verbände, Unternehmen), die die aktive und passive Freiheit Einzelner beeinträchtigen könnten und individuellen Akteuren, die ein partikulären, wettbewerbsfreien Vorteil gegen die Freiheit der Vielen durchsetzen (wollen).

Innerhalb dieser Leitplanken werden Kompromisse geschlossen; weitergehend als die Justiz könnte der Staatsapparat, die institutionelle Klammer der Gesamtheit aller Personen, die Schiedsfunktion übernehmen. Wird Staat als parteiischer Klassenstaat implementiert, in dem Politiker sogar “Interessen” vertreten, kann die Staatsverwaltung nur gewaltsam oktroyieren (4). Das ist abzulehnen; zwecks Einsicht genügt, all die negativen Erscheinungen in der real obwaltenden Demokratie zu betrachten.

Das überzeugte kurze Fazit:

Ja zur Freiheit, das ist klar. Zunächst basiert auf dem Menschenbild, auf der individuellen Gefühlswelt, aber auch stark gestützt auf organisationslogische Gesichtspunkte und schließlich Gesichtspunkte der gesellschaftlichen Systemtheorie.

Freiheit soll möglichst umfassend sein.

Mit Unzulänglichkeiten ist zu leben, genauso wie mit der Unzulänglichkeit des durch Karriere- Interessen katalysierten Überbietungswettbewerbs und dem gleichzeitig permanenten Versuch vieler (besonders mächtiger) Personen in der eigenen Lebenssphäre den Wettbewerb systematisch auszuschalten. Die beiden Effekte können nur durch den unerwünschten totalitären Staat vermieden werden. Sowohl Überbietungswettbewerb wie Kartellierung werden am wirkungsvollsten durch großes Freiheitsvolumen der Zivilgesellschaft (5) eingedämmt.

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(1) Durch freiwilligen Verzicht, geregelt durch Vertrag (auch Gesellschaftsvertrag), so wie Gebote oder Verbote
(2) Prämisse: “Ameisenstaat” ist nicht gewollt.
(3) Bereits Marx postulierte konsequent die Diktatur des Proletariats. Die o.a. Aussage sei hier als bewiesen angenommen. Sofern erforderlich, wird der Beweis, dass ohne Freiheit eine totalitäre Elite herrschte, gelegentlich separat gebracht 
(4) zu hohe Steuern, Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung, gesetzliche Ladenöffnungszeiten, Schulzwang im Wohnbezirk, staatlicher Rundfunk, staatliches Schulwesen, Bestattungswesen, o.ä.m. Das unverzichtbare staatliche Gewaltmonopol wird in solchen Fällen als Instrument der Durchsetzung von Interessen missbraucht.
(5) Zu der “am Feierabend” von wenigen Ausnahmen abgesehen auch das Gros der im Staatskomplex tätigen Personen gehört.
 

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