Menschenbild |
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09.02.21 / 29.03.17
Weder weiß noch schwarz, die unendliche Grauzone Die Regime des Absolutismus im 16. / 17. Jahrhundert waren gekennzeichnet durch Willkür der Herrschenden, durch die Praxis der Leibeigenen, strikte, geographisch definierte Grenzen und die Anwendung der Folter. Als Reaktion auf diese Verhältnisse postulierten zunächst Englische Gelehrte im Rahmen der Aufklärung den Liberalismus. Wegen <??> blieb der soziale Mensch bald 200 Jahre nach der Aufklärung außerhalb von Aufmerksamkeit. Heftige Beschwernisse verdrängten das Thema des sozialen Menschen. Die heutige Demokratie löste den Absolutismus ab. Das war unbedingt Fortschritt, der spätestens heute - bei freiem Blickfeld - die Einsicht für den sozialen Menschen erlaubt, gar verlangt. Allerdings auch heute steht fest, dass der Mensch frei sein muss und die Freiheit durch Berücksichtigung der sozialen Natur des Menschen (sogar) reflexiv erweitert wird. Gleichwohl steht das Ich am Anfang, denn das Tun des Einzelnen richtet nach dem Ich . Jede andere Prämisse negierte das instinktive Überlebensverhalten, die inhärente Eigenschaft des Menschen. Was sonst als das Ich ist mit Würde auszustatten? Das Soziale des Einzelnen Hierbei bleibt - schon aus der biologischen Logik - unmissverständlich klar, dass das Ich auf Andere als Ich zu übertragen ist. Die Würde aller ist unantastbar. Alterozentriert denken und handeln sind angezeigt. Das Gesellschaftliche des Einzelnen Es gibt unter Menschen also Vereinbarungen, etwa den Gesellschaftsvertrag. Intelligenz macht den Ameisenstaat allerdings überflüssig. Jenseits des Gesellschaftsvertrages bleibt der Mensch daher autonom, selbstbestimmt. Selbstbestimmung erfordert das Recht auf Freiheit und die Pflicht zur Mühe, die Freiheit Anderer nicht zu beanspruchen und damit zu schmälern. Letzteres ermöglicht das und entspricht dem Leistungsprinzip des Individuums in der Gesellschaft. Recht auf Freiheit und Pflicht zur Leistung sind nur dann gewährleistet, wenn Meinungs- und Redefreiheit primär in eigener, sekundär in der Sache des je Anderen bestehen. Gewissenhaftigkeit, nicht Besserwisserei über Denken und Tun je Anderer, ist unverzichtbar, weshalb das Gewissen und die Gefühle des je Anderen Tabu-Zonen sind. Wie selbstverständlich bleiben demütiges und geduldiges Erklären, gar Werben zulässig. Alterozentriertes Denken/Handeln als Maxime ist der hilfreiche Kompass. Hinrichtung ist heute unzulässig; die Freiheit darf nur unter strengen Kautelen entzogen werden. Die eigene Freiheit, die eigene Autonomie, die eigene Redefreiheit setzen voraus dem je Anderen mit aller Konsequenz das Gleiche zu einzuräumen. Am Beispiel der Pressefreiheit ist zu
überlegen, ob die Freiheit der Presse Vorrang vor der eigenen Freiheit eingeräumt werden sollte; es wäre ein Signal für Selbstbestimmung und Freiheit vor Bevormundung der in den Medien Tätigen und erst recht, denjenigen, die über Medien
sich untereinander austauschen. |
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