25.02.17, 09:00
Elemente liberalen Denkens und liberaler Politik
Wichtiger Teil des Gesellschaftsvertrages: Rechtsstaat
Den Rechtsstaat gibt es nicht dank der Gnade von
Herrschern, sondern als Teil des Gesellschaftsvertrages nach der Idee von Rousseau. Die Idee des Gesellschaftsvertrages bleibt schillernd, nicht justiziabel, idealtypisches Konstrukt, gleichwohl als Leitfaden für gedankliche
Durchdringung von Individuum, Gesellschaft und dem Gefüge der Institutionen hilfreich.
Sinnvollerweise wird der Idee eines
Gesellschaftsvertrages der Charakter des rechtlichen Gewölbes zugeordnet. Auf Basis dieser Prämisse ergibt sich Folgendes:
- Alle Rechtsgebiete vom Gewohnheitsrecht bis
zum Völkerrecht sollen sich widerspruchsfrei und einander ergänzend fügen
- Allen Rechtsgebieten liegt der Gedanke des Vertrages zu Grunde
- die - sunt servanda - strikt einzuhalten sind
- aber (selbstverständlich) geändert werden können
Das alles gilt auch für den Rechtsstaat, der
insbesondere den Handlungsrahmen für die Herrschenden darstellt. In diesem Rahmen ist Willkür nicht zulässig, daher Ziel jeglichen Handelns das Allgemeinwohl und der dem entsprechenden allgemeine Wille. Bekanntlich sprengen die
Herrschenden immer wieder den verabredeten Rechtsrahmen, handeln also entsprechend oft willkürlich und Verfolgen schamlos ihre jeweils persönlichen Interessen.
Wenig sinnvoll ist darüber nur mit Empörung zu
reagieren. Die Abweichung des idealtypischen Soll, der Verfolgung des Gemeinwohl und dem allgemeinen Willen und dem tatsächlichen Ist-Geschehen müsste mit viel mehr Akribie dargestellt sein. Zwar bringen die gemäß gesellschaftlicher
Arbeitsteilung zuständigen Medien viel über das Fehlverhalten Herrschender, aber leider überwiegend durch den Filter persönlicher politischer Meinung. Pauschal betrachtet liefern die Medien ein Alibi, weil sie substanziell die
Herrschenden die Sicht der Herrschenden vertreten.
Statt wenig gut zu machen,
wollen die Herrschenden unter Abstrich von Qualität viel bestimmen. Angesichts des Umstandes, dass der Staatskomplex unverdrossen auf Kosten der Zivilgesellschaft expandiert und der zahllosen Verstöße gegen die gültigen Gesetzeslage steht es allenfalls mäßig um “den Rechtsstaat”.
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