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25.02.17, 09:00

Elemente liberalen Denkens und liberaler Politik

Wichtiger Teil des Gesellschaftsvertrages: Rechtsstaat

Den Rechtsstaat gibt es nicht dank der Gnade von Herrschern, sondern als Teil des Gesellschaftsvertrages nach der Idee von Rousseau. Die Idee des Gesellschaftsvertrages bleibt schillernd, nicht justiziabel, idealtypisches Konstrukt, gleichwohl als Leitfaden für gedankliche Durchdringung von Individuum, Gesellschaft und dem Gefüge der Institutionen hilfreich.

Sinnvollerweise wird der Idee eines Gesellschaftsvertrages der Charakter des rechtlichen Gewölbes zugeordnet. Auf Basis dieser Prämisse ergibt sich Folgendes:

  • Alle Rechtsgebiete vom Gewohnheitsrecht bis zum Völkerrecht sollen sich widerspruchsfrei und einander ergänzend fügen
  • Allen Rechtsgebieten liegt der Gedanke des Vertrages zu Grunde
    • die - sunt servanda - strikt einzuhalten sind
    • aber (selbstverständlich) geändert werden können

Das alles gilt auch für den Rechtsstaat, der insbesondere den Handlungsrahmen für die Herrschenden darstellt. In diesem Rahmen ist Willkür nicht zulässig, daher Ziel jeglichen Handelns das Allgemeinwohl und der dem entsprechenden allgemeine Wille. Bekanntlich sprengen die Herrschenden immer wieder den verabredeten Rechtsrahmen, handeln also entsprechend oft willkürlich und Verfolgen schamlos ihre jeweils persönlichen Interessen.

Wenig sinnvoll ist darüber nur mit Empörung zu reagieren. Die Abweichung des idealtypischen Soll, der Verfolgung des Gemeinwohl und dem allgemeinen Willen und dem tatsächlichen Ist-Geschehen müsste mit viel mehr Akribie dargestellt sein. Zwar bringen die gemäß gesellschaftlicher Arbeitsteilung zuständigen Medien viel über das Fehlverhalten Herrschender, aber leider überwiegend durch den Filter persönlicher politischer Meinung. Pauschal betrachtet liefern die Medien ein Alibi, weil sie substanziell die Herrschenden die Sicht der Herrschenden vertreten.

Statt wenig gut zu machen, wollen die Herrschenden unter Abstrich von Qualität viel bestimmen. Angesichts des Umstandes, dass der Staatskomplex unverdrossen auf Kosten der Zivilgesellschaft expandiert und der zahllosen Verstöße gegen die gültigen Gesetzeslage steht es allenfalls mäßig um “den Rechtsstaat”.
  

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