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29.01.21 / 12.12.20 / 20.10.17 / 08.12.05 / 26.08.05 

 

Freiheit erfordert die Abwesenheit von Rechten Anderer

Zu Wort bzw. Begriff:

“Frei” bedeutet im weiten Sinn “nicht abhängig”. Die Substantivierung “Freiheit” beschreibt das Recht (folglich) persönlich unabhängig von Anderen (frei) zu entscheiden. Da der Einzelne stets das Produkt “seiner Gesellschaft” ist, bestehen die weiteren Ausführungen u.a. darin, zu begründen, warum das “Recht der Freiheit” angesichts gegenseitiger Abhängigkeiten der Individuen im Kollektiv dennoch nicht kassiert werden kann, soll und darf.

Im Grundsatz

kann (i.S. von dürfen) das Individuum “frei” entscheiden und entsprechend ohne Sanktionsfolge handeln, wenn dem die Rechte anderer nicht im Wege stehen. Benötigt oder will der Mensch, heute, “seine” Bürgerrechte? Ohne Zweifel, aus liberaler Sicht.

Welche - qualitativen / quantitativen - Rechte? Und wer “erteilt” diese Rechte? Etwa der Staat? Gegenthese:

”Ich wähle nicht, weil ich das Recht dazu habe, sondern weil ich bin.” oder
“ich wähle, weil ich bin, nicht weil eine gnädige Obrigkeit dies konzediert”

Damit die weiteren Überlegungen einen logischen Leitfaden bekommen, ist es nötig, einige grundsätzliche Überlegungen voran zu stellen.

Erst war die Erde, dann die zunächst primitiv organisierten Menschen. Die primitive Organisation entwickelten die Menschen zum Staat als “höchste” Organisationsform.

Scherte der Einzelne aus dem Verband der primitiven Organisation aus, verlor er die entsprechenden Vorteile; wechselt der Einzelne von einem Staat in den anderen, muss er die Regeln des anderen Staates lernen. Schert der Mensch aus dem Staat aus, d.h., beachtet er nicht 100% der Regeln, wird er mit Sanktionen belegt. Die staatliche Organisation hat offenkundig so viele Vorteile, dass der Einzelne bereit ist, das Risiko der Sanktion, bei irrtümlichem oder absichtlichen Regelverstoß in kauf zu nehmen.

Früher haben vom Volkszorn und Aufklärung bedrängte Fürsten gnädig Rechte erteilt. Diese Rechte nennt man bis heute Bürgerrechte. Ein problematischer Begriff unter normativem Gesichtspunkt, denn was ist mit den Rechten von Nicht-Bürgern? Kann dies bezüglich ausreichend eindeutige Sprachpraxis vorausgesetzt werden?

Allerdings hilft die Überlegung, Rechte seien von der Natur vorgegeben nicht weiter. Zunächst gilt: “Natur” handelt genauso wenig wie Staat. Zweitens: Was ist Natur? Gehört der Mensch auch zur Natur? Wenn ja: Gehört auch Gelerntes, menschliches Wissen im weitesten Sinn, zur Natur? Ist das Verhalten, das einzig Gesellschaft konfiguriert, der Menschen also natürliches Verhalten?

Wenn zwei Menschen 140 kg von “a” nach “b” (gemeinsam) tragen wollen, verliert jeder die Freiheit zu tragen wann er will. Beide Menschen verzichten also freiwillig auf die Freiheit zu tragen “wann sie wollen”.

Staat zu wollen, d.h., Rechte anderer zu akzeptieren, hat Freiheits-Minderung zur Folge.

An diesem Punkt ist unvermeidlich, das Faktum der IST-Ungleichheit zwischen je zwei Menschen in die Überlegung einzubeziehen. So sind Menschen unterschiedlich mächtig - andere zu Handlungen zu veranlassen, gar zu zwingen. Das kann für je zwei, erst Recht für die Vielen Vorteile, aber auch Nachteile haben. Erfahrung zum Nutzen “aller” ist positiv; aber ausbeuten zum Vorteil eines Einzelnen zunächst nicht. Verkauft der Erfahrene dem Unerfahrenen sein Wissen, gibt es keine Ausbeutung, wenn die Verabredung freiwillig geschlossen wird. Ist Freiwilligkeit gegeben, wenn das Überleben des weniger Mächtigen von der Erfahrung des Mächtigeren abhängt? Wir verlieren uns an diesem Punkt in einem Dschungel von Fällen, Situationen, Umständen.

Keine Theorie lichtet den Dschungel der gesellschaftlichen Komplexität.

Also Pragmatismus, was wollen die Menschen? Unter den Bedingungen der heutigen Welt, zumal bei Bestehen einer staatlichen Organisation, ist eine sehr kleine Teilmenge aller Menschen, vielfach abhängig, jene die die Entscheidungen zur Gestaltung der Rechtsordnung im, hoffentlich legitimen, Auftrag aller fällt. Werden einige Gedanken übersprungen, stellt sich Frage nach dem Primat.

Unstrittig sind Konventionen praktisch: BGB, das beste Beispiel. Unstrittig müssen die Institutionen des Staates, nach liberaler Auffassung durch Steuern, finanziert werden. Unstrittig gibt es in jedem modernen Staat eine Sozialpolitik; beispielsweise unentgeltliche Schulbildung oder die Sozialhilfe. Dies vorausgesetzt, gibt es die Möglichkeit die Rechtsordnung entweder nach dem Primat der Gemeinschaft (Staat), dem Primat des Einzelnen oder gemischt (je nach Thema) zu entscheiden.

Nun ließe sich die Option “mehr Staat” per Totschlagargument verwerfen. Nicht betrachtet wird im Folgenden lediglich die Situation der akuten Krise.

Ist es aus Sicht des Menschen vernünftig, gar wünschenswert angesichts der tendenziell zunehmenden Komplexität (zunehmende Arbeitsteilung, Zunahme der Welt-Bevölkerung) auf mehr Staat zu setzen? Ja, wenn viele, vielleicht alle Vorteile haben. Denkbar wäre, dass Freiräume gegeneinander aufgewogen werden. Bloß, nach welchen Kriterien soll das entschieden werden? Undenkbar, eine Freiheitsbilanz für 82.500.000 Menschen in Deutschland zu erstellen. Wieviel Kategorien soll es dann geben? Wie wird auch das entschieden? Wir wissen aus der Geschichte, dass jene, die für mehr Staat, d.h., weniger Freiheit eintreten, die Tendenz haben, die Verhältnisse dadurch zu vereinfachen, dass egalisiert wird. So ein Programm kann so attraktiv wirken, dass am Wahltag oder per Revolution die Menschen sich dafür entscheiden. Wenn aber der Zustand konkret eingetreten ist, Geschichte lehrt es, werden die Menschen feststellen, dass ihre Erwartungen nicht eingetreten sind. Die Verhältnisse sind schon bei statischer Betrachtung komplex genug; erst Recht gilt dies unter den real dynamischen Bedingungen. Schließlich ändern Menschen dann ihre Präferenzen und bei Vorliegen “neuer Daten” auch ihr Verhalten. Das alles soll, im Dienst künftiger Zufriedenheit vorausgesehen werden. Unmöglich.

Liberale gehen konsequent den anderen Weg: Welche Freiheitsbeschränkungen sind unverzichtbar um offenkundige Missstände, etwa harte, lebensbedrohende Nachteile für Einzelne zu vermeiden? Keine Frage: “Mit Links” sind die erforderlichen Entscheidungen nicht zu treffen. Die Chance künftiger Zufriedenheit ist auf jeden Fall größer, wenn

die Einzelnen als Mitglieder der Gesamtheit nur ausnahmsweise auf ihre jeweils persönliche Freiheit verzichten.

Zunächst ist lesenswert, das Interview von Burkhard Hirsch mit dem DLF am 28. Juli 2005 vor dem Hintergrund der Überwachung von Telefongesprächen. Eine Fülle von Themen werden querschnittsmäßig, im 10-Minuten-Interview nur kursorisch möglich, behandelt.

Es muss gesehen werden, dass bereits gewohnheitliche Wertsetzungen das Recht des Einzelnen mitbestimmen. Um dies im Einzelnen zu berücksichtigen und damit der Überblick nicht verloren geht, wird - in vier Gruppen - die Fülle von Beziehungs-Situationen des Einzelnen betrachtet. Hierbei ist die herkömmliche Sphäre “der Bürgerrechte” erheblich erweitert, weil sich herausgestellt hat, dass eine Vielzahl von Bestimmungen der Rechtsordnung den Einzelnen in der Wahrnehmung seiner Freiheit, folglich seiner Rechte, erheblich einschränken. Die Bedeutung der klassischen Bürgerrechte wird dadurch besser sichtbar.

Fazit:

“Eine Freiheit, die nicht auch im Einzelfall missbraucht werden kann, ist keine Freiheit. Als sittliches Prinzip muss ihr aber die Zuweisung und Übernahme von Verantwortung gegenüberstehen.” Christian Lindner, laut FAZ, 20.10.17, S.4.

Zwecks optimalem Überblick unter einer Fülle von Betrachtungswinkeln gegliedert und in den vier Hauptabschnitten mit den entsprechenden Gemeinsamkeiten zusammengefasst:

  • Private Sphäre
  • Verfügung über das eigene Leben
  • Mitglied im Kollektiv: Gemeinsamkeit und Schutz
  • Risikoausgleich: die interpersonelle, “soziale” Versicherung
  • Vertragsfreiheit: das Eingehen einer interpersonellen Beziehung

 

freiheit-braucht-verbuendete(A) private Sphäre

Familie, Freundeskreis in Wohnungen

für jedermann sonst, einschließlich Zugang, ist jedes Eindringen tabu und zwar weiter gehend als durch Eigentum bestimmt. Auch für die sog. Staatsorgane. Freiheit der Versammlung in der eigenen Wohnung.

Familie, Freundeskreis im öffentlichen Raum

Familien, Freunde sind als solche Verkehrsteilnehmer

Zugang zu öffentlichen Einrichtungen

Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für Verkehrsteilnehmer

Straßenverkehr

Verkehrswege sind öffentliche Einrichtungen. Mobilität war schon immer eine zusätzliche Dimension für die Entfaltung des Individuums. Angesichts der massiven Inanspruchnahme und der spezifischen Gefährdung durch die eingesetzten Geräte wurden im Laufe der Jahre besondere Bestimmungen entwickelt.

freiheit-braucht-verbuendete(B) Verfügungen über das eigene Leben

Auszug aus der PM von Michael Kauch am 29.08.05: “ ... Die FDP- Bundestagsfraktion hat bereits einen eigenen Antrag zur Patientenautonomie in den Bundestag eingebracht. Im Gegensatz zu den zerstrittenen anderen Fraktionen setzen die Liberalen konsequent auf das Selbstbestimmungsrecht nicht-einwilligungsfähiger Patienten. Nur die FDP hat zu Patientenverfügungen eine klare und einheitliche Position, die von einem Parteitagsbeschluss vom Mai 2005 untermauert wurde und die sich auch im Bundestagswahlprogramm findet.

Die FDP will konkret, dass Therapiewünsche und Therapiebegrenzungen durch Patientenverfügungen in jeder Krankheitsphase anzuerkennen sind. Eine Beschränkung der Wirksamkeit von Patientenverfügungen auf einen unwiderruflichen tödlichen Krankheitsverlauf lehnen wir ab. Zwangsbehandlungen sind mit dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Patienten nicht vereinbar. Allerdings ist jeweils zu prüfen, ob der in der Patientenverfügung verfügte Willen hinreichend konkret formuliert ist, ob Anzeichen für Willensänderungen bestehen und ob der Wille dem Patienten noch personal zurechenbar ist, etwa bei bestimmten Ausprägungen von Demenz.

Patientenverfügungen sollen nach Auffassung der FDP künftig schriftlich abzufassen sein. Dafür soll die Überprüfung des Willens des Patienten ohne Vormundschaftsgericht durch den Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigten erfolgen. Die Angehörigen und das Pflegepersonal sind anzuhören. Nur bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten bezüglich des Patientenwillens müsste das Vormundschaftsgericht entscheiden.

 

freiheit-braucht-verbuendete(C) Der Einzelne als Mitglied im Kollektiv

Menschenwürde: Freiheit und Unversehrtheit

Etwa bei der SPD ist es üblich, zu formulieren: “Jeder” ist “an Recht und Gesetz, an internationale Konventionen, aber auch an das Grundgesetz gebunden.” Diese Anschauung ist billig und völlig ungenügend. Freiheit und Unversehrtheit sind zu respektieren. Unabhängig davon, was in einer Rechtsordnung formuliert ist. Nun ist, wie im Fall el-Masri im Herbst 2005 vermutlich nur zufällig bekannt wurde, fehlerhaftes Handeln der mit Sicherheit beauftragten Staatsangestellten nicht völlig auszuschließen. Da andererseits “jeder”, etwa vor Kriminalität zu schützen ist, muss ein Ausgleich für jeden Einzelnen vorgesehen werden, der einem Irrtum zum Opfer fällt. Dazu hat die zuständige Führung ohne weiteres, etwa klagen, tätig zu werden. Es kann nicht zu viel verlangt sein, von den Führungskräften im Sicherheitsapparat das reale Geschehen permanent auf mögliche Irrtümer zu überwachen. Wird ein Fall bekannt, ist sofortiges Handeln vorzuschreiben. Per Gesetz oder Verfassung. Sogar die selbsttätige Veröffentlichung der Verletzung von Freiheit oder Unversehrtheit Einzelner sollte gesetzlich, sanktionsbewehrt im Fall von Missachtung, vorgeschrieben sein.

Meinungsfreiheit

Es gab in der Dämmerung der Grünrotenzeit den Fall “Cicero”. Aus der Verfügungsgewalt Bundeskriminalamtes wurde aus Unterlagen über die Untersuchung zu einem Fall schwerer Kriminalität zitiert. Otto Schily äußerte den Verdacht, der Journalist hätte die Beamten bestochen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch durch die Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigten. Dieses Vorgehen ist unzulässig. Ggf. sind Gesetze zu ändern.

Meinungsfreiheit ist nur dann gewährleistet, wenn Journalisten absolut unbehelligt ihrer Arbeit nachgehen können. Beim Fehlverhalten des Bestochenen ist anzusetzen. Statt laufend unsinnige Gesetze zu produzieren, ist es nicht zu viel verlangt, dass etwa Sicherheitsfachleute ihre eigene Behörde “sicher machen”. Zugegeben: Die absolute Sicherheit gibt es nicht und es ist sicher ein Nachteil, wenn Fehlverhalten von Journalisten in Zusammenhang mit “Meinungsfreiheit” nicht “beim Journalisten” ermittelt werden dürfen. Meinungsfreiheit ist jedoch ein so hohes Gut, dass bei Güterabwägung diese Nachteile in kauf zu nehmen sind.

        Zu Berichten, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe in den 90-er Jahren Journalisten beschattet, um undichte Stellen im eigenen Apparat aufzudecken, erklärte am 11.11.05 Max Stadler (+): "Die öffentlichen Auskünfte von Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und BND-Chef August Hanning bezüglich der Observationen von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst sind noch unzureichend. Ähnlich wie in der Cicero-Affäre zeigt sich erneut ein Kernproblem: Mit der Zielsetzung, man müsse undichte Stellen im eigenen Apparat ausfindig machen, greifen Behörden massiv in den beruflichen, geschützten Bereich und sogar in die Privatsphäre von Journalisten ein. Hierfür sind künftig klarere Grenzziehungen notwendig."

Verkehrssitten

Schon in der Familie, der sozialen Urzelle, gibt es spezifische Verabredungen, die zu Gewohnheit kondensieren und da / wenn eingehalten Freiheit einschränken. So auch im geographisch weiten, multi-personalem Kollektiv, bisweilen gar justiziablem sog. Gewohnheitsrecht. Die persönliche, gar gefühlsmäßig aufgeladene Freiheit des Einzelnen wird so durchaus Gegenstand interpersoneller Betrachtung: Ja, zur Idee der Freiheit des Individuums, vorausgesetzt die Individuen sind in der Lage bzw. befähigt Freiheit auch alterozentriert zu betrachten.

Die Verantwortung zur Freiheit geht in die kollektive Verkehrssitte über.

Keine Diskriminierung

Auszug aus einer PM von Sabine Leuteuheusser-Schnarrenberger vom 30.08.05: ... Die FDP tritt seit Jahren für verbesserte Rahmenbedingungen für Lesben, Schwule und Transgender ein. Liberale fordern, daß das Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten endlich ausgewogener wird. Dazu gehören notwendige Änderungen im Steuer- und Beamtenrecht, aber auch das volle Adoptionsrecht. Das wollen wir mit einem Ergänzungsgesetz zum derzeitigen Recht herstellen.

Im Bereich der Diskriminierungsfreiheit für Schwule und Lesben muß noch sehr viel mehr passieren. Es gibt zweifelsohne Handlungsbedarf, völlig unabhängig von den Vorgaben der EU, die die FDP selbstverständlich umsetzen will. Ein Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden, das keine diskriminierende Bürokratie enthält, ist für mich das eigentliche Gebot der Stunde.

Um so wichtiger ist es, daß die FDP ein möglichst starkes Mandat für harte Verhandlungen mit dem möglichen Koalitionspartner CDU/CSU bekommt. Nur allein den Status Quo zu erhalten, das reicht nicht aus. Die volle Teilhabe aller Menschen unabhängig von der sexuellen Präferenz muß noch mehr im Bewußtsein der Menschen verankert werden.

Ich bin zuversichtlich, daß der gesellschaftliche Wandel in allen demokratischen Parteien ankommt."

Eigentum

Nimmt ein Individuum die verlorene Münze eines zweiten, kann ein Dritter nicht über die gleiche Münze verfügen. Recht auf Eigentum wird etwa bei diesem einfachen Vorgang auf natürliche Weise begründet. Und deswegen auf eine Fülle von Situationen erweitert. Spätestens seit Karl Marx wurde Eigentumsrecht politisches Sujet. Die eine Entgrenzung hatte die andere Übertreibung - gar von den Marxschen Prämissen nicht getragen - zur Folge. Obwohl die Idee vom Eigentum auf einem gewissermaßen natürlichen Vorgang beruht, sind sog. Exzesse der Ausübung dieses Rechtes permanent Gegenstand der Debatte geworden. Im Fall der verlorenen Münze ist die Angelegenheit geklärt. Nachvollziehbar jedoch nicht im Fall von wirtschaftlichen Gebilden wie Großunternehmen. Im Dezember 2020 hat die Partei des Ludwig Erhard die CDU/CSU sogar zugestimmt, dass in bestimmten Unternehmen von den Geschäftsführer- / Vorstandspositionen eine bestimmte Anzahl für Frauen zu reserviere ist ... Offenkundig wollen Mitglieder des Staatskomplexes das Recht auf Eigentum weiteren Schranken unterwerfen. Problem hierbei bleibt, dass die Prinzipien dazu nicht definiert sind, weil angeblich pragmatisch zu entscheiden ist. Willkür wird auf samtenen Pfoten angekündigt.

Wirtschaftliche Tätigkeit

Zur auf Gewinn gerichteten Tätigkeit sind so wie so alle ausdrücklich aufgefordert. Die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit geht weiter. (a) Staatlicher Eingriff bzw. staatliche Behinderung sind generell unzulässig. (b) Die Abwehr von wirtschaftlicher Tätigkeit der juristischen Person Staat (Sog. Gebietskörperschaften) als Unternehmer ist unbefriedigend geregelt; das Prinzip der disjunkten Funktionszonen müsste besser etabliert sein.

Steuern

Die Mitgliedschaft im Kollektiv verpflichtet zu Steuerzahlung

Strafrecht

Im Strafrecht sind die letzten Barrieren gegen die prinzipielle Beliebigkeit individuellen Verhaltens definiert.

freiheit-braucht-verbuendete(D) Kollektiver Risikoausgleich

Als Einführung PM von Rainer Brüderle am 29.08.2005: “Uns bleiben höchstens noch 10 Jahre, um Deutschland wieder flott zu machen. Eine allgemeine Zustimmung für Veränderungen schaffen wir am besten, in dem wir eine steuerfinanzierte soziale Grundsicherung, wie das Bürgergeld, einführen. Auch wenn es noch so wichtig ist: Eine Verengung auf das Steuerthema reicht nicht aus. Nur wenn die Menschen wissen, dass sie sozial nicht abstürzen, können wir den Sozialstaat nachhaltig auf neue Beine stellen. Wird das nicht gemacht, verkämpft sich eine neue Regierung in Abwehrgefechten der organisierten Interessen, ohne voranzukommen. In einem permanenten Zustand der Verunsicherung und Konfrontation wird das nicht gelingen. Konservative und Sozialisten lehnen das nach dem Subjektprinzip konzipierte Bürgergeld unvermindert ab.

Sozialversicherung

Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung begründen Freiheit mindernde Beitragspflichten. Grundgedanke: Angesichts des relativ hohen Risiko-Eintritts soll vermieden bleiben, dass Einzelne den entsprechenden Gefahren ausgesetzt sind.

Dienste an der Gemeinschaft

Seit dem die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, entfallen entsprechende Leistungspflichten weitgehend. Nothilfe bleibt unverändert Pflicht

Einschränkung des Eigentumsrechtes

Es gibt vereinzelt Fälle, die Einzelnen unverhältnismäßige Vorteile einräumen, Andere entsprechend ausschließt. Um solchen Fällen entgegen zu wirken, gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Enteignung etwa von Grundbesitz.  

freiheit-braucht-verbuendete(E) Vertragsfreiheit

Arbeitsrecht

Es gibt keinerlei Zwang auf Individuen eine bestimmte Berufstätigkeit aus zu üben. Einerseits gelten Standards für Arbeitsverträge als Vorschlag. Weitergehend sind Mindeststandards gesetzlich definiert.

andere Grundbedürfnisse

Es gibt den Schutz für unerfahrene Vertragspartner

Produktqualität

Hersteller und Händler haften für Gefahren und garantieren zugesagte Produkteigenschaften. Gesetze definieren unerlaubte Produkte mit ggf. unerlaubten Merkmalen oder Qualitäten.

Wettbewerb

Wettbewerb steht jedem frei, rechtfertigt nie Gewalt. Etwa Patent- und Autorenrecht, sind geschützt.

Vereine, Vereinigungen

Jede Person hat das Recht zur Koalition mit anderen Personen

 

Schließlich ist zu sehen, dass in Abhängigkeit der sozialen Stellung des Einzelnen die zulässigen Freiheitsgrade unterschiedliche Bedeutung haben und dass es für Einzelne zwischen den o.a. Kategorien kompensatorische und verbösernde Zusammenhänge gibt. Das hängt auch damit zusammen, dass Freiheit in der westlichen Gesellschaft sehr stark in der Sphäre der Gefühle wahrgenommen, empfunden wird und verankert ist, also objektiver interpersoneller Beurteilung insofern nicht bzw. nur bedingt zugänglich ist. Das Urteil des BVerf vom 25.08.05 (Bundespräsident löst den Bundestag auf) hat hierzu Maßstäbe gesetzt.

Das vorstehende ist mit der wichtigste Grund dafür, dass im Rahmen von Liberalismus so großer Wert auf die formalen Mindeststandards gelegt werden muss. .Gleichwohl ist es aus liberaler Sicht ein schwerer Fehler, Freiheit etwa als Abwehrrecht zu definieren. Diese Ausführungen müssten zwingend zur “Bibliothek” anschwellen.

Im Dschungel der Bestimmungen und Regeln, usw. kann Freiheitsgefühl nicht aufkommen, besteht objektiv Freiheit lediglich bedingt, d.h., relativiert.
     

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