Rentenversicherung |
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16.03.17, 12:30 / ... / 14.05.08 Demobilisierung von Arbeitskraft und Bevormundung Problem Nr. 1: Nach dem der zuständige Bundes-Minister vor 1998 die inzwischen legendär äußerte “die Rente ist sicher”, gibt es inzwischen wir nunmehr unübersehbar eine Schieflage, die dadurch gekennzeichnet ist, dass bei einer Lebenserwartung von 80 Jahren, Renteneintritt mit 67 und der Aufnahme entlohnten Eintritts in das Erwerbsleben mit 22 Jahren der Beitrag zur Rentenversicherung 29 % (13/45*100, nicht stringent gerechnet) betragen müsste. Zu sehen ist, dass es für Erwerbstätige, etwa güterwirtschaftlich betrachtet, keinen Unterschied macht, ob sie Rentenbeiträge und/oder diese stützend („subventionierend“) dazu Steuern zahlen.
Fazit: Das derzeitige Rentenrecht demobilisiert Arbeit, belastet den Generationenvertrag und hat verbreitet individualpsychologisch negative Wirkungen. Zwar gibt es in der Größenordnung der Arbeitslosigkeit prinzipiell mobilisierbares Arbeitspotential, aber es ist unsicher (bestehendes Konsumdefizit bedenken), ob es ausreicht, um das Arbeitsdefizit zu decken. Die Maßnahmen zu "Rente 67" und "Unternehmensbeteiligung von Arbeitnehmern" werden dazu beitragen, dass aber nur zu einem eher geringen Tei ldas Arbeitsdefizit decken. Schon bisher hat sich gezeigt, dass verbreitet jetzt und künftig die Menschen nicht bis zum Ende ihres 67. Lebensjahres erwerbswirtschaftlich tätig sein werden. Ehrlich machen für das Rentenrecht Die weitgehend abrupte, d.h., schematische Demobilisierung von Arbeit muss daher beendet werden. Was spricht dagegen, "jedermann selbst" entscheiden zu lassen, wann altersbedingt die Erwerbstätigkeit teilweise oder vollständig beendet werden soll? Warum soll ein Rentner nicht das Recht haben, teilweise auf Lohn "zu verzichten"? Die Tatsache, dass etwa im Alter von 70 lohnabhängige Erwerbstätigkeit als Folge der Gesetzeslage, damit systematisch, erschwert gar behindert ist, kann pauschal betrachtet nicht GG-konform sein, d.h., zumindest teilweise unserer Werteordnung widersprechen. Vernünftig ist es, einzusehen und öffentlich zu thematisieren, dass etwa im Alter von 70 die Arbeitsleistung überwiegend geringer ist als im Alter von 60. Es gibt keine Chance diesbezüglich eine ausgleichende und ökonomisch sinnvolle gesetzliche Regelung für Millionen zu finden. Im Einzelfall lässt die Leistung bereits mit 50 Jahren nach. Das Anciennitätsprinzip ist aufzugeben, weil es im Übrigen darauf hinausläuft, den Lohn der Jüngeren - obendrein intransparent - zu mindern. Es ergeben sich beherrschbare Änderungen im Arbeitsrecht. Das Weitere kann/muss/soll möglicherweise in den Tarifverträgen bestimmt werden. Bei adäquater Wahrhaftigkeit wären all diese Probleme nicht entstanden. Die pauschalen Regelungen erweisen sich als in der Praxis wenig robust und blähen kostenträchtig den staatlichen Verwaltungsapparat für entmündigte Menschen auf. Zur Lüge der angeblich paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung siehe Intransparenz der Finanzierung |
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