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21.07.24 / 16.03.17, 12:30 / ... / 14.05.08

 

Demobilisierung von Arbeitskraft und Bevormundung

Problem Nr. 1: Nach dem der bis 1998 zuständige Bundes-Minister, wie längst legendär, äußerte “die Rente ist sicher”, gibt es die Schieflage, gekennzeichnet dadurch, dass bei Eintritt in entlohntes Erwerbsleben mit 22, Renteneintritt 67, der Lebenserwartung 80,8 (1) der Beitrag zur Rentenversicherung 30,44 % (2) betragen müsste. Zu sehen ist, dass es für jedes Individuum, güterwirtschaftlich betrachtet, keinen Unterschied macht, ob Steuern, sog.  Rentenbeiträge (und) oder ad personam Rücklagen bezahlt werden.

Problem Nr. 2: Wohlstandsbegehren ist im Grunde genommen grenzenlos - entsprechend die Belastung der Biosphäre. Nur nach Arbeit (oder Kredit) können Wünsche erfüllt und die Folgen (auch die der schieren Existenz) beseitigt werden. Konsum und Kapitalbildung schließen sich aus; nur ausgewogen jeweiliger Verzicht löst das Dilemma. Auf das Ganze gesehen, muss in Deutschland mehr Arbeit mobilisiert werden, um Konsum, Pflege der Biosphäre plus Umweltreparatur und etwa Staatsverwaltung, Gesundheit, Ausbildung, Sicherheit, Entwicklungshilfe und Kapitalbildung darzustellen.

Fazit: Das bisherige Rentenrecht demobilisiert Arbeit, belastet den Generationenvertrag und hat verbreitet individualpsychologisch negative Wirkungen. In der Größenordnung von Arbeitslosigkeit gibt es prinzipiell mobilisierbares Arbeitspotential, aber es ist unsicher (Konsumdefizit bedenken), ob es ausreicht, um das Arbeitsdefizit zu decken. Die Maßnahmen zu "Rente 67" und "Unternehmensbeteiligung von Arbeitnehmern" werden beitragen, aber nur zu einem eher geringen Teil das Arbeitsdefizit decken. Es mag die Auffassung bestehen, dass im Alter der individuelle Finanzbedarf sinkt (3). Aber das angestrebte Rentenniveau von nur (?) 48% ist Ausdruck für das bestehende Arbeitsdefizit. Pauschales Gießkannenprinzip wirkt wider individuelle Präferenzen, d.h., Wahrnehmung von Freiheit.

2021-25 wurden erste Schitte gegen vorstehende Kritik am Rentensystem beschlossen. Es mag gelten, sinnvollerweise die Freiheitsschleusen wider staatliche Bevormundung nur langsam zu öffnen. Aber die gesamthaft nötige Reform des Rentensysems steht noch lange erst am Anfang. Schon bisher hat sich gezeigt, dass verbreitet jetzt und künftig Viele nicht bis zum Ende ihres 67. Lebensjahres erwerbswirtschaftlich tätig sein werden.

Ehrlich machen für Rentensystem, -recht

Die weitgehend abrupte, d.h., schematische Demobilisierung von Arbeit muss daher beendet werden. Was spricht dagegen, "jedermann selbst" entscheiden zu lassen, wann altersbedingt die Erwerbstätigkeit teilweise oder vollständig beendet werden soll? Warum soll ein Rentner kein Recht haben, teilweise auf Lohn "zu verzichten" (4) ? Die Tatsache, dass etwa im Alter von 70 lohnabhängige Erwerbstätigkeit als Folge der Gesetzeslage, damit systematisch, erschwert gar behindert ist, kann pauschal betrachtet nicht GG-konform sein, d.h., zumindest teilweise der Werteordnung widersprechen.

Vernünftig ist es, einzusehen und öffentlich zu thematisieren, dass etwa im Alter von 70 die Arbeitsleistung überwiegend geringer ist als im Alter von 60. Es gibt keine Chance, eine ausgleichende und ökonomisch sinnvolle gesetzliche Regelung für Millionen zu finden. Im Einzelfall lässt die Leistung bereits mit 50 Jahren nach. Das Anciennitätsprinzip ist aufzugeben, weil es im Übrigen darauf hinausläuft, den Lohn der Jüngeren - obendrein intransparent - zu mindern. Es ergeben sich beherrschbare Änderungen im Arbeitsrecht. Das Weitere kann/muss/soll möglicherweise in Tarifverträgen bestimmt werden.

Bei adäquater Wahrhaftigkeit wären all diese Probleme nicht entstanden. Die pauschalen Regelungen erweisen sich als in der Praxis wenig robust und blähen kostenträchtig den staatlichen Verwaltungsapparat für entmündigte Menschen auf. Zur Lüge der angeblich paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung siehe Intransparenz der Finanzierung

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(1) 0,507*83,2+0,493*78,3 = 80,8 Jahre
(2) gleiches (Renten-) Einkommen, nicht stringent gerechnet (80,8-67)/(67-22)*100=30,44 %
(3) u.a. da nicht nutzbar
(4) Intra-gesellschaftliches reales Lohndumping darf nicht stattfinden
 

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