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10.02.22 / 26.01.17, 20:00 

 

Zu viel Sozialstaat verdrängt die Pflicht zur Leistung

Nach 1998 zogen viele Personen, die bis zum Rentenbeginn bedingungslos aus dem Steueraufkommen bezahlte sog. “Arbeitslosenhilfe” der Aufnahme einer vertraglich vereinbarten Beschäftigung vor. Diese und andere “soziale” Leistungen waren in Zeiten der Vollbeschäftigung als “Gastarbeiter” nach Deutschland kamen, weil Mitarbeiter nicht mehr zu bekommen waren “vom Gesetzgeber eingeführt worden”. Bald nach der Wiedervereinigung lief der Finanzbedarf u.a für die Arbeitslosenhilfe aus dem Ruder, die Bundesregierung sah sich ab 2002 außer Stande die jährliche Verschuldung unter 3% vom BIP zu halten. Es drohte eine happige Finanzkrise, wie im sog. Kanzleramtpapier vom Dezember 2002 nachzulesen ist.

Es gab keine andere Wahl, als “soziale Leistungen” aus der Schönwetter-Zeit des sog. Wirtschaftswunders zu reduzieren. In der SPD verbreitete sich Aufruhr, die SED schürte mit Montagsdemonstrationen die Empörung, die noch 2017 nachwirkte und ein Grund für die schlechteren Wahlergebnisse der SPD sind  ...

... als ob Mühe und Wille zur Beteiligung des Einzelnen an der Erwirtschaftung des BIP in der arbeitsteiligen Gesellschaft verzichtbar sei ... (1) ...

Im Sinne des antagonistischen Widerspruchs zwischen Liberalismus und Sozialismus muss deswegen das Leistungsprinzip als erste Pflicht des Einzelnen in seiner Gesellschaft ausdrücklich erwähnt werden. Mehr noch: Weil die Pflicht zur Leistung per se Freiheit, etwa die, nicht “zu arbeiten” entsprechend einschränkt, ist pauschal betrachtet der Anspruch auf Freiheit dem Leistungsprinzip nachgeordnet.

Leisten und folglich leben war bereits Naturzustand als der Mensch von Afrika nach Europa und Asien auswanderte. Das Leistungsprinzip gilt im Grunde genommen für die gesamte Fauna und Flora.

In der marktwirtschaftlichen Gesellschaftsordnung (2) ist verabredet, dass jeder nach Belieben viel leistet und entsprechend Einkommen als Lohn oder Gewinn erzielt. Das Weitere hierzu hat prominent Adam Smith vor ca. 250 Jahren formuliert.

Es gibt zwar keine Pflicht zu hoher, belastender Leistung, aber sehr wohl die Pflicht, eine Tätigkeit geringerer Anforderung an Kompetenz und entsprechend weniger Lohnanspruch wahrzunehmen. Erst wenn höhere Gewalt, Krankheit, Altersschwäche, von Dritten verursachte Arbeitslosigkeit oder andere unvorhersehbare Fährnisse der Erwerbstätigkeit des Einzelnen im Weg stehen, unterstützt die Gemeinschaft. Es darf der Einzelne nicht sehenden Auges der Gemeinschaft seinem sozio-ökonomischen Untergang ausgesetzt werden.

      Exkurs: In Deutschland ist das Problem der sozialen Trittbrettfahrer, die Leistung verweigern schlecht gelöst. Dies ist auf mangelnde Sorgfalt des Gesetzgebers etwa bezüglich der Abgrenzung von Bedürftigkeit aber auch auf den Impetus jener Personen zurückzuführen, die (klammheimlich) Verelendungsstrategie vertreten und fördern.

      Belastbares Zahlenmaterial gibt es dazu derzeit “selbstverständlich” nicht.

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(1) offenkundig ... gibt es mehr Menschen als gedacht, die “Arbeit” als entbehrliches Laster betrachten.
(2) in der Akkumulation von Produktivkapital in privater Hand ausdrücklich erwünscht ist
 

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