Meinungs- und Redefreiheit |
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29.03.17, 14:00 Nicht nur der etablierte Standard Geistige Freiheit kann - in ernster Absicht - nur umfassend gemeint sein:
Es darf nicht verkannt werden, dass jede Äußerung die Meinung Anderer ändern bzw. beeinflussen kann. Entsprechende Verantwortung und insofern gewissenhaftes Handeln Herrschender, Politiker, Journalisten, Spezialisten und anderer Personen im Besitz von Informations- und Bildungsvorteilen (1) ist einzufordern. Die Würde des Nicht-Wissenden ist tangiert. Entsprechendes gilt im Verhältnis von Reichen und Armen. Es gibt in jeder Gesellschaft viele Personen, die aufgefordert sind, ihre politische, soziale und ökonomische Freiheit mit dem Ziel des Verzichts zu Gunsten anderer laufend zu prüfen. Das Handeln des Einzelnen ist herkömmlich dadurch bestimmt, dass Autoren aller Art sich selbst bekannt machen bzw. im Fall des Auftritts unter Pseudonym ihre Identität hinterlegen. Das Gleiche gilt für Äußerungen über das Medium des Internet. Die weitergehenden neuen Fragen klären die weltweit Herrschenden untereinander. Zu unterscheiden ist das Verhältnis in der interindividuellen, sog. privaten Kommunikation und der Kommunikation “mit allen” in öffentlichen Angelegenheiten. Prinzipiell sind die Maßstäbe, Regeln, Verabredungen, Rücksichten (insb. auf Gefühle) für Redefreiheit der privaten Kommunikation, zwar stark abhängig von der jeweiligen lokalen Kultur, Friedfertigkeit unterstellt, ausreichend gesetzt. All dies hat sich auf mehr oder weniger natürliche Weise - ohne Intervention oder Interesse Herrschender - ergeben. Die Dialektik der interindividuellen Freiheit (2) kommt voll zum Tragen. Dazu gehört der Verzicht auf Freiheit aus Rücksicht oder damit der Andere sich entsprechend entfalten kann. So kann zielführend wirken, wenn der Einzelne prüft, ob seine oder die Freiheit der Presse wichtiger ist bzw. im Einzelfall Vorrang haben soll. Zwar ist im Bereich der öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere bezüglich des Urteils über das Handeln Herrschender eine weitgehende Redefreiheit in vielen relevanten Ländern ausreichend abgesichert. Es gibt gleichwohl noch weite Landstriche der Welt ohne solche Freiheit der Rede; und außerdem intrasozietär signifikante Bereiche mit ebenfalls eingeschränkter Redefreiheit. Dazu zählen die Fälle von Loyalitätsansprüchen in der Herrschaftskette und Verbänden aller Art, die Geschäftsgeheimnisse in der Wirtschaft. Prinzipiell unproblematisch sind die Schweigepflichten, d.h., die Fälle fehlender Redefreiheit im Staatskomplex bezüglich “Sicherheit”, der Geldpolitik (Zentralbanken) und des generellen Gebotes öffentliche Panik nicht auszulösen. All dies ist nicht im Detail justiziabel, im Einzelfall potenziell mit der Gefahr von Unterdrückung verbunden. Gewissenhaftigkeit und Pragmatismus sind die etablierten Techniken von Kultur und Zivilisation zur Lösung der zahlreichen Grenzfälle. Im Zweifelsfall hat die Redefreiheit, besonders im Verhältnis von Zivilgesellschaft und den Herrschende im Staatskomplex Vorrang; etwa unfreie Politiker oder Politiker ohne Redefreiheit wären funktionell gehindert, ihre Aufgaben zu erfüllen. Demagogie bleibt immer verwerflich. Da Politiker dazu neigen, aus welchen Gründen auch immer Anderen “zu sagen”, wie sie im privaten Bereich zu handeln also auch zu denken haben, gehören solche Verhaltensweisen der Herrschenden auf die Goldwaage. Geistige Freiheit ist ein gesellschaftliches Werkstück, das dauerhaft den Mühen der Verbesserung zu unterziehen ist. Die Arbeit an diesem Werkstück wird nie beendet. Es spricht das Prinzip der sozialwissenschaftlichen Unschärfe dezidiert dagegen. -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- |
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