Schiedsrichter |
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06.11.22 / 10.07.18 / 24.07.17
Richter, Schiedsrichter Der Kriminelle blockiert gesellschaftliche Prozesse aller Art durch Schädigung Anderer und die Unsicherheit vor dem Angriff. Der Foul im Fußball blockiert das Spiel, weil Rache für zugefügten Schmerz zur Massenschlägerei ausarten könnte. Geschäftspartner interpretieren den unterzeichneten Vertrag disjunkt, das beabsichtigte Vorhaben steht still. Verallgemeinerung: Handlungen blockierende Konflikte werden durch Richter aufgelöst. Der Schiedsrichter ist eine archaische, spontan geborene, später bewährte soziale Bildung (Begriff nach Hayek). Da sich Menschen erheblich von einander unterscheiden, ist die Rolle des Richters eine für die Funktionsfähigkeit sozialer Bildungen aller Art - bereits theoretisch fundiert - eine zwingende Vorkehrung. Die Entscheidungen der (Schieds)Richter sind in der Regel nicht prognostizierbar; sonst würden Schiedsrichter nicht benötigt. Also begeben sich Einzelne und Kollektive in die Abhängigkeit eines Einzelnen, ggf. eines Gremiums. Seltsam undemokratisch? Aber eben doch bewährt. Obwohl sich mal mehr, mal weniger Herrschaftswissen beim Richtenden und Schiedsrichter ansammelt, sind diese, per Willensakt eingesetzt, mit dem Ziel friedfertiger Verhältnisse unbedingt zu akzeptieren. Der Richter gilt schon lange als neutrale Instanz, die über den Interessen der Konfliktparteien steht. Seit der Neuzeit wirkt der Richter auch als dezentral agierende hoheitliche Instanz. Da die Herrschenden in Parlament und Exekutive dem Staatskomplex zunehmende Befugnisse einräumen, ist insofern die Dezentralisierung von Gewalt eine hilfreiche Kompensation gegen Willkür und Allmacht-Streben der im Staatskomplex tätigen Personen. Es gibt eine Vielzahl chronisch wiederkehrender Konflikte, zunehmende Konflikte um die Nutzung von Ressourcen, ein belastend enges rechtliches Korsett, auch deshalb eine fühlbare Tendenz zur Anomie und Verständigungs-Probleme aller Art, die wünschenswert erscheinen lassen, ein dichteres Netz richterlicher Instanzen (in der Gesellschaft) vorzusehen. Zu überlegen wäre, ob sich hierbei zwecks höherer Gewandtheit der formale und verfahrenstechnische Aufwand bei angemessener Qualität reduzieren ließe. So wäre denkbar, dass Parlamente im demokratischen Staat aufgrund der Genese durch Wahl zusätzlich eine wichtigere Rolle als (Schieds-)Richter) übernehmen. Schon nach ersten Überlegungen wird klar, dass die Erfolgsaussichten der Idee gering sind, weil die Parlamente im Wesentlichen als Bühne parteipolitischer (ideologischer) Kontroversen fungieren. Die potenzielle Richter-Rolle der Parlamente ist heute (leider) nur schwach ausgeprägt und eine entsprechend stärkere nur in nicht planbar ferner Zukunft mit “neuen” (anderen) Menschen vorstellbar:
Über die Anforderung an die spezifische Qualifikation des Inhabers einer Richter-Rolle muss hier nichts weiteres ausgeführt werden; unter den Gegebenheiten des realen Menschen bleibt die verfügbare Personalkapazität hinter dem Bedarf zurück. Es tut sich bezüglich des Bedarfs einer agilen Richterfunktionalität im Rahmen des staatlichen Gefüges ein großes Feld für neues Denken auf. |
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