28.01.17
Teilen und helfen
Bereits in der vor-staatlichen Gesellschaft sind analog zum Verhalten, schwache
Individuen zu schützen, teilen und helfen prinzipiell angelegt.
Die fortschreitende Arbeitsteilung hat die Disposition zu teilen und zu helfen noch verstärkt.
In der modernen Gesellschaft gilt des Weiteren.
- Teilen der gemeinschaftlichen Infrastruktur
- die (opulente) Sozialpolitik - bei allerdings vielfach problematischer Folge-Wirkungen
- Mitbestimmung als Prinzip der Abwehr totalitärer Verhaltensweisen; in der staatlichen Sphäre noch
immer in rudimentären Umfang. Besonders wenn bedacht wird, mit welch primitiven Argumenten etwa Wahlkampagnen oder Referenden geführt werden.
- Hilfe, etwa Nothilfe nach BGB als Pflicht
- von der Gesamtheit im Einzelfall eingeräumter Mutterschutz, realiter das Recht des Kindes auf die
effektive Mutter. Große Errungenschaft der zivilisierten Gesellschaft.
Vorausgesetzt das Leistungsprinzip gilt unmißverständlich und global, kann teilen und helfen als
Empathie der Gesellschaft mit sich selber definiert werden.
Diese kursorischen Bemerkungen scheinen bis auf Weiteres ausreichend.
|