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Menschenrechte

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09.01.18

 

“Methusalem” wendet sich an alle auch heutige Menschheit

Als die Perser 539 v.Chr. Babylon eroberten, befreiten sie die Sklaven. In Indien, Griechenland und Römischen Reich entwickelte sich der Gedanke weiter. Die Magna Charta unterschrieb der König von England 1215. Das englische Parlament bestimmte 1628 u.a, dass die Verhaftung einer Person begründet sein musste. Menschenrechte wurde in der französischen Revolution und anläßlich der Unabhängigkeitserklärung der “Vereinigten Staaten” weiter entwickelt bis der heutige Standard von den VN am 24.10.1945 erklärt wurde.

Auch zum letztgenannten Termin wurde eine Obrigkeit in der Weise tätig, dass jedem Menschen diese Rechte gewährt wurden. Besonders in früheren Zeiten gewährten Herrscher in ihrer unendlichen Güte (nach Gutdünken) den Bürgern Rechte. Wohl um den Herrscher- Anspruch auf Huldigung zu legitimieren. So etwa “erhielten” die Bürger Englands das Wahlrecht, um die Unrast im Land zu besänftigen. Richtig wäre gewesen, der König erklärte an die Adresse jedes Einzelnen: “Sie sind Mensch, folglich wählen Sie”. Entsprechendes ist die Grundidee der Menschenrechte: Jedes Individuum ist inhärent Inhaber der Menschenrechte; daher bleibt unnötig, dass die Menschenrechte einem bestimmten Individuum von einem oder einer Gruppe anderem Individuum gewährt werden.

Der Sinn Menschenrechte schriftlich zu fixieren, besteht darin, die Verbindlichkeit zu verbessern; nur gelebte Menschenrechte bilden das Fundament für das Zusammenleben von weltweit mehr als 7.500.000.000 Individuen.

Folgende Rechte, die in der VN-Erklärung vom 24.10.1945 gelistet sind, zählen dazu:

  • Art. 1: Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren
  • Art. 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit (Unversehrtheit)
  • Art. 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
  • Art. 6: Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden
  • Art. 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung,
  • Art. 9: Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
  • Art. 10: Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht
  • Art. 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr ... ausgesetzt werden.
  • Art. 13: Recht auf Bewegungsfreiheit
  • Art. 14: Asylrecht
  • Art. 17: Eigentumsrecht
  • Art. 18: Meinungsfreiheit
  • Art. 19: Redefreiheit
  • Art. 20: Vereinigungsfreiheit
  • Art. 23: Freiheit der Berufs- und Tätigkeits-Wahl
  • Art. 25: ... Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen ... Schutz.
  • Art. 26: Bildungsrecht
  • Art. 27: Urheberrecht

Leider wurde schon in der Menschrechtserklärung der VN vom 24.10.1945 ein Overkill mit Redundanzen und nicht Machbarem postuliert. Dies führt zu einer bedauerlichen Relativierung  besonders der vorstehend erwähnten Rechtstitel. Dieses Problem wird separat behandelt.
 

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