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13.03.20 / 14.05.08

 

Einkommen im Alter

Ausführungen zur positiven Sicht und zum Ethos von Arbeit unterbleiben hier. Tatsache ist, dass schon heute viele Personen bis ins hohe Alter und lebenslang erwerbswirtschaftlich tätig sind.

Mit dem Umstand, dass die Rücklagen für das Alter dem Einzelnen vorgegeben wird, Millionen insofern als Entmündigte geführt werden, ist fürs erste zu leben. Die Komplexität des Gesetzes zur Regelungen von Einzahlungen (Beiträge) und Auszahlungen (Rente) resultiert aus den Folgen des Weltkrieges und den Wirren der Folgezeit.

Eine schwere Bürde besteht in dem Umstand, dass die Belastung der Jüngeren zu entgrenzen droht.

Das Rentenrecht muss folglich – bei Wahrung bisheriger Prinzipien, Einsatz bestehender Institutionen und kompatibel mit der Rechtslage - umfassend neu bestimmt/definiert werden.

Die Prinzipien

Erläuterungen

Die individuelle Höhe der Rente wird versicherungsmathematisch ermittelt.

 

Das Risiko der Arbeitsunfähigkeit trägt die Gemeinschaft der Versicherten.

 

Die mit Methoden der Statistik ermittelten Prämissen der Rentenrechnung sind: Lebenserwartung (Alterspyramiede), Arbeitsfähigkeitserwartung bis zum nominalen Renteneintritt (2020 auf 67 Jahre steigend), durchschnittlicher Lebenseinkommensverlauf  Ändern sich diese Prämissen, ändern sich auch die aktuellen Rentenbezüge entsprechend.

Der Generationenvertrag ist ein Vertrag unter allen, der nicht von der Wirtschaftsordnung abhängt. Die Fiktion des Eigentumscharakters der Rentenansprüche wird aufgegeben. Rente ist die nachgelagerte Zahlung für (früher) geleistete Arbeit. Wird die Summe aller Zahlungen auf die Summe der Einnahmen gesetzt, kann auf die Prämisse der Alterspyramide verzichtet werden. Die Höhe der Rente ergibt sich dann automatisch aus dem Lohnniveau; die Renten wären konjunkturabhängig. Werden die Rentenzahlungen beispielsweise auf das Beitragsaufkommen der letzten 5 Jahren gemittelt, ist die konjunkturelle Schwankung der Renten entsprechend gedämpft. Ein mittelfristig atmendes Finanzpolster entsteht.

Es ist jedenfalls ein prämissenbasiertes Rechenverfahren einzuführen, dass für die Öffentlichkeit jederzeit nachvollziehbar die „Finanzbeziehungen“ des Generationenvertrages offenlegt und die Wirkungen etwaiger Wünsche so relativ einfach veranschaulicht.

Gleichung für die Generationenrechnung: Summe der (erwarteten) monatlichen Renten = Summe der Rentenbeiträge minus  Verwaltungsaufwand der Rententräger minus Aufwand zur Abdeckung vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit.

Zur Ermittlung der Rentenbezüge wegen Erwerbsunfähigkeit wird Lohneinkommen nach den Prämissen der Rentenrechnung bis zum 60(58?, 62?) Lebensjahr unterstellt.

Berufsspezifische Risiken spielen bei der Ermittlung der Rente keine Rolle.

Die gesundheitlichen Belastungen und Risiken der Berufe, die den Produkte-Mix erzeugen, sind unterschiedlich. Besser ist es, diese Kosten verursachungsgerecht, also im Lohn zu erfassen. Zuständig sind die Tarifpartner.

Jeder Erwerbstätige entrichtet Rentenbeiträge vom Brutto-Brutto-Lohn in einer Höhe, dass seine Rente versicherungsmathematisch mindestens die Sockelrente (Größenordnung 1500 €) erreichen wird; dieser Pflichtbeitrag ist dennoch auf 20% begrenzt. Das Aufkommen aus der Kapitalertragssteuer natürlicher Personen (entspricht einer Rentenabgabe auf Kapitalerträge) überweist der Finanzminister an die Rententräger.

Die derzeitigen, sog. "Arbeitgeberanteile" werden in Lohn umgewandelt (und sind danach Geschichte). Es entfällt darauf die Besteuerung oder es wird der EkSt-Satz dem entsprechend gesenkt. Ob der Beitragssatz von 20% zum beabsichtigten Rentenniveau passt, muss errechnet werden; ebenso ist die Angemessenheit der "Sockelrente" abschließend zu bestimmen. Ihre Höhe wird dem langfristigen Trend des Lohnniveaus angepasst. Überweist der Finanzminister das Aufkommen der persönlichen Kapitalerträge, entfällt eine letztlich unproduktive Diskussion; es ist aufs Ganze gesehen, sogar kostengünstiger wenn der Finanzminister die Zahlung (anteilig) an die Rententräger veranlasst.

Es besteht Wahlfreiheit des Eintritts in den Rentenbezug. Rente bezieht, wer Rente beantragt. Kein Antragsrecht besteht, wenn der Rentenanspruch geringer als die Sockelrente
ist. 

Die Realisierung des Ideals "mehr individuelle Freiheit" rückt näher. Es sinken die Staatskosten (Gemeinkosten der Gesellschaft) weil weniger Gleichheit zu verwalten ist. Ohne Definition eines Antragsrechtes, könnten die sonstigen Sozialkosten für den Fiskus zu sehr steigen und der Effekt Arbeit zu mobilisieren geschmälert werden. .

Der Rentner, der weiterhin Lohn bezieht, zahlt darauf Rentenabgaben , die verrentet werden.

Es ist mit einer großen Anzahl von "Rentner-Arbeitnehmern" zu rechnen. Viele werden im angestammten Beruf tätig sein; viele werden ihre Berufe wechseln; es könnten sich sogar altersspezifische Berufe herausbilden. Ist der 30jähriger Pförtner zweckmäßig? Siehe im Übrigen „abschließende Bemerkungen“

Renten sind Einkommen nach EkStG.

Für Viele dürfte es in hohem Alter eine Last sein, zusätzliche Einkommensteuerklärungen zu erstellen. Der Rentner soll daher folgendes Wahlrecht erhalten: Das Finanzamt teilt dem Rententräger die erforderlichen Daten aus den herkömmlichen Einkommensteuererklärungen der Rentner mit. Der Rententräger ermittelt auf dieser Basis den Einkommensteuerabschlag des Rentners und behält nachgelagert (kleiner Vorteil für die meisten) den Betrag zur Zahlung an das Finanzamt.

Zuzüglich zu den Leistungen nach ALG I+II, Wohngeld, Ausfallzeiten für Geburt und Erziehung von Kindern o.ä., zahlt der Fiskus Rentenabgaben entsprechend, die den individuellen Rentenkonten überwiesen werden.

Aufgrund menschlicher Vielfalt u. ausgehend von der IST-Lage ist (sehr wohl ‘leider’) auch künftig nicht mit einem vernächlässigbaren Finanzvolumen für Sozialleistungen der genannten Kategorien zu rechnen. Transparenz (Ehrlichkeit) ist zwingend; es wird die Problemlast für den Staatskomplex etwas vermindert. Das ist gut für die demokratische Kultur.


Abschließende Bemerkungen

Der Generationenvertrag, ein Fall für Mathematiker, muss/soll von der (sonstigen) “Sozialpolitik” entkoppelt sein. Nicht auszuschließen, dass eine exemplarische Rechnung in Deutschland “großes Augenreiben” auslöst. Die Realität eher heute als morgen wahrzunehmen stärkt die Akzeptanz der Demokratie.

Lebenslanges arbeiten ist ohne Zweifel ein Ideal; schwere oder feinmotorische Arbeitsleistung beispielsweise mit 65? Eher nicht ratsam. Macht es andererseits Sinn, dass der 30jährige als Pförtner tätig ist?

Ein Wort zum Problem von Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsangebot: Die Damen & Herren, die doch sonst auch alles so gut wissen, werden dieses Problem ohnehin lösen müssen.
 

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