Herrschaftswissen |
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24.07.17 / ... / 10.01.02
Herrschaft und Herrschaftswissen Ist Wissensdiffusion gehemmt (1), hat also das Wissen die relevante Teilmenge der Individuen nicht erreicht, kann die Gesellschaft nicht gelernt haben. Beim Schachspiel, dem Poker ist die Erfolgschance des A am größten wenn der bzw. die Gegner seine Strategie nicht durchschauen, d.h, nicht lernen. Hervorzuheben ist der Fall bewusst veranlasster Fließhemmnisse. Besonders im Fall des so genannten Herrschaftswissens weniger Individuen, wird der Wissensfluss absichtlich mit dem Ziel gehemmt, die geheimgehaltene Vorsprung exklusiv als Voraussetzung für erfolgreiche Einsatz zu nutzen. Gesellschaft kann auch in diesem Fall nicht lernen. Besonders in totalitären Gesellschaften spielt Herrschaftswissen eine große Rolle. Wichtige Beispiele für wirkungsvoll und sinnvoll eingesetztem Herrschaftswissen:
Fazit: (Teil-)Theorien über die Gesellschaft werden als Herrschaftswissen zum Vorteil aller eingesetzt. Die Gesellschaft profitiert vom Nicht-Wissen über sich selbst. Das Prinzip der sozialwissenschaftlichen Unschärfe ist ein Segen, möglicherweise gar eine inhärente Eigenschaft jeder dauerhaft überlebenden sozialen Bildung. Unter heutigen Gegebenheiten aber nur unter der Voraussetzung, dass der “Verzicht zu Wissen” bewusst, von robusten Mehrheiten getragen, vereinbart ist. Also müssen Verfassung, Gesetze, Rechtsprechung, Normen, Gewohnheitsrecht und die staatlichen Institutionen zwingend als Gesellschaftsvertrag errichtet, betrachtet und behandelt werden. Alles andere ist aus liberaler Sicht nicht erstrebenswerter, weitergehend: Inakzeptabler Obrigkeitsstaat. Herrschaftswissen ist vielfach reiner Sachzwang. Um den naheliegenden Missbrauch zu vermieden werden im Staatskomplex und in der Zivilgesellschaft die sog. hochrangigen Positionen ausnahmslos auf Zeit vergeben. -- -- -- -- -- -- -- -- -- |
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