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Sozialisation

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weitergehende
Ausführungen zu
Sozialisation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

09.05.22 / 24.07.21 / 05.07.21

 

Progamm für ein ganzes Leben

mit den Formulierungen des vorstehenden Aufsatz-Titels kann zu Sozialisation alles als ausgesagt gelten. Auf der Metaebene. Hierzu bei schönsten Formulierungen etwa mit (den) Sozialisten in Wettbewerb treten, ist liberale Sache nicht.

Ist die Sozialisierung des Individuums also sinnvoll? Wie wird der Prozess (??) gestaltet?

            In Wikipedia gibt es einen relativ kompakten Beitrag zu Sozialisation. Auch wenn einigen Aussagen zugestimmt wird, ist der Text als Ganzes, da aufgebläht und abgehoben, bisweilen überkandidelt, zu verwerfen. Das Thema kann in einfacher Sprache gut genug erklärt und soweit erforderlich mit operationalisierbaren Aussagen dargestellt werden. Es wird das Thema der politisch intentionalen Desozialisation im Wikipedia-Beitrag nicht behandelt.

Weiter (noch) mit Metatheorie

In jeder konstituierte(n) Gemeinschaft von menschlichen Individuen (1) gibt es zuvor und auf Dauer verabredete (2) , von der überwältigen Mehrheit geachtete (Verhaltens-) Regeln. Der Usus (Gewohnheit) hat sich seit dem Archaikum aus praktischen Erwägungen bewährt. Bisweilen sind derartige Regeln Bestandteil von gemeinschaftlich geachteten, gar verpflichtenden Werten geworden (3).

Zu den zuvor per Fußnote gemeinten Gemeinschaften gehören auch Bundesländer, Deutschland, EU und VN. Verbreitet fühlen sich die Individuen trotz gelegentlicher entsprechender Rollenkonflikte (4) mehreren Gemeinschaften zugehörig.

Auch Kollektive und Gesellschaft sind Gemeinschaften.

Mit Sozialisation wird beabsichtigt, dass sich das Individuum, der einzelne Mensch, zum Vorteil aller in dem Geflechts-Dickicht der (Verhaltens-) Regen zurecht findet.

Der Bezug ist hierbei ein - gedacht - archaischer, zivilisatorisch rudimentärer, also minimaler Wertekanon, der als elementare Sozialisation wie folgt definiert sein könnte: “Die Individuen der menschlichen Spezies sind soziale Wesen, die sich durch gegenseitigen Schutz solidarisieren, damit jeder Einzelne, selbstbestimmt, ein möglichst sicheres, d.h., friedliches Leben führen kann.”

Die in Gemeinschaften mit großer Anzahl von Individuen gültigen, etablierten und eventuell umstrittenen internationale Verträge, Verfassungen der Staaten und Gesetze bestimmen

  • neben (Verhaltens-) Regeln
  • die Gliederung, d.h., die Aufbau-Organisation von Gemeinschaften

Angesichts heutiger Arbeitsteilung, Milliarden Menschen, enger Welt mit fühlbarer Mobilität haben sich die etablierten Verhaltens- (Regeln) zum komplexen, vom Einzelnen oft nicht durchschautem, verstandenem Geflecht entwickelt.

Auf die Praxis aber kommt es an

So wie heute lernt das Individuum schon immer Verhaltensregeln allmählich. Eine nach der anderen. Sozialisation ist folglich ein Prozess. Ein Zeit raubender (5). Zunächst werden Grundregeln gelernt, das Weitere ist abhängig von Interesse der Eltern (6), der Familiengeschichte, dem persönlichen Lebenslauf und vor allem vom individuellen Interesse, konzentrisch um die Familie mit steigendem gesellschaftlichen Volumen. Neben dem Lernen der informellen (Verhaltens-) Regeln ist der Einzelne gut beraten, die Substanz der formell kodifizierten Rechtsordnung so weit zu verstehen, dass ihm ihre Akzeptanz möglich ist. Der Vorgang ist insgesamt komplex:

  1. Vielfalt der Gemeinschaften, der Teilgesellschaften
  2. partielle Widersprüchlichkeit und Rollenkonflikte
  3. Interessen des Individuum und vieler Stakeholder an der Sozialisation des je Anderen.
  4. Zufälle aller Art und vorübergehende bzw. dauerhafte beeinflussende Faktoren
  5. geschichtliche Prozesse in wahrgenommenen bzw. relevanten Gliederungen.

Grenzen der Sozialisation

So wünschenswert die homogene Sozialisation aller Individuen etwa im Rahmen einer Staatsgemeinschaft sein mag, kann dies nicht vollkommen gelingen. Die Eigenschaften der Individuen streuen. Die Rigidität von Gesetzen und individuell spezifische Lebenslagen sprengen Willen, Fähigkeit und Nutzen zur Einheitlichkeit. Nur Mäßigung des Drucks für einheitliche Sozialisation vermeidet das Gegenteil, nämlich Desozialisation, gar Anomie Einzelner oder spezifischer, gar informeller Kollektive von Individuen. Deshalb gibt es das Strafrecht wider asoziales Verhalten, d.h., wider die stets unzulässige Mißachtung der Rechtsordnung (7).

Legitimität von Desozialisation

Weiter gehend findet Desozialisation als Folge politischer Intention statt. Die wichtigsten Fälle solcher Intention, meist die Veränderung besehender Herrschaftsverhältnisse, sind:

  1. Sprengen totalitärer Regime
  2. Legitimation (zufällig oder systematisch) ungeliebter Regime unterhöhlen
  3. Nicht erfüllte Machtansprüche von Individuen, die im jeweils aktuellen Machtapparat keine für sie akzeptabel hohe Position bekleiden

Die Motive in den angegebenen Kategorien überschneiden sich teilweise. Die im Folgenden dargelegten Wertungen (7) beruhen auf der Befürwortung des Liberalismus und des dem entsprechenden Wertekanons:

  1. Ein totalitäres Regime durch Mißachtung von Regeln zu stürzen, wird befürwortet solange Gewalt unterbleibt
  2. übertreten der Rechtsordnung, d.h., asoziales Verhalten, ist bei obwaltender Demokratie unzulässig
  3. Dies gilt erst recht mit dem Ziel von sozialem Aufstieg.

Asoziales Verhalten ist unabhängig von der jeweiligen Absicht, durch Gerichte unter Berücksichtigung der Schwere des einzelnen Verstoßes mit Sanktion zu belegen.

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(1) Familie, Freundeskreis, Nachbarschaft, Stamm, Verein, Genossenschaft (informelle und rechtliche), (heutige politische) Gemeinde ...
(2) informell, ausdrücklich ...
(3) “Du solltst nicht töten”
(4) siehe Ralf Dahrendorf
(5) lebenslang
(6) nicht “des Staates”
(7) Bezug für die Aussage ist Deutschland, mit Abstrichen die EU (Probleme mit der Lage in Polen/Ungarn, Probleme mit Staatsverschuldung und “Korruption” in den Mittelmeerstaaten)
 

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