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Gesellschaftsvertrag und Normengefüge

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07.02.22 / 26.10.20 / 07.09.20 / 10.02.17, 11:00 / ... / 15.06.01

 

Rechtsordnung, definiert implizit den Gesellschaftsvertrag

(A)

Trifft das zu, besteht der Gesellschaftsvertrag aus Gesetzen, Normen, Regeln, einschließlich Gewohnheitsrecht. Die Idee geht ein wenig weiter als J.J. Rousseau, der nämlich auf die Institution (en) des Staates fokussierte, ursprünglich formulierte.

Der Gesellschaftsvertrag, kann nicht aus einer Theorie der Gesellschaft abgeleitet sein.  Denn es gibt keine nachhaltig gültige Theorie der Gesellschaft. Also wird keine (beliebige) “Theorie der Gesellschaft” Konsens sein können; eine (bestimmte) Theorie wäre nur gewaltsam durchzusetzen - die Geschichte belegt es vielfach.

Dem Gesellschaftsvertrag liegen Werte, das Resultat vorangegangener Wertepolitik zu Grunde. Weder Werte noch Wertepolitik lassen sich ebenfalls nicht theoretisch begründen. Das wurde zwar schon versucht, aber die entsprechende Prozesspolitik endete in der Sackgasse des Totalitarismus (1).

Nach FA Hayek sind die ”Bildungen” der sozialen Welt - auch der Gesellschaftsvertrag -  zwar auf Grund der Tätigkeit, des Handelns von Menschen entstanden, hierbei aber nicht entworfen; soziale “Bildungen” haben sich, nach Irrtum und Versuch, schlicht bewährt.

(B)

Zu denken ist ein besserer Gesellschaftsvertrag mit dem Ziel, den bestehenden, hypertrophen durch Politik verformten, Schritt für Schritt dem idealen anzunähern, statt die Abweichung vom Ideal unentwegt zu vergrößern.

Die unentbehrlichen, jeder Gesellschaft inhärenten Normen, Gesetze, Regeln, usw. sind daher als veränderbare, Vereinbarungen zu begreifen. “Begreifen”, weil auch der Gesellschaftsvertrag wie vorstehend bereits angedeutet, nicht das Resultat eines (menschlichen) Entwurfes ist. Bei Betrachtung eines beliebigen (längeren) geschichtlichen Abschnittes stellt sich heraus: Zwar vollzieht sich die Entwicklung (zeitlich betrachtet) durchaus sprunghaft und gar manchmal mit erratischen Ausreißern, am Ende aber überleben die durch Erfahrung bewährten Bildungen (2). Die Prinzipien der biologischen Evolution gelten - eigentlich naheliegend - auch in der sozialen Sphäre.

Vereinbarungen sind konsensual zu ändern, gar zu streichen, andernfalls einzuhalten. Wozu werden Vereinbarungen sonst getroffen?

Sogar das so genannte staatliche Gewaltmonopol gründet auf Vereinbarung. Verabreden also alle Menschen Gewalt gegen alle Menschen? Nein, denn das “staatliche Gewaltmonopol” ist eine inhärente, naturgegebene Eigenschaft jeder Gesellschaft, weil Menschen nämlich inhärent, von Natur aus, frei sind. Es klingt paradox: Freiheit, ein menschliches Gefühl, setzt das staatliche Gewaltmonopol voraus. Ohne Gewaltmonopol liefe Freiheit (das Gefühl) nämlich ins Leere: Es fehlte das dialektische Gegenstück, die Unfreiheit. Daraus leitet sich das Toleranzgebot unmittelbar ab und Liberalismus schließt sich dem nahtlos an. Denn:

Es ist durchaus nachvollziehbar, verständlich, dass Theorien kreiert werden, weil der nach Wissen hungrige Mensch versucht, die Komplexität “der Dinge”, etwa der Gesellschaft, zu verstehen. Theoretisch wäre Theorie hilfreich. Theorie bildet aber die Gefühle des Menschen - von der Freude bis zur Fährnis - als Handlungsanweisung in der Realität bestenfalls nur ungenau ab.

(C)

Was tun angesichts der Ambivalenz? Liberalismus erlaubt Komplexitäts-Reduktion. Für jedermann:

  1. Konzept: Den Menschen vom Menschen befreien
  2. Des Menschen ganzheitliche Würde erfordert das Konzept des Individuums.
  3. Erst auf Selbst-Vertrauen folgt Vertrauen in den Mitmenschen. Es will noch jeder so wie der andere sein. Das Gegenteil anzunehmen, hat zu Ende gedacht als unbefriedigendes Resultat, Bevormundung (selbst / fremd) zu billigen

Naive Vorstellungen? Nicht, denn wenn die Menschen als Individuen miteinander auf natürliche Weise den Gesellschaftsvertrag eingehen, wollen Sie ihn auch einhalten. Und wenn Einzelne nicht einverstanden sind?

  1. Kompromisse gibt es immer.
  2. Die Mehrheit nimmt Rücksicht auf die Minderheit. Es gibt keine Plebiszite in Grundsatzfragen.
  3. In der primitiven Gesellschaft diktiert “dienstleistenderweise”, auch im eigenen Interesse, der Fürst, Inhaber von anerkannter Wahrheit und vor allem von Macht.
  4. Die entwickelte Gesellschaft der aufgeklärten Individuen aber ist liberal. Mit verabredeten, also gewollten Normen können alle leben.
  5. Und die völlig Uneinsichtigen? “Strafrecht”, schon lange Gewissens-Sache, bestimmt gewaltsam deren Schicksal - weil es anders dann nicht geht. Dass Gewalt normiert und damit legitimiert sein muss, ist anerkannt; das Prinzip ist nicht mehr zu erfinden.

Der in der Zivilisation im Rahmen des demokratischen Staates weiter entwickelte Gesellschaftsvertrag wird aus Sicht der Mehrheit, also nicht von den Rändern etwa der Einzelfall-Gerechtigkeit her gedacht. Erst im nächsten Schritt gibt es Sonderregelungen für jedwede Minderheit. Und zwar solche, die Willen von Mehrheit und Willen von Minderheit ausbalancieren. Hierbei gelten zwei bewährte Grundsätze:

(D)

Damit ist klargestellt, dass beliebiges, d.h., willkürliches Verhalten des vom Menschen befreiten Menschen nicht stattfinden soll. Im übrigen hat die Befreiung des Menschen vom Menschen zur Folge, dass - naheliegend - eine Vielzahl Komplexität steigernde Beziehungen nicht zum Tragen kommen; sie bleiben nicht existent. Es sei denn, der Einzelne will bestimmte Beziehungen. Das ist aber etwas anderes; denn solche Beziehungen sind, so wie privat eingegangen, ebenfalls privat aufzulösen. Ohne ein Parlament zu fragen. Und das ist gut so. Denn Parlamente sind mit den Fragen der gesellschaftlichen Vernetzung ohnehin stark gefordert. Es ist eben nicht fair, wenn der Einzelne die Erfüllung seiner Wünsche “vergemeinschaftet”, gar “verstaatlicht”.

Es gibt, zusammenfassend, in der liberalen Bürgergesellschaft - jenseits zivilisierter Arbeitsteilung - keinen Bedarf, die Gesellschaft als Ganzes, etwa als Funktions-Mechanismus, zu verstehen.

Allerdings: Jeder hat - außerdem - die Pflichten (siehe vorstehend (C) ) als Schmied seines Glückes bzw. Unglückes.

...

(Z)

Und wer sich mit allem dem schwer tut, der gehe (persönlich): am Sonnabend auf eine europäische Einkaufstraße, in das abendliche Getümmel einer “Altstadt”, zum besten winterlichen Skihang der Alpen, an den sommerlichen Badestrand oder befahre eine deutsche Autobahn zur Urlaubszeit. Wie viele der dort jeweils vorübergehend weilenden Personen, wussten mehr oder minder genau was sie erwartete? Einige rufen dennoch “nach dem Staat”, um ein momentan aktuelles Problem, dass sie sich selber “aufgehalst” haben zu lösen.

Wider Demagogie und Populismus - auch etwa Herrschender -  ist damit Bürgerpflicht.

Wer Herrn Mustermann “verbieten” will, am XX.YY.ZZ von A nach B zu fahren, hat noch immer nicht verstanden: Es käme unvermeidbar nur dieses: Gute Nacht, Würde, Autonomie und Selbstbestimmung!

Aber häufig wird dies nicht zu sagen sein ... es gibt die Möglichkeit FDP zu wählen; solches Denken und Handeln sind dann amtlich.

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(1) Dies geschah schon dann, wenn die Absicht verfolgt wurde ein zuvor erfundenes, gar theoretisch begründetes gesellschaftliches Beziehungsgefüge zu etablieren.
(2) “Bildung” im Sinn von Hajek: ”soziale” Gebilde
 

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