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20.02.18 / 26.07.04

 

Demokraten sind Viele, das verbindet durchaus

Durchaus? Es gibt doch Unterschiede - zumindest in der Praxis. Dass etwa Sozialisten und Konservative es mit Rechtsordnung, anders als auf dem Arbeitsmarkt, gerne flexibel handhaben, ist legendär. Besessenen geht eben schon mal der Lenin durch; Probleme haben sie damit nicht. Aber die anderen, “durchaus”.

Kontrovers wird die Sache mit den Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden. Die parlamentarische ist eine repräsentative Demokratie. Der Souverän überträgt seinen Willen an Vertreter, die parlamentarisch organisiert in seinem Auftrag und Namen alle die Allgemeinheit interessierenden Entscheidungen fällt. Rational ist die Arbeitsteilung ohne Zweifel - schließlich können 82 Mio Menschen nicht zu Meetings zusammenkommen. Doch? Bitteschön über Wahlen. Zufrieden sind viele mit den demokratischen Verfahrensweisen nicht. Das Verhalten der Politiker sei unbefriedigend und die Resultate des politischen Seins, aus derzeitiger Sicht, eher mangelhaft.

Soll da Volk also über Sachthemen persönlich entscheiden?

Im Grundsatz trotzdem nein. Warum zahllose Parlamentarier vorhalten, wenn das Volk den Job doch selber machen muss? Parlamentarier werden bezahlt, um die ihrer Zuständigkeit entsprechende Verantwortung zu tragen. Es gibt Mängel, durchaus. Gibt es andere, die es besser machen können? Eben.

Überhaupt nicht einzusehen ist, dass Parlamentarier eine Diskussionen führen und die unterlegene Partei darauf die Volksentscheid herbeiführt. So wurde nicht gewettet. Entweder oder.

Dann gibt es immer wieder kontroverse Diskussionen um Probleme, die das Werteverständnis tangieren: Abtreibung? Gentechnik? Lauschangriff? Atompolitik? Und vieles mehr. Hier müsse das Volk entscheiden. Das ist falsch:

  1. Wer formuliert auf Bundesebene die für den Volksentscheid erforderlich Vorlage? Alle Bürger, unmöglich. Die interessierte “politische Partei”? Siehe oben. Und wenn sich jemand fände: Welchen Einfluss haben ca. 62 Mio Wähler auf die Formulierung des Textes über den in einem Volksentscheid entschieden werden soll? Welchen Beitrag könnten beispielsweise 31 Mio Wähler leisten, das Großereignis zu organisieren? Der Einzelne ist genauso viel/wenig beteiligt wie an den periodischen Wahlen. Der Gewinn geht gegen null.
  2. Ist vernünftig in Fragen des Werteverständnisses die Schwarz-Weiss-Entscheidung herbeizuführen? Etwa Abtreibung mit beispielsweise 55% so oder anders entschieden? Sollen jene die “verlieren” als Letzte von den Hunden gebissen werden? Wie könnte gewährleistet werden, dass Kompromisse formuliert werden? Dafür haben wir Parlamentarier, die haben die, riskante, Aufgabe sich zusammenzuraufen und ggf. gemeinsam zu entscheiden. Wozu ein parlamentarischer Kompromiss, der im nächsten Schritt “vom Volke” zu ratifizieren wäre?

Volksentscheide sind grundsätzlich falsch. Die Bürger würden sich Zitronen einhandeln. Manchmal gibt es grundsätzliche Entscheidungen, die in das Schwarz-Weiss-Schema passen:

Die EU-Verfassung ist ein solcher Ausnahme-Fall,

weil der Vorlage Verhandlungen im Europa der 28 Staaten vorausgegangen sind und nun die Vorlage nicht mehr verändert werden kann, wenn die Zustimmung im Prinzip gewollt ist. Es stimmt, die Verfassung ist im wesentlichen unbekannt, die EU ist als Thema zu weit weg vom Alltag. Der Volksentscheid hat also die Funktion das Volk mit dem was “die Politik” einmütig vorschlägt überhaupt, ernsthaft zu befassen. Nicht einzusehen, dass den Mitgliedern der politischen Führung, die Arbeit des Erläuterns zu ersparen, zumal diese, hoffentlich, positive Entscheidung nie mehr rückgängig zu machen sein soll?

Volksinitiative, Volksbegehren

Mit dem Ziel ein Parlament zu veranlassen, ein konkretes Thema zu besprechen oder zwecks Beschlussfassung zu entscheiden. Diese Verfahren sind auf kommunaler und Landesebene eingeführt und erwiesenermaßen funktionstüchtig.

Auf Bundesebene wäre Neuland zu betreten, wobei das Problem der Partizipation des Einzelnen nicht lösbar ist. Außerdem besteht die Gefahr des Mißbrauchs durch Politiker oder Parteien, die Verfahren im Rahmen der ihnen obliegenden Repräsentation verlieren, auf diesem Weg funktionswidrig, also illegitim “nachkarten” könnten. Wenn “die Politik” (selber) einen Vorschlag präsentiert, wie der Missbrauch (durch sie selber) von Volksinitiative und Volksbegehren sicher genug vermieden wird, kann der Einsatz dieser Verfahren auf Bundesebene befürwortet werden.
 

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