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18.01.21 Keine Frage, ein großes, finanziell aufwändiges und terminlich riskantes Projekt

 

“Ende der Braunkohle-Verstromung”

Ein Komplexes Projekt durchgeplant hier zu entwickeln, sprengt den Rahmen. Daher kommen im Folgenden Skizzen zur Vorgehensweise mit besonderem Augenmerk auf den verkorksten Ablauf wie er realiter angestoßen wurde und nun stattfindet. Wie folgt könnte vorgegangen werden:

    I.  Charakterisierung des Projektes:

Übergeordnetes Projekt: “Energiewende” Ziel des Projektes, in diesem Fall dem Titel entsprechend: “Ende der Kohleverstromung am 31.12.2038”

    II. Teilprojekte:

  • Ersatz- und Terminplanung für die abzuschaltenden Kohlekraftwerke. Absprache und Vergewisserung der Machbarkeit in Abhängigkeit mit anderen relevanten Projekten, etwa dem Projekt Energiewende und dem Teilprojekt Ersatz-Beschäftigung der (aller?) Arbeitnehmer. Entschädigung der regionalen Unternehmen, die ihre wirtschaftliche Basis verlieren und Übergabe der entsprechenden Arbeitsergebnisse an Teilprojekt 4 zur Abwicklung der definierten Entschädigungen.

    Auch dieses Vorhaben, A., ist komplex und müsste daher weiter in Teilprojekte zerlegt werden
     
  • Herunterfahren der bestehenden Kraftwerke: Koordination zur Vermeidung von Stromausfällen, sicherstellen der entsprechenden Voraussetzungen 
     
  • Einrichten der Ersatz-Beschäftigung der (aller?) Arbeitnehmer. Ggf. zusätzlich der erforderlichen Raum-, Städte- und Infrastruktur-Planung. Beginn der Projektplanung spätestens sobald die ersten Abschalt-Termine definiert sind. Zerfällt in eine große Anzahl von Teilprojekten mit spezifischen Finanzbedarf und -plan und hohem Anspruch an terminliche Koordination. Der Bedarf personeller Ressourcen ist hoch.
     
  • Entschädigung der Eigentümer von Anlagen, Unternehmen und Baulichkeiten im Raum der abzuschaltenden Kraftwerke.

Sinnvollerweise schreiten die Teilprojekte der zweiten Ebene gleichzeitig und im Übrigen Zug um Zug, entsprechend gegenseitiger Abhängigkeiten der Teilprojekte, voran.

Projekt 4 liegt - Bereitschaft die Eigentümer der Anlagen, usw. (voll?) zu entschädigen vorausgesetzt - nicht auf dem kritischen Pfad. Ausnahme: eine gute Schätzung der Kosten für die Entschädigung der Eigentümer muss - naheliegend - vor dem BT-Beschluss des Gesamtprojektes “Ende der Kohleverstromung” vorliegen.

 

    III. Zur Vorgehensweise

Transitorisch Herrschende haben sich zusammenzureißen, sich einer rationalen, geordneten Vorgehensweise zu befleißigen statt nur zu reden: Das Prinzip “per ordre de mufti”, einfach durchgesetzt, muss ein Ende haben. Also müsste beispielsweise wie Folgendes geschehen:

  1. Ein Projektleiter wird ernannt, der die Kohlekommission leitet und auch später dem BT periodisch berichtet.
  2. Die Kohlekommission liefert folgende Ergebnisse:
  3. Machbarkeit mit Sach-, Kosten- und Terminschätzungen. Dazu Alternativ-Lösungen, beispielsweise wie folgt:
  4. Lösung 1, 10 Mrd € , samt Abschalt-Termine und ggf. weitere Maßnahmen; Lösung 2, 20 Mrd €, Abschalt-Termine und ggf. weitere Maßnahmen; Lösung 3, 35 Mrd €, Abschalt-Termine und ggf. weitere Maßnahmen; usw.
  5. Durch transparentes Vorgehen und periodischer Information der Öffentlichkeit wird eine sog. gesellschaftliche Debatte angestoßen über: Die Plan-Alternativen, deren Prüfung und die Überlegung, ob die Finanzmittel für andere Projekte zum jeweiligen Zeitpunkt höhere Priorität haben.
  6. Sobald eine vom Bundeskabinett verabschiedete, d.h., entsprechend verantwortete  Unterlage mit den vorstehenden und vielen weiteren Angaben vorliegt, findet im BT die Abstimmung, damit definitive Entscheidung statt.
  7. Der Beschluss des BT ist Auftrag an die Bundesregierung: Projektleiter werden bestätigt oder ausgewechselt, und die erforderlichen Personal-, Finanz- und Sach- Ressourcen zur Verfügung gestellt. Der Auftrag an den Projektleiter ist durch den BT- Beschluss definiert: Abschalt-Terminplan in Kostenplan bzw. Finanzplan umsetzen; ferner berichtet der Projektleiter periodisch dem Bundestag über die erzielten Fortschritte.

Folgende Kommentare zu Vorstehendem sind zu erwarten:

Erstens: “Haben wir noch nie gemacht, da könnte jeder kommen”. Sinngemäß und sehr verstohlen, gar camoufliert: Totalitärer Absolutismus ist doch so bequem und Verantwortung zu Gunsten der Stabilität etwa von Parteien: perfekt rechtsstaatlich nirwanisiert.

Zweitens: Das hat die Kohle-Kommission doch weitgehend geliefert.

Halt:

Auf beeindruckenden 278 Seiten wurde ein nach DIN, VOB, schießmichtot und obendrein GG perfektestens formatierter Bericht geliefert. Voll der Überlegungen “seit A & E”, alle ethischen Standards und die Menschenrechte sowieso respektiert.

Sogar eine Liste der 15 Sitzungen, eine Liste von sage und schreibe drei Ausflügen samt Mittagessen auf die Minute (mit oder ohne Cola?) und Liste von 62 Expeaten teilweise mit den hochtrabenden Titeln ihrer Einlassungen.

Keine Frage die geballte Kompetenz aus Deutschland wurde beteiligt. Dies ohne jeden Hohn.

Der Hauptteil des Berichtes (Seiten 12-108) besteht aus Erwägungen aller Art. Beispiele:

  • S..24, linke Sp. unten: “Hinsichtlich der Einschätzungen zur kurz- und mittelfristigen CO2-Preisentwicklung gehen die Meinungen weit auseinander”
  • S.35, linke Sp., Mitte: “Die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der energieintensiven Unternehmen ist in hohem Maße von den Strompreisen abhängig.”

Resultat:

  • Auftragserteilung in typischen Politikersprech; Auftragserfüllung in gleichsam typischen Politiker-Sprech: vage und unverbindlich
  • An wen richtet sich der Text, den die Kohlekommision mit dem künstlerisch wertvollen dekorierten Buchdeckel und dem inspirierenden Titel “Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” so mühevoll erarbeitet hat?
  • Warum der Impetus zu begründen, zu erwägen, ein zu binden wenn ohnehin der Wille bestand, die Verfeuerung von Baunkohle zur Produktion von Elektrizität zu beenden? Und en passant: In wieviel Jahren nach 2038 wäre der Braunkohle-Abbau angesichts erschöpfter Lagerstätten ohnehin ausgelaufen? Es wollte wohl jemand das Mütchen kühlen, derweil andere das Momentum nutzten, um Aktionismus vorzuführen.

Es hilft alles nichts, herausgekommen ist bezogen auf die Zielsetzung vollendeter Schrott, gut für Fremdscham. Wer hat die Schuld? Einerseits enthält der Bericht nicht wie auf Seite 6 vorgegeben:

    “Maßnahmen, die das 2030er Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung”,

da möglicherweise zu anspruchsvoll für eine Kommission von 31 Leuten im Nebenberuf(davon nur 9 Frauen!!). Der Auftraggeber, das Bundeskabinett, hat die Aufgaben aber auch vage - von den nicht verlangte Aussagen zu Kosten des Projektes ganz zu schweigen - formuliert, S.6:

    “Dazu gehören auch notwendige Investitionen in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen und Wirtschaftsbereichen, für die bestehende Förderinstrumente von Bund und EU effektiv, zielgerichtet und prioritär in den betroffenen Regionen eingesetzt werden und für die ergänzend ein Fonds für Strukturwandel, insbesondere aus Mitteln des Bundes, eingesetzt wird”.

Keine Legenden-Bildung, keine Verschwörung

Schon die vorstehenden Skizzen für die Vorgehensweise mit Methoden des Projekt-Managements zeigen, dass “nichts unmöglich ist”. Das enthebt bei Vorlegen von Willen und Beschluss nicht Ressourcen schonend und mit Blick auf das Gesamte, nämlich die Pflege der Biosphäre, optimal vorzugehen. Daran hapert es massiv unter Führung von CDU/CSU und SPD: Mittelalter, bemessen an heutigen Möglichkeiten. .
 

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