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”privat vor Staat”

übergeordnete
Ausführungen zu
Privat vor Staat

Liberale Notizen

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Zivilgesellschaft
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Privat vor Staat

Die Wirtschaft

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weitergehende
Ausführungen zu
Privat vor Staat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

04.08.19

 

Zustand und Tendenz mit Folgen

Das Motto “privat vor Staat” wurde in den Jahren 2002-2005 von der FDP ins Gespräch gebracht. Nachdem weder die Idee vom schlanken Staat noch die Idee Entstaatlichung zielführend umgesetzt werden konnten, war und ist Absicht, das Anliegen verbal zuzuspitzen, um den Durchbruch zu erreichen.

“Privat vor Staat” ist ein Motto der transienten Opportunität. Sobald das funktionell-rationale Gleichgewicht zwischen Zivilgesellschaft und Staatskomplex hergestellt sein wird, entfällt der Bedarf das Motto einzusetzen. Es geht also nicht darum, den Staatskomplex zu eliminieren.

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Herrschaft, unvermeidbar, gar nützlich, ist seit Jahrtausenden (flächendeckend) omnipräsent. Überwiegend führt Arbeitsteilung zu Herrschaft: Wenige haben “mehr zu sagen” als die meisten.

Herrschaft besteht im Staatskomplex, der Erwerbswirtschaft, den Parteien, Vereinen, gar in Familien; kurzum, unvermeidbar, in jeder sogenannten Organisation. Demokratie macht Herrschaft nicht obsolet. Auch in den sog. demokratischen Organisationen gibt es Herrschaft, die wie notiert, darin besteht, dass der Eine mehr zu sagen, mehr Macht hat als der Andere.

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Herrscher zu sein, ist interessant, beinhaltet Privilegien; etwa das des höheren Lohnes. Trotz Abstrichen auch das Privileg der als besser wahrgenommenen Selbstverwirklichung. Herrschen ist aber eine komplexe Tätigkeit; der Herrscher handelt letztlich in Einsamkeit; andernfalls wird die Herrscher-Funktionalität beschränkt oder gar nicht wahrgenommen. Herrschen ist also kein Selbstzweck.

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Warum sollten etwa unter dem Gesichtspunkten wie Gerechtigkeit oder Zielerfüllung die Privilegien der Herrschenden im Staatskomplex konzentriert sein? Kann zweckmäßig sein, beispielsweise die Güter produzierenden Unternehmen der Herrschaft des Staatskomplexes zu unterstellen?

Herrschen besteht darin, koordinierende Entscheidungen zu treffen. Je komplexer, überraschend und unvorhersehbar das Geflecht der zu koordinierenden Teilaspekte, desto größer die Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen. Nicht ohne Grund sind so viele absoluten und totalitären politischen Regime untergegangen. Das Römische Reich, die UdSSR, die VR China und umgekehrt Indien lehren, dass die dezentrale Organisation unter den Gesichtspunkten Fehleranfälligkeit und Ressourcen-Verbrauch wirkungsvoller arbeiten.

Die Stabilität von (gar heterogenen) Großunternehmen ist nicht sicher zu stellen.

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Statt eine Gesellschaft mit langen Herrscherketten zentralistisch “zu organisieren”, ist es “besser”, viele sachbezogen unabhängige und spezialisierte Herrscher-Zentren einzurichten.

Das Ideal:

  • Im Bereich Staatskomplex bewähren sich EU-Bund-Länder-Kommunen, neben einigen überflüssigen Ebenen. Zuständig für die Regelwerke. Die Führung agiert politisch.
  • Im Bereich Zivilgesellschaft gibt es Millionen unabhängige Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und nicht zuletzt die Familien. Zuständig für die Produktion konsumtiver Güter. Die jeweilige Führung agiert wirtschaftlich.

Das Internet mit seinen Millionen unabhängigen Rechnern und den passiven Verbindungen, die die Funktionalität auch dann aufrecht hält, wenn viele Rechner ausfallen, steht für den Gedanken einer robusten Organisation Pate.

Vom Ideal entfernt sich die Gesellschaft in Deutschland seit Jahren fühlbar. Treibende Kräfte sind die sozialistischen Parteien; der Beitrag der CDU/CSU besteht lediglich darin, die Geschwindigkeit des Umbaues ein wenig zu drosseln. Einzig die Liberalen arbeiten ausdrücklich gegen den auf den fehlerhaften Lehren von Marx basiertem Trend.

Privat vor Staat

Unter diesem Motto soll erreicht werden:

  1. Herbeiführen des Zustandes disjunkter Funktionszonen jeweils spezifisch für die Zivilgesellschaft und den Staatskomplex
  2. Entlastung des Staatskomplexes mit dem Ziel, die Entrümpelung der Rechtsordnung in den Fokus zu rücken.
  3. Bessere Wahrnehmung der Funktionalität “Schiedsrichter” im Fall von Interessenkonflikten zur GEstalt der Rechtsordnung
  4. Konzentration frei von Interessen der Erwerbswirtschaft des Staatskomplexes auf die Pflege und Fortschreibung der Rechtsordnung als striktes Anliegen der Allgemeinheit.

Der Impetus für “privat vor Staat” wird zurückgefahren, sobald die vier vorstehenden Zustände eintreten, bzw. umgekehrt, sollte die Autorität des Staatskomplexes bei der Wahrnehmung von Primat und Gewaltmonopol gefährdet sein.
 

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