Missbrauch der Medien |
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04.10.19 / 25.07.18
Hartnäckig schlechte Gewohnheiten Produzenten von alternativem Fake. Die Kritik, in der Medienwirtschaft aufgegriffen, spricht von erschütterter, fehlender, bzw. nicht vorhandener Glaubwürdigkeit. All dies sind unbrauchbare Adressen, wobei die jeweiligen Pauschalurteile einer zutreffenden, zielführenden Analyse zusätzlich im Weg stehen. Zur Glaubwürdigkeit Irren (1) , fühlen, subjektiv, gar beeinflusst durch Interessen, wahrnehmen, sind die gängigen, letztlich unvermeidbaren “Störungen”, die fehlerhafte Wiedergabe von Realität auslösen. Hierzu sollte Kleinkariertheit der Leitfaden nicht sein. Bei zu großer Anfälligkeit für Störungen ist der jeweilige Chefredakteur im Dienst der unverzichtbaren Funktionalität der Medien gefragt. (Erkenntnis und) Interesse Leider verfolgt derzeit die überwältigende Mehrheit der Inhalte produzierenden Personen der Medienbranche ihre (persönlichen) parteipolitischen Interessen. Eine missliche Lage, weil die Handelnden ihr Fehlverhalten häufig mit dem Fehlverhalten Anderer begründen. Der Prozess ist in langen Jahren spiralisiert. Heute wird oft beschönigend von Kavaliersdelikten gesprochen. Keine Frage: Erkenntnis wird von Interesse mit-gesteuert. Es muss jedoch das Interesse des Empfängers, nicht das des Mediators gelten. In Zusammenhang mit maximaler Glaubwürdigkeit wird die hohe (ethische?) Qualifikation des Mediators sichtbar:
Ausblick: Die im Abschnitt Medien gebrachten Aussagen erscheinen insgesamt idealistisch, die der Realität nicht gerecht werden. Konzediert. Es gibt allerdings jede Menge berechtigte bzw. nachvollziehbare Klagen über die Medien. Allerdings ist die Klage von der angeblichen Lügenpresse - u.a. da pauschal - unberechtigt. Sollen die Verhältnisse sinnvollerweise verbessert werden, enthält der Abschnitt eine Menge Hinweise. Nicht zu vergessen: Evolution ist die wichtigste Porzellankiste der Demokratie. Der Stand der Medienleute ist schwer und wird schwer bleiben. Ein Schuss Barmherzigkeit denen, die sich beruflich der Öffentlichkeit exponieren ist bei aller gebotenen Strenge keine Körperverletzung. -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- |
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