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01.02.21 / 01.12.20

 

Schutz des gesellschaftlichen Nervenkostüms unverzichtbar

Wie selbstverständlich sind die Posten der entsprechenden Agenturen längst vergeben. Die Leute sind sicherlich tüchtig. Wirkung entfaltet der Staatskomplex in der Angelegenheit bisher nicht.

Es gibt halt immer wieder die Meinung, EDV sei Neuland.

Besser nicht digitalisieren, als falsch digitalisieren? Ob es den Herrschenden gefällt, wenn ihnen vorgeworfen wird, sich von der Verantwortung zu drücken?

Schützenswert sind die Daten in der Zivilgesellschaft und die Daten des Staatskomplexes. Bestimmte Daten der Zivilgesellschaft gehen niemanden im Staatskomplex etwas an. Das gilt auch umgekehrt. Folgende Handlungen sind zivil-, straf-, verwaltungs- und sicherheitsrechtlich nicht erlaubt:

  • Unbefugter Zugriff auf Datenbestände
  • Einspeisen oder ändern von Daten mit Falschinformation
  • Zerstören oder löschen fremder Daten

Das gilt für Inländer und Ausländer. Die Matrix Befugter vs. Daten / Datensätze oder Dateien ist umfangreich und hochkomplex. Vollständig eher nicht zu erstellen. Das liegt in der Natur der Sache:

  • Datenschutz ist unbefriedigend gesetzlich geregelt. Etwa persönliche Daten sind mit dem Prädikat Eigentum zu versehen. Es bleiben danach Probleme der Abgrenzung.
  • Es gibt dennoch keinen vollständigen Schutz der Daten.
  • Am sichersten sind Daten auf autonomen, nicht verbundenen Rechnern

So harmlos die Anforderung an den Schutz des gesellschaftlichen Nervenkostüms auch formuliert sind, der Erfolg böswilliger Angriffe kann verheerend wirken. Beispielsweise können Unternehmen, die ihre Daten verlieren, sich umgehend beim Amtsgericht zur Insolvenz anmelden. Auch dann wenn kein materielles Gut beschädigt oder untergegangen ist.

Fehlende Daten etwa in der Elektrizitätsversorgung, der Verkehrssicherheit oder dem Gesundheitswesen haben das Potenzial verheerende Panik auszulösen.

Das Thema entgrenzt.
 

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