sonnenaufgang1

private Vereine der Zivilgesellschaft

übergeordnete
Ausführungen zu
private Vereine

Liberale Notizen

Staat & Demokratie

Zivilgesellschaft

 

 

 

 

 

zu
Zivilgesellschaft
gehören

Privat vor Staat

Die Wirtschaft

private Vereine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

weitergehende
Ausführungen zu
private Vereine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

06.08.19

 

Vereine aller Art sind eine Würze der Gesellschaft

Als Zelle der Gesellschaft ist die Familie anerkannt. Der Zusammenschluss natürlicher Personen wird mit Verein, das nächst höhere soziale Aggregat, bezeichnet.

Streng genommen sind auch Aktiengesellschaft, GmbH Vereine. Für diese und viele weitere wurde Gesetze entsprechend der spezifischen Funktion kreiert.

Gemeinhin als Vereine bekannt sind

  • freiwilligen Zusammenschlüsse von
  • sieben oder mehr Personen, die
  • keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen,

Beachten die Mitglieder die einschlägigen Vorschriften des BGB, können Vereine als juristische Person geführt , von ihrem Vorstand nach Maßgabe der Vereinssatzung vertreten werden und am Rechtsverkehr teilnehmen.

Mit vielfältiger Zielsetzung sind Vereine wie Unternehmen, Genossenschaften, usw., Organisationen in der Zivilgesellschaft.

Im Lauf der Zeit hat sich immer wieder die Kooperation von Schulen als Glieder des Staatskomplexes mit Sportvereinen ergeben.

Die Idee sollte, verallgemeinert, breiter genutzt werden:

  • Der Staatskomplex wird entlastet
  • Brach liegendes Produktiv-Kapital und -Potential wird gehoben (Rentner, im Berufsleben unterforderte Personen)
  • Verständnis und Interesse der Zivilgesellschaft an Funktion und Prozessen des Staatskomplexes wird geweckt 

 

linie-600-5

sonstiges

Verzeichnis

Änderungsstand

Schlagworte

Glossar

Nutzeranleitung

Kalauer

Impressum

über den  Autor

hintergrundweiss