06.08.19
Vereine aller Art sind eine Würze der Gesellschaft
Als Zelle der Gesellschaft ist die Familie anerkannt. Der
Zusammenschluss natürlicher Personen wird mit Verein, das nächst höhere soziale Aggregat, bezeichnet.
Streng genommen sind auch Aktiengesellschaft, GmbH Vereine. Für diese und viele weitere wurde Gesetze entsprechend der spezifischen Funktion kreiert.
Gemeinhin als Vereine bekannt sind
- freiwilligen Zusammenschlüsse von
- sieben oder mehr Personen, die
- keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen,
Beachten die Mitglieder die einschlägigen Vorschriften des BGB, können Vereine als juristische Person geführt , von ihrem Vorstand nach Maßgabe der Vereinssatzung vertreten werden und am Rechtsverkehr teilnehmen.
Mit vielfältiger Zielsetzung sind Vereine wie Unternehmen,
Genossenschaften, usw., Organisationen in der Zivilgesellschaft.
Im Lauf der Zeit hat sich immer wieder die Kooperation von Schulen als Glieder des Staatskomplexes mit Sportvereinen ergeben.
Die Idee sollte, verallgemeinert, breiter genutzt werden:
- Der Staatskomplex wird entlastet
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Brach liegendes Produktiv-Kapital und -Potential wird gehoben (Rentner, im Berufsleben unterforderte Personen)
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Verständnis und Interesse der Zivilgesellschaft an Funktion und Prozessen des Staatskomplexes wird geweckt
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