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Privilegien der Herrschenden

übergeordnete
Ausführungen zu
Privilegien

Liberale Notizen

Gesellschaft

Herrschaft

 

 

 

 

 

zu
Herrschaft
gehören

Unvermeidbarkeit

Nutzen

Konsequenzen

Privilegien

zielführ. Verhalten

 

 

 

 

 

 

 

weitergehende
Ausführungen zu
Privilegien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23.12.17

 

Gleiche sind nicht gleich

Als Menge von Individuen konkretisierte Gesellschaft hat die Gestalt eines Organismus, gekennzeichnet dadurch, dass stets das (Wohlergehen des) Ganze(n) vom Beitrag jeder Teilfunktionalität (in gleicher Weise?) abhängt (1). Analog zu den biologischen Organismen hat jede gesellschaftliche Funktionalität einen spezifischen und unterschiedlichen Bedarf an Ressourcen.

So kommt es, dass Individuen aus dem Kreis der Elite, etwa über mehr sachliche Mittel oder die individuelle Zuarbeit durch Personen oder Personen-Gefüge persönlich verfügen. Das Prinzip ist spätestens anerkannt seit Geschichte geschrieben wird. In diesem Zusammenhang ergeben sich dennoch “Gerechtigkeits-, bzw. Neid-Probleme”:

  • Funktionelle und private Sphäre sind oft genug nicht ohne Weiteres zu trennen
     
  • Während Standard-Personen eine begrenzte wöchentliche Leistungspflicht auferlegt wird, erstreckt sich die Arbeitszeit von Mitgliedern der Elite durchaus dauerhaft auf 100 h/Woche; Hieraus werden weitere sachliche gebotene Privilegien abgeleitet. Allerdings ist nicht zu entscheiden, damit immer ambivalent, ob die konkrete Funktionalität die konkreten Privilegien rechtfertigt oder es sich bei um persönliche Marotten, gar überzogenen Ehrgeiz, schädliches Status-Denken oder um Besitzstands-Wahrung,
    bzw. Besitzstands-Ausbau handelt.
     
  • Es gibt seit Alters eine Diskussion ob die durch Verstaatlichung individueller Leistung finanzierte konkrete amtliche Opulenz (2) erforderlich bzw. gerechtfertigt ist.
     
  • Seit 100 Jahren gibt es eine starke Kontroverse darüber, in welchen Umfang finanzielle Mittel (3) die Mitglieder der Zivilgesellschaft zu entrichten haben, damit die Staatsfunktionalität der Gesellschaft, wahrgenommen durch den Staatskomplex erfüllt werden kann. Die Mitglieder der politischen Elite stehen im Verdacht, die Verstaatlichung individueller Leistung zum größeren oder kleineren Teil zur Förderung persönlichen Karrieren unter dem Vorwand von Gemeinnützigkeit eingezogen wird.
     
  • Eine ähnliche Diskussion gibt es zum Problem der Intransparenz der Tätigkeit im Bereich des Staatskomplexes. Etwa in Fragen von Sicherheit und Geldpolitik wird “Intransparenz” nicht angefochten. Im Bereich von Außenpolitik gibt es viele Exzesse. Eine Quelle für Intransparenz ergibt sich aus dem Wettbewerb (von Parteien) um die “guten” Positionen, in Exekutive, Parlament und Justiz. Die Akteure stehen im Verdacht sich hierzu zu einer stillschweigenden informellen Koalition im Dienst von persönlichem Vorteil zusammen zu tun.

    Die vorstehende Kritik wird durch den legendären Erfahrungssatz: “Wer führt, ist einsam” und die nicht zu überbrückende informationelle Distanz zwischen Herrschenden und Beherrschten gemildert.

Unzweifelhaft lassen sich die angeschnittenen Fragen weder abschließend, noch im Detail und unabhängig vom Lauf der Ereignisse beschreiben und regeln. Das verallgemeinerte Prinzip der sozialwissenschaftlichen Unschärfe wirkt.

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(1) schließt nicht aus, dass singuläre Funktionalitäten in unterschiedlicher Intensität zur weiteren Evolution des stets Ganzen beitragen
(2) Bauten, Inszenierung von öffentlichen Auftritten
(3) Verstaatlichter Ertrag von erwerbswirtschaftlicher Arbeit
 

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