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11. September 2001

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17.06.24 / 11.11.01 / 29.10.01 / 12.10.01

 

Rechtsordnung à la carte ?

Regeln, Normen, Gesetze sind nur dann sinnvoll, wenn ethisch geboten und wenn die Regel / Norm materiell durchsetzbar ist. Negativ-Beispiel:

Feststellungen, die Zuständigkeit eines Gerichtes sein müssen, werden - ausnahmsweise - vorweggenommen: Die Taten des 11. September 2001 sind Rechtsbruch, ja Verbrechen. Normaler Rechtsbruch. Gewöhnliches Verbrechen. Die Schuld der Täter ist unermesslich. Der Tathergang erstreckt sich über Jahre. Beschuldigt ist u.a. die so genannte “Taliban-Regierung”. Die wissen nur zu gut: Nach den Maßstäben früherer Zeiten, wäre mit ihnen “der kurze Prozess” gemacht worden. Trotz aller Härte der unvermeidbaren, quasi polizeilichen Verfolgung, hat ihnen die überwältigende Mehrheit der Menschen und der politischen Führungen der Welt eine Chance nicht vorenthalten. Auch vor dem Hintergrund der Hilfsbedürftigkeit so vieler weltweit Hungernder sind die Verbrechen des 11. September 2001 von besonderer Niederträchtigkeit. Die Strafe wird, da formalisiertes Recht und Verfahrensrecht einzuhalten sind, wie häufig geringer ausfallen, obwohl materiell, d.h., dem Willen der Weltgemeinschaft entsprechend, eine ganz andere Vorgehensweise “fällig wäre”. Wie häufig rettet die formale Rechtsposition das Fell des Straftäters oder des Vertragsbrüchigen, obwohl das Gewissen ganz genau anzeigt, dass bestimmtes Handeln materiell nicht “in Ordnung” ist. (Besonders verdächtig, die Behauptung, beim Vorgang XYZ sei “alles nach Recht und Ordnung” zugegangen). Wir erfahren einmal mehr: Jede Rechtsordnung ist in hohem Masse “fehlerhaft”; daher die Bemühungen Rechtsordnungen weiter zu entwickeln. Auch zwecks “Abarbeitung der Konsequenzen” aus den Verbrechen des 11. September 2001 werden die Weltgesetze gewiss eingehalten werden. Anlass genug, über die Angemessenheit der nationalen Gesetze, in denen Weltempfinden weitgehend kodifiziert ist, nachzudenken.

Sind Rechtsordnugen à la carte wertepolitisch wünschenswert? Wohl kaum.

Es geht also um die Morde am 11.09.2001 in New York und Washington. Selbstmörder haben nach langer Vorbereitung Flugzeuge am World Trade Center (WTC) und dem Pentagon zerschellen lassen. Die komplexe Planung sah offenbar noch weitere Morde vor. Neben den Tätern starben 3000-4000 wehrlose Menschen. Was haben die handelnden Personen sich wohl gedacht? Hatten bzw. haben sie Ziele? Fast jedermann spricht von Terrorismus. Das ist ein großer Fehler. Denn schon die schlichte Bezeichnung derartiger Verbrechen mit dem Begriff “Terrorismus” katalysiert Bandenbildung und weist den Weg für die Rechtfertigung späterer Täter. Massenmord ist eine Straftat, die hochkomplexe organisatorische Abläufe mit spezifischen Handlungen voraussetzt. Die Auffächerung von Straftatbeständen, Motiven und Motivstrukturen erschwert unter diesen Bedingungen die Kategorisierung der Straftat und mindert die Wahrscheinlichkeit, dass die “unerwünschte” Handlung im Sieb der Strafbarkeit hängen bleibt. Die Tendenz zu vieler Zeitgenossen, sich eine Rechtsordnung à la carte zu genehmigen wird implizit verstärkt. Die universelle Ethik des Handelns muss so oder so weiterentwickelt werden, denn entkommt gesellschaftliche Wirklichkeit der Rechtsordnung, breitet Anomie sich weiter aus. Dies gilt unabhängig davon, ob die Morde des 11.09.2001 Jahre früher geschehen wären oder uns noch bevorstehen würden. Denn wollten die Menschen ihre Handlungen verabredeten Gesetzen nicht unterwerfen, also etwa Schlupflöcher einbauen bzw. nicht schließen, wäre Freiheit tatsächlich gefährdet. Freiheit zur Rechtsordnung à la carte widerspricht Freiheit. (Schillroy and Schilyroy are watching you und ... ernten, jeder auf seine Weise, ab ... Nicht übersehen: “watching you” sind Verhaltensweisen mit Anzeige- oder Indikatorqualität für bestimmte Zustände, aber kein zielführender Beitrag zur Überwindung dieser Zustände.)

Liberale haben also viele gute Motive, Freiheitswillen konzeptionell auf lebenswirkliche Gesetzlichkeit und wirkungsvolle Institutionen im Rechtsstaat zu gründen.

Der Gesetzgeber hat zwei einfache(?) Möglichkeiten: (a) Die Strafbarkeit der (komplexen) Tatvorbereitung vorzusehen und/oder (b) Die “Unmittelbarkeit der Tat” auf den Zeitpunkt der tatspezifischen Handlungen vorzuverlegen, so dass im Rahmen der herkömmlichen Systematik der Tatversuch gegeben wäre. Sagen wir es ganz diplomatisch so: Unsere Schwadronokratie könnte durchaus um weitere Elemente von griffiger Rechtsstaatlichkeit angereichert werden. Die spannende Frage lautet natürlich: Welche Rechtsordnung, welche Gesetze sollte die Menschheit verabreden? Das schockierende Groß-Verbrechen des 11. September 2001 ist Anlass, dies erneut zu überlegen. Denn ohne Zweifel ist es kontraproduktiv, weiterhin laufend neue Gesetze einzuführen, d.h., die weitere Expansion  des Normenkosmos zu betreiben. Freiheitsgefühl gedeiht nur, wenn Gesetze auch faktisch genutzt werden, die Menschen in der Lage sind Gesetze “anzuwenden”. Nicht nur, weil Überregulierung Freiheit einengt, sondern besonders, weil Überregulierung die Tendenz zur Rechtsordnung à la carte, d.h., Anomie verstärkt, also Freiheit vernichtet.

Die Rechtsordnung muss sich eignen, jedes noch so widerliche Verbrechen nach formal und materiell sauberen Regeln abzuarbeiten. Mildernde Umstände kann es nur in wenigen umgrenzten Fällen geben, was ebenfalls Bestand der verabredeten (nicht: der erlassenen) Rechtsordnung sein muss. Terrorismus mit dem spezifischen Motivations-Kontext als Delikt hat in diesem Gedankengebäude keinen Platz. Nicht zu übersehen das Problem, mit Sozialisten in diesen Fragen klar zu kommen. Nicht nur, weil Sozialisten die Rechtsordnung im Dienste von Sozialismus instrumentalisieren (was nachvollziehbar ist), sondern darüber hinaus auch, weil sozialistische Rechtspolitik vom inhärenten sozialistischen Misstrauen gegenüber den Mitmenschen bis hinein in das politische Tagesgeschäft geprägt ist: Man kann dem Richter nicht trauen, daher muss alles genau geregelt werden. Sogar “mildernden Umstände” sind durch das Konzept des “Terrorismus-Deliktes” vorgegeben. Oder gibt es hier doch noch weitergehende klammheimliche Absichten?

Es muss dringend versucht werden, der schleichenden, sozialistischen Perversion der Rechtsordnung Einhalt zu gebieten.
 

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