L i b e r a l e N o t i z e n
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Sammlung Originaldokumente in http://www.liberale-notizen.de |
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Auszug aus: „Düsseldorfer Leitsätze“,
15. Juli 1949 Was
versteht die CDU unter sozialer Marktwirtschaft? Die „soziale Marktwirtschaft“ ist die sozial
gebundene Verfassung der gewerblichen Wirtschaft, in der die Leistung freier
und tüchtiger Menschen in eine Ordnung gebracht wird, die ein Höchstmaß von
wirtschaftlichem Nutzen und sozialer Gerechtigkeit für alle erbringt. Diese
Ordnung wird geschaffen durch Freiheit und Bindung, die in der „sozialen
Marktwirtschaft“ durch echten Leistungswettbewerb und unabhängige
Monopolkontrolle zum Ausdruck kommen. Echter Leistungswettbewerb liegt vor,
wenn durch eine Wettbewerbsordnung sichergestellt ist, daß
bei gleichen Chancen und fairen Wettkampfbedingungen in freier Konkurrenz die
bessere Leistung belohnt wird. Das Zusammenwirken aller Beteiligten wird
durch marktgerechte Preise gesteuert. Die „soziale Marktwirtschaft“ steht im
scharfen Gegensatz zum System der Planwirtschaft, die wir ablehnen, ganz
gleich, ob in ihr die Lenkungsstellen zentral oder dezentral, staatlich oder
selbstverwaltungsmäßig organisiert sind. Die „soziale Marktwirtschaft“ steht aber auch
im Gegensatz zur sogenannten „freien Wirtschaft“ liberalistischer Prägung. Um
einen Rückfall in die „freie Wirtschaft“ zu vermeiden, ist zur Sicherung des
Leistungswettbewerbs die unabhängige Monopolkontrolle nötig. Denn so wenig
der Staat oder halböffentliche Stellen die gewerbliche Wirtschaft und
einzelne Märkte lenken sollen, so wenig dürfen Privatpersonen und private
Verbände derartige Lenkungsaufgaben übernehmen. Die „soziale Marktwirtschaft“
verzichtet auf Planung und Lenkung von Produktion, Arbeitskraft und Absatz.
Sie bejaht jedoch die planvolle Beeinflussung der Wirtschaft mit den
organischen Mitteln einer umfassenden Wirtschaftspolitik auf Grund einer
elastischen Anpassung an die Marktbeobachtung. Diese Wirtschaftspolitik führt
in sinnvoller Kombination von Geld- und Kredit-, Handels- und Zoll-, Steuer-,
Investitions- und Sozialpolitik sowie anderen Maßnahmen dazu, daß die Wirtschaft in Erfüllung ihrer letzten Zielsetzung
der Wohlfahrt und der Bedarfsdeckung des ganzen Volkes dient. Diese
Bedarfsdeckung hat selbstverständlich auch eine angemessene Versorgung des
notleidenden Teiles der Bevölkerung zu umfassen. Die vorwiegend eigentumsrechtlichen und
gesellschaftspolitischen Grundsätze des Ahlener Programms werden anerkannt,
jedoch nach der marktwirtschaftlichen Seite hin ergänzt und fortentwickelt. Zur
Verwirklichung der sozialen Marktwirtschaft stellen wir folgende Leitsätze
auf: 1.
Der Leistungswettbewerb ist gesetzlich
sicherzustellen. Monopole und Träger marktwirtschaftlicher Macht sind einer
institutionell verankerten, unabhängigen und nur dem Gesetz unterworfenen
Monopolkontrolle zu unterstellen. 2.
Wir erstreben gesetzliche Maßnahmen
zur Vertiefung einer echten Verantwortung in der Wirtschaft. 3.
Gesetzliche Maßnahmen zur Verschärfung
der Publizität müssen vor allem bei den Kapitalgesellschaften getroffen
werden. 4.
Eine zentrale Aufsicht des Geldwesens
ist zum Schutze der Währung erforderlich. 5.
Marktgerechte Preise müssen entstehen
und dürfen weder von staatlicher noch von privater Seite durch Willkür oder
Diktat verfälscht werden. Solche Eingriffe verdrängen die Ware vom Markt. Wir
bejahen jedoch die organische Preisbeeinflussung mit den Mitteln der
Wirtschaftspolitik, insbesondere der Geld-, Kredit- und Steuerpolitik, damit
die Ware bei sinkenden Preisen in steigendem Maße zum Markt drängt. 6.
Im Interesse der deutschen
Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten streben wir eine Senkung des
deutschen Preisniveaus an. Hierdurch wird zugleich eine Erhöhung des Realeinkommens
erzielt. 7.
Die Bildung von Löhnen und die
Festsetzung von Arbeitsbedingungen muß
dem Tarifvertragssystem überlassen sein. Leistungslohn und Lohnerhöhungen im
Rahmen marktwirtschaftlich richtiger Preise sind zu bejahen. Sie erhöhen
Kaufkraft und Nachfrage ebenso wie dies durch Senkung der Preise geschieht. 8.
Technik und Wissenschaft sind mit
Nachdruck zu fördern. Sie schaffen neue Bedürfnisse und Arbeitsmöglichkeiten.
Sie senken die Gestehungskosten. 9.
Die „soziale Marktwirtschaft“ schließt
freie Berufswahl, Niederlassungsfreiheit, Gewerbefreiheit und Freizügigkeit
ein. Beim Handwerk muß jedoch wie bisher der
Befähigungsnachweis (Meisterprüfung) erbracht werden. Das gleiche gilt für
alle Berufe, für deren Ausübung der Befähigungsnachweis sachlich notwendig
ist. 10. Die „soziale
Marktwirtschaft“ bejaht und fördert das private Eigentum. Eine gerechte
Verteilung der wirtschaftlichen Erträge und eine soziale Gesetzgebung müssen
aus den vermögenslosen Schichten unseres Volkes in großem Umfange besitzende
Eigentümer machen. Neben größtmöglichster Streuung
des Eigentums bejahen wir im industriellen Raum Unternehmungsformen in
Gemeineigentum dann, wenn sie wirtschaftlich zweckmäßig, betriebstechnisch
möglich und politisch notwendig sind. 11. Die Bildung von
Sparkapital wollen wir nachdrücklich fördern. 12. Wir fordern eine
umfassende Steuerreform insbesondere durch Abbau der geltenden Steuertarife
in allen Stufen und durch Vereinfachung des gesamten Steuerwesens. 13. Es müssen wirksame
Sicherungen gegen Wirtschaftskrisen und Massenarbeitslosigkeit geschaffen
werden. Solche Mittel sind z.B. eine konstruktive Kredit- und Währungspolitik
sowie die Investierungspolitik der öffentlichen Hand. 14. Den Außenhandel
wollen wir mit allen Mitteln fördern. Der Marshallplan (ERP) wird von uns
bejaht. 15. Eine deutsche
Handelsflotte muß wieder geschaffen werden. 16. Die „soziale
Marktwirtschaft“ kann nur verwirklicht werden, wenn sie das Vertrauen aller
Schichten des Volkes besitzt, d. h. wenn Unternehmer, Arbeiter, Angestellte
und Verbraucher aktiv an ihrer Durchführung beteiligt werden. Leistungswettbewerb
und Monopolkontrolle als
Grundlage der von uns erstrebten Wirtschafts- und Sozialordnung, die
organische Beeinflussung der Wirtschaftsentwicklung mit den Mitteln der
Geld-, Kapital- und einer Steuerpolitik, welche Steuermoral und Kapitalbildung
hebt, der Weiterbildung des Arbeits- und Wirtschaftsrechts sowie einer Reform
des Gesellschaftsrechts sichern den weiteren Aufstieg der gewerblichen
Wirtschaft, die Herstellung des sozialen Friedens und geben jedem einzelnen
die Freiheit und Möglichkeit, sich nach Leistung und Können am
Wirtschaftsertrag zu beteiligen. Nur so kann die politische durch die soziale
und wirtschaftliche Demokratie erfüllt und gesichert werden. |