L i b e r a l e N o t i z e n
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BESCHLUSS ___________________________________________________________________ des
51. Ord. Bundesparteitages der F.D.P., Nürnberg 16./17. Juni 2000 ___________________________________________________________________ Der
Bundesparteitag der F.D.P. hat beschlossen: (vorbehaltlich der Überprüfung durch das Wortprotokoll) Mehr Demokratie wagen – Vom Parteienstaat
zur Bürgerdemokratie Das Ansehen der
deutschen Parteien, und zugleich das Ansehen der Politik insgesamt, ist in großer Gefahr. Aus den derzeitigen Affären erwächst
eine Glaubwürdigkeitskrise des demokratischen Parteienstaates, wie er sich in
den letzten Jahrzehnten in Westdeutschland entwickelt hat. Die jüngsten
Vorfälle müssen Anlass für eine Generalinventur des politischen Systems in
Deutschland sein, bevor aus der Krise einiger Parteien eine Krise unseres
Staates wird. Politik braucht Unabhängigkeit und Vertrauen. Deshalb muss
festgehalten werden: Die Tatsache, dass in
unserem politischen System Verfehlungen nicht geheim gehalten werden können,
sondern bekannt werden, ist ein Zeichen für die Stärke unseres demokratischen
Systems. Aber es bedarf der Reform – weg vom Parteienstaat –hin zur aktiven
Bürgergesellschaft! Im Wiesbadener
Grundsatzprogramm der F.D.P. vom 24. Mai 1997 wird der Weg vom Parteienstaat
zur aktiven Bürgergesellschaft vorgezeichnet: „Die Parteien haben in Staat
und Gesellschaft eine Machtposition erreicht, die weit über das hinausreicht,
was das Grundgesetz ihnen zuweist. Nach dem Grundgesetz sollen die Parteien
an der politischen Willensbildung der Bürger mitwirken, diese aber nicht
ersetzen. Die Parteien sollen zwischen Gesellschaft und Staat vermitteln.
Ihnen ist keine herrschende, sondern eine dienende Rolle zugedacht und
zugewiesen. Aus der Mitwirkung der Parteien ist aber die Inbesitznahme von
Staatsgewalt geworden.“ Die F.D.P. will die Parteienmacht zugunsten
von mehr Bürgermacht zurückdrängen. Nur so wird der Staat von einer
Repräsentation der Parteien zu einer Repräsentation der Bürger! Die Spendenaffäre bei
der CDU, die Flugaffäre bei der nordrhein-westfälischen SPD und der
Missbrauch der steuerfreien Aufwandspauschale bei Abgeordneten von Bündnis
90/ Die Grünen, sind für die F.D.P. deshalb kein Anlass zur Schadenfreude.
Keine Partei wird von diesen Affären profitieren. Das Ansehen der Politik
nimmt insgesamt Schaden. Wenn führende deutsche
Politiker sich nicht an Recht und Gesetz halten und auch nach dem bekannt
werden solcher Vorgänge als Gesetzgeber selbst kein ausreichendes Unrechtsbewusstsein
zeigen, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat und das Parlament, das Recht
und Gesetz schafft, zutiefst beschädigt. Die Distanz zwischen der
Politik und den Bürgern wächst. Ohnehin ist in den letzten Jahren eine
zunehmende Abwendung vieler Bürgerinnen und Bürger von den demokratischen
Parteien zu verzeichnen. Sie drückt sich vor allem in Wahlenthaltung aus, so
dass die „Partei der Nichtwähler“ zunehmend wächst. Außerdem besteht die
Gefahr, dass die Distanz zwischen der etablierten Politik und den Bürgern zu
einer Stärkung der radikalen Kräfte führt. Schon bislang zeichnete
sich die deutsche Politik durch ein hohes Maß von Abschottung aus. Die
Tradition von Quereinsteigern, also der Austausch zwischen Politik und
Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur ist in Deutschland anders als in anderen
Ländern ausgesprochen unterentwickelt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger
sprechen von den Politikern, den Gewählten und den Parteien als einer
politischen Kaste, die sich selbst gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
abschottet. Andererseits haben die Parteien über den Artikel 20 des
Grundgesetzes hinaus Einfluss, Beteiligung und bestimmende Entscheidung in
zahlreichen gesellschaftlichen Institutionen, die weit über die Mitwirkung an
der politischen Meinungsbildung hinausgehen. Deshalb braucht unsere
Demokratie eine Diskussion über eine dauerhafte Stärkung des
Bürgervertrauens, eine Reform des Parteienstaates und neues Vertrauen in die
politischen Institutionen. Eine solche Diskussion sollen die folgenden Vorschläge
anregen: 1.
Klare Gewaltenteilung,
transparente Parteien Eine breite Allianz der staatsgläubigen Parteien in
Deutschland hat dem Staat in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr Aufgaben
zugewiesen. Zugleich hat die für eine Demokratie notwendige Gewaltenteilung
an Trennschärfe eingebüßt. Mit dem Aufgabenzuwachs des Staates ging ein
Machtzuwachs der Parteien einher, der weit über den im Grundgesetz
vorgesehenen Rahmen hinausweist. Parteien sollen zwischen Gesellschaft und
Staat vermitteln, eine dienende Rolle einnehmen. Art. 21 unseres
Grundgesetzes muss wieder Geltung verschafft werden, indem die Rolle der
Parteien auf die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung beschränkt
wird. Die Mitgliedschaft in mehreren Parlamenten schafft Interessenskonflikte
und ist auch zeitlich nicht zu bewältigen. Wir lehnen daher die gleichzeitige
Mitgliedschaft im europäischen Parlament, dem Bundestag oder einem Landtag
ab. Auch die Gewaltenteilung zwischen der ersten und der
sogenannten vierten Gewalt, den Medien, muss neu bestimmt werden. Wenn den
Parteien eine besondere Aufgabe für die demokratische Willensbildung zukommt,
dann ist es für Liberale eine Selbstverständlichkeit, dass sich Parteien
nicht in einem Sektor wirtschaftlich betätigen, dessen Unabhängigkeit für die
Demokratie von höchster Bedeutung ist. Kurzfristig ist das Parteiengesetz zu ändern, indem
alle Parteien verpflichtet werden , eventuelle
Medienbeteiligungen im Einzelnen öffentlich auszuweisen und die wirtschaftlichen
Ergebnisse transparent und kontrollierbar zu machen. Ebenfalls ist
kurzfristig in den Pressegesetzen zu
regeln, dass im Impressum neben den Namen der verantwortlichen Herausgeber
und Redakteure auch die Eigentümerstruktur offen ausgewiesen wird. Langfristig ist ein prinzipielles Verbot für
Parteien, sich im Medienbereich zu betätigen, durchzusetzen 2.
Vorrang für Eigeninitiative und
Subsidiarität Die Bürger sind bereit, in freier Entscheidung für
sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Was der Bürger selbst
entscheiden kann, muss er auch selbst entscheiden dürfen. Anders gesagt: Was
der Staat nicht entscheiden muss, das soll er auch nicht entscheiden dürfen.
Die freiwillige Selbstorganisation von Bürgern in Vereinen,
Selbsthilfeorganisationen oder Stiftungen hat Vorrang vor staatlicher
Bürokratie. Die Übernahme von Verantwortung durch den Einzelnen ist
kollektiven Verantwortungsbürokratien überlegen. Die Transparenz von Entscheidungsabläufen ist am
größten, wenn diese vor Ort getroffen werden. Dort, wo staatliche
Entscheidungen erforderlich sind, weil die Handlungsfähigkeit der
freiwilligen Zusammenschlüsse von Bürgern nicht ausreicht, müssen sie so nah
wie möglich am Bürger getroffen werden. Für Liberale gilt der Vorrang der
Subsidiarität, der Vorrang der kleineren Einheit. Auf höherer Ebene darf nur
geregelt werden, was auf der unteren Ebene nicht besser geregelt werden kann.
Dies vergrößert die Transparenz der Demokratie und erhöht die Identifikation
der Bürger mit den demokratischen Entscheidungsabläufen. 3. Weniger
Staatswirtschaft, weniger Parteienwirtschaft Zwischen Staat, Wirtschaft und Parteien nimmt die
Verfilzung zu. In Staatsunternehmen wird weniger betriebswirtschaftlich,
sondern besonders politisch, in der Regel sogar parteipolitisch entschieden.
Weniger Staatswirtschaft bedeutet weniger Parteienwirtschaft. Die F.D.P. will
unternehmerische Entscheidungen in Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten
und keine Parteipolitik. Durch Entstaatlichung und Privatisierung wird der
Einfluss der Parteien zurückgedrängt – bei Unternehmen ebenso wie bei
öffentlichen Banken. Damit verlieren auch zahlreiche
Interessenorganisationen die Möglichkeit, den Staat zu instrumentalisieren.
Weniger Staatswirtschaft bedeutet deshalb auch weniger Lobbyismus.
Parteispenden von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als
25 % beteiligt ist, sind zu verbieten. Dort, wo der
Parteienproporz bei der Postenvergabe im Mittelpunkt steht, muss er
zurückgedrängt werden: bei den öffentlich-rechtlichen Medien, bei kommunalen
Betrieben oder in Schulen und Behörden. Maßstab ist die Kompetenz, nicht das
Parteibuch. Dies stärkt das Vertrauen der Bürger in die Entscheidungsabläufe
der Demokratie. Die F.D.P. setzt sich
seit langem für die Stärkung der Parlamente ein. Das gilt für die Stärkung
des einzelnen Mandates des Abgeordneten gegen Fraktions- und
Parteibürokratien. Dies gilt für die Rechte des Parlamentes gegenüber der
Regierung (siehe zahlreiche Vorschläge von Enquetekommissionen). Dies gilt
für die Stärkung der Länderparlamente und einen vielfältigen Föderalismus
gegenüber der Zentralregierung und der europäischen Bürokratie. Vielfalt,
Subsidiarität und Konnexität sind liberale
Grundüberzeugungen für das gesellschaftliche Zusammenleben wie für die
innerparteiliche Demokratie und das institutionelle Zusammenleben in der
Bundesrepublik Deutschland. 4.
Bürgermacht stärken Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürger am
Geschehen in Gesellschaft und Staat. Gefahr droht, wenn viele Bürger sich an
demokratischen Prozessen nicht mehr beteiligen. Die Bürgermitwirkung muss mit
dem doppelten Ziel gestärkt werden, einerseits die Chancen für politische
Mitwirkung der Bürger auszubauen, andererseits ihre Verantwortung für die
aktive Bürgergesellschaft zu erhöhen. Bürger müssen deshalb stärker als bisher auf die
Auswahl der Mandatsträger Einfluss nehmen können. Mehr Bürgernähe heißt
weniger Parteienstaat. Durch die Möglichkeit des Kumulierens und
Panaschierens auf kommunaler Ebene können Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen
bündeln und damit die bisher von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der
Kandidatenlisten verändern. Die Kommunal-parlamente werden so wieder
repräsentativer. Dies stärkt ihr Ansehen in der Gesellschaft. In den deutschen Parlamenten sitzen im Verhältnis zu
ihrem Anteil an der Bevölkerung zu viele Beamte. Mit Freistellungen für den
Wahlkampf, dem uneingeschränkten Rückkehrrecht und Beförderungen während der
Abgeordnetenzeit sind sie gegenüber Arbeitnehmern, Angestellten und
Selbstständigen stark bevorteilt. Diese Privilegien müssen abgebaut werden,
um allen einen gleichberechtigten Zugang zu den Parlamenten möglich zu
machen. Die Abschaffung der 5-%-Hürde bei Kommunalwahlen hat
in vielen Bundesländern für eine Belebung der Räte gesorgt. Mehr Bürger als
bisher sehen die Chance, ihre Ideen vor Ort durchzusetzen. Deshalb sollte die
5-%-Klausel auf kommunaler Ebene in allen Bundesländern abgeschafft werden. Bürgerinnen und Bürger der Staaten der Europäischen
Union erhalten auf Gegenseitigkeit das aktive und passive Wahlrecht auch für
die Wahlen zu den Landtagen und zum Deutschen Bundestag, sofern sie ihren
Wohnsitz fünf Jahre in Deutschland haben. Im Rahmen eines zusammengewachsenen
Europas ist eine verbesserte Bürgerbeteiligung künftig auch auf der europäischen
Ebene zu verwirklichen. 5. Mehr direkte
Demokratie Die F.D.P. bekennt sich zur repräsentativen
Demokratie. Sie will diese aber um Elemente der direkten Demokratie
bereichern. Der Bürger muss sich vor allem in seinem
unmittelbaren Umfeld stärker an Entscheidungen beteiligen können. Eine
Direktwahl der Landräte in allen Bundesländern ist dafür ein ebenso
notwendiger Schritt wie die Ausdehnung von Bürgerentscheiden, Bürgerbegehren
und Bürgerbefragungen auch auf Landes- und Bundesebene. Es ist kein Schaden
für die repräsentative Demokratie, wenn Schlüsselentscheidungen für das
deutsche Volk auf allen Ebenen von ihm selbst unmittelbar getroffen werden.
Einer Inflation von Volksentscheiden kann durch entsprechende Hürden in der
Verfassung vorgebaut werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollten das Recht haben,
die ihnen nächsten und die für ihre Repräsentation bedeutsamsten Vertreter,
Bürgermeister, Landräte und auch den Bundespräsidenten in Direktwahl zu
bestimmen. Eine Amtszeit des Bundespräsidenten von sieben statt bisher fünf
Jahren ohne Möglichkeit der Wiederwahl würde zugleich das Amt soweit als
möglich von parteitaktischen Erwägungen frei halten. Die Menschen wollen
grundsätzlich einen Bürgerpräsidenten - keinen Parteienpräsidenten. 6. Dauerwahlkampf
beenden Der Zuwachs an direkter Bürgerbeteiligung ermöglicht
zugleich eine Verlängerung der Legislaturperioden. In vielen Bundesländern
wurde die Legislaturperiode bereits auf fünf Jahre verlängert. Dies sollte
auch für die übrigen Bundesländer und für die Bundesebene durchgesetzt
werden. In das Grundgesetz ist
eine ausdrückliche Regelung zur Selbstauflösung des Deutschen Bundestages
aufzunehmen. Die Auflösungsentscheidung sollte in einem positiven Votum des
Bundestages und nicht nur mittels Ablehnung einer vom Bundeskanzler
gestellten Vertrauensfrage getroffen werden. Eine Einschaltung des
Bundespräsidenten in das Entscheidungsverfahren sollte bei dieser Auflösungsmög- lichkeit nicht gegeben sein. Das Auflösungsvotum
des Bundestages muss mit zwei Dritteln Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder
getroffen werden. Immer häufiger werden selbst Kommunalwahlen als
Seismografen für die politische Stimmung in Deutschland überbewertet. Dies
hat dazu geführt, dass sich Deutschland in einer Art Dauerwahlkampf befindet,
der die Arbeitsfähigkeit der Legislative und der Exekutive lähmt. Deshalb
sollten alle in einem Jahr stattfindenden Wahlen – ausgenommen Kommunalwahlen
- auf ein bis maximal zwei festzusetzende Wahltermine gebündelt werden. Diese
Bündelung wird den Dauerwahlkampf beenden und auch wieder zu wachsender
Wahlbeteiligung führen. 7. Parteiengesetz
verschärfen, Politikerversorgung reformieren Gerade das ehrenamtliche Engagement in Parteien muss
gefördert werden. Es ist die tragende Säule der Demokratie Die Unterstützung
politischer Parteien durch Spenden ist ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit des
demokratischen Systems. Der Missbrauch durch Einzelne ist kein Anlass, die
Unterstützung von Parteien durch Bürger oder Unternehmen in Frage zu stellen.
Doch zu Recht verlangen die Bürger Transparenz hinsichtlich der Spender und
entsprechende Strafen bei Gesetzesverstößen. Deshalb muss das Parteiengesetz
um eine Strafbewehrung erweitert werden, wenn vorsätzlich gegen es verstoßen
wird. Besonders schwerwiegende Verstöße gegen das Parteiengesetz müssen zu
einem Verlust des passiven Wahlrechts auf Zeit führen. Die Bürger wissen um die Notwendigkeit einer
angemessenen Bezahlung von Politikern. Zu Recht aber weisen sie unangemessene
Privilegien zurück. Insbesondere wird die Überversorgung von Politikern nach
dem Ausscheiden aus dem Amt kritisiert und auch der Vorwurf der
Selbstbedienung wird immer wieder erhoben. Diesem Vorwurf kann nur durch die
Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Festlegung der
Abgeordnetenentschädigung wirksam begegnet werden. Hierfür ist eine Änderung
des Grundgesetzes erforderlich. In Art. 48 Abs. 3 soll folgender Satz 2
eingefügt werden: Die Höhe der Entschädigung wird von einer unabhängigen,
beim Bundespräsidenten einzusetzenden Sachverständigenkommis- sion festgelegt. Die
Angemessenheit der Altersversorgung soll ebenfalls überprüft und dem
Deutschen Bundestag ein entsprechender Vorschlag zur Reform unterbreitet
werden. Die F.D.P. tritt für ein privatwirtschaftliches Versicherungsmodell
ein, das es den Abgeordneten ermöglicht, sich eigenverantwortlich um ihre
Altersversorgung zu kümmern. Abgeordnete sollen sich in Zukunft wie andere
Bürger auch mit eigenen Beiträgen für ihr Alter versichern. Die bisherige
Altersversorgung in Abhängigkeit von Legislaturperioden entfällt. Ansprüche auf Pensionszahlungen aus früheren
öffentlichen Ämtern sollten in Zukunft in voller Höhe mit Einnahmen aus
laufenden öffentlichen Mandaten verrechnet werden. Die Normalisierung der
Politikerversorgung nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ist eine der
wichtigsten vertrauensbildenden Maßnahmen für eine Bürgergesellschaft. 8. Stärkung der
innerparteilichen Demokratie Schon bislang zeichnet sich die deutsche Politik
durch ein hohes Maß von Abschottung aus. Die Tradition von
”Quereinsteigern“, also der Austausch zwischen Politik und Wirtschaft,
Wissenschaft oder Kultur ist in Deutschland, anders als in anderen Ländern,
ausgesprochen unterentwickelt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sprechen von
der politischen Kaste und nehmen dabei alle Politiker in eine Kollektivhaft. Wir Liberalen fordern nicht nur die Partizipation
des Einzelnen in der Gesellschaft, sondern nehmen auch die innerparteiliche
Demokratie ernst. Mit der Einführung des Mitgliederentscheids auf Bundesebene
hat die F.D.P. bereits vor Jahren die Mitwirkungsrechte des einzelnen
Mitglieds gestärkt. Um die Bindungen zwischen Bürgern und Parteien wieder zu
verstärken, will die F.D.P. bessere Chancen für Quereinsteiger, z. B. durch
eine zeitlich begrenzte Kampagnenmitgliedschaft. Die F.D.P. bietet
Nichtmitgliedern die Möglichkeit, auf ihren Wahllisten zu kandidieren. Um
mehr Mitglieder innerparteilich in die Verantwortung einzubinden und
Machtkonzentration zu verhindern, muss die Zahl der Vorstandsämter pro
Mitglied auf maximal drei beschränkt werden. Die F.D.P. wird neue Techniken wie das Internet für
die Stärkung der innerparteilichen Demokratie nutzen und auch darüber Dialog
und Transparenz fördern. Dazu gehört für die F.D.P. u. a. die -
Zensurfreiheit ihrer offenen
Diskussionsforen (ausgenommen gesetzeswidrige Äußerungen) -
die tägliche Möglichkeit des
direkten Kontakts zur Führung der Partei -
der Ausbau der „virtuellen
Mitgliedschaft“ in einem „Internet-Landesverband“ Schon jetzt ist die F.D.P. die einzige Partei in
Deutschland, deren Satzung ausdrücklich auch elektronische Abstimmungen
zulässt. Die jüngsten Vorfälle müssen Anlass für eine
Generalinventur des politischen Systems in Deutschland sein, bevor aus der
Krise einiger Parteien eine Krise unseres Staates wird. Politik braucht
Unabhängigkeit und Vertrauen. Skandale zerstören dieses Vertrauen. Doch die
Tatsache, dass in unserem politischen System Verfehlungen nicht geheim
gehalten werden können, sondern bekannt werden, ist ein Zeichen für die
Stärke unseres demokratischen Systems. |