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Deutscher Bundestag

Drucksache 19/26536

19. Wahlperiode

                                          09.02.2021

 

 

 

 

Antrag

 

der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

 

 

Bundesweiten Stufenplan vorlegen – Dem Land eine Perspektive geben

 

Der Bundestag wolle beschließen:

 

 

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest

 

 

Deutschland ist seit Ende Oktober 2020 im zweiten Lockdown. Nach mehreren Verschärfungen gelten in allen Bundesländern noch strengere Vorschriften. Kitas und Schulen befinden sich im Notbetrieb, Geschäfte und Restaurants sind flächendeckend geschlossen, Reisen und Kulturveranstaltungen finden seit Monaten nicht statt. Bisher gibt es keine klare Perspektive für eine Wieder-Öffnung des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens. Die Hoffnung, die die Zulassung erster Impfstoffe vor einem Monat aufkeimen ließ, ist inzwischen durch die schleppende Impfkampagne und Lieferschwierigkeiten getrübt. Vor allem die drohende Ausbreitung von sehr wahrscheinlich ansteckenderen Virus-Mutationen führen uns vor Augen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist.

 

Die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder finden zudem in immer schnellerer Abfolge statt. Es fehlt erkennbar an einer langfristigen Strategie. So ist der Eindruck entstanden, dass die Verantwortlichen in Bund und Ländern zu Getriebenen der Entwicklung geworden sind. Dieser Eindruck ist gefährlich. Denn damit erhöht sich die Corona-Müdigkeit der Menschen weiter. Das zeigt auch der aktuelle "ARD-Deutschland-Trend". Der Anteil der Befragten, der mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung nicht zufrieden ist, wuchs von 42 Prozent Mitte Dezember 2020 auf 56 Prozent Anfang Februar 2021 (https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-2503.html).

 

Die Koalition hat nach den teilweise unkoordinierten Maßnahmen der vergangenen Monate und anhaltender Kritik aus Opposition, Zivilgesellschaft und Wissenschaft mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes zwar den Versuch unternommen, ein einheitliches Regelwerk für den Umgang mit der Pandemie zu verankern. Dieses ist jedoch immer noch undifferenziert und bietet keine klare Perspektive. Schließlich wurde bei der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 beschlossen, eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien einzusetzen, um ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten. Erste Bundesländer haben bereits eigene Stufenpläne vorgelegt, zum Beispiel Schleswig-Holstein (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/I/210126_stufenplan_mat/stufenplan_tabelle.pdf?__blob=publicationFile&v=1 ) oder Niedersachsen (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120714/Weil-kuendigt-Stufenplan-fuer-Lockerung-des-Coronalockdowns-an ). Auch die COSMO-Studie, die regelmäßig repräsentativ Wissen, Risikowahrnehmung, Schutzverhalten und Vertrauen der Bevölkerung untersucht, empfiehlt einen Stufenplan statt eines "immer komplexer und uneinheitlicher werdenden Regelwerk(s)" (https://projekte.uni-erfurt.de/cosmo2020/web/summary/34/ ). Am 08.02.2020 haben vier medizinische Fachgesellschaften und viele Institutionen aus dem Bildungssektor eine wissenschaftliche Leitlinie (https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/027-076k_Praevention_und_Kontrolle_SARS-CoV-2-Uebertragung_in_Schulen_2021-02_01.pdf ) veröffentlicht, in der sie Empfehlungen abgeben, wie mit "anpassbare(n) und geeignete(n) Maßnahmenpakete(n) zur Verminderung des Infektionsrisikos" die Ermöglichung eines "möglichst sicheren, geregelten und kontinuierlichen Schulbetriebs in Pandemiezeiten" entwickelt werden kann.

 

Es wird Zeit, dass diese Planungen in die Tat umgesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen brauchen Planbarkeit und eine Perspektive. Notwendig ist deshalb eine souveräne und verlässliche Strategie, die den Menschen Orientierung bietet und die notwendigen Maßnahmen begründet. Sie muss als klarer Stufenplan verständlich und nachvollziehbar sein und eindeutige „Wenn-Dann-Regeln“ enthalten. Ein Stufenplan darf keine Einbahnstraße sein. Bei einem Wiederaufflammen des Infektionsgeschehens sind Regelungsveränderungen selbstverständlich geboten.

 

 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

 

 

1.

 

gemeinsam mit den Regierungen der Bundesländer einen bundesweit einheitlichen Stufenplan einzuführen, um eine nachvollziehbare regionale Differenzierung in den Land- und Stadtkreisen zu ermöglichen. Anhand des Stufenplans kann den Bürgerinnen und Bürgern verlässlich kommuniziert werden, welche Maßnahmen gelten und mit welchen Entwicklungen zu rechnen ist. Lokale Abweichungen der Maßnahmen aufgrund unterschiedlicher Situationen in den Landkreisen oder Gemeinden bleiben möglich. Grundlage der Einteilung der Stufen soll die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner des Coronavirus SARS-CoV-2 im jeweiligen Land- oder Stadtkreis sein. Diese wird jedoch mit einem dynamischen Faktor multipliziert. Dieser dynamische Faktor berücksichtigt:

 

          Eine Ü60-Inzidenz, mit der die Infizierten über 60 Jahre, für die eine besondere gesundheitliche Gefährdung besteht, erfasst werden können;

          einen Notification-Index, der die Dynamik der Entwicklungen abbildet und dabei die Zahl der Neuinfektionen mit den positiven Testbefunden und der Testhäufigkeit abgleicht;

          einen Hospitalisierungsindex, der die Belastung des Gesundheitswesens und insbesondere der Intensivkapazitäten abbildet – mit zunehmender Durchimpfung der Risikogruppen wird die Hospitalisierungsrate fallen;

          einen Ausbruchs-Streuungs-Index, der das Ausbruchsgeschehen danach bewertet, ob Cluster- oder diffuse Ausbrüche besonders häufig sind;

          die tatsächlichen Kapazitäten der Gesundheitsämter.

 

Für die einzelnen Lebensbereiche gelten in den einzelnen Stufen folgende Maßnahmen und Regelungen:

 

Stufe VI - Akute Gesundheitsnotlage (Inzidenzwert > 200 * dynamischer Faktor):

 

          Private Zusammenkünfte eines Haushalts und einer weiteren Person;

          Hotels und andere Beherbungsbetriebe sind für touristische Zwecke geschlossen;

          Einzelhandel und Gastronomie sind geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. "Click & Collect" bleiben möglich);

          Kitas und Schulen sind in Notbetreuung und Distanzunterricht;

          es müssen Vorbereitungen getroffen werden, dass mündliche und in einem 2. Schritt auch schriftliche Prüfungen bei hohem Infektionsgeschehen auch per Videokonferenz stattfinden können. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Prüfungsqualität im Pandemie-Schuljahr weder gesenkt noch erhöht werden darf;

          Hochschulen sind im digitalen Lehrbetrieb; Ausnahmen für praktische Lehrveranstaltungen, wenn sie sonst im WS20/21 nicht wiederholt werden können, sind möglich;

          Fortsetzung der Besuchsregeln in Krankenhäusern oder Pflegeheimen (mit Schnelltests und FFP2-Masken).

 

Stufe V (Inzidenzwert bleibt stabil 14 Tage < 200 * dynamischer Faktor):

 

          Private Zusammenkünfte von zwei Haushalten;

          Kitas können bei Nutzung von Luftfilteranlagen auch eingeschränkten Regelbetrieb ermöglichen;

          Schulen können bei Nutzung von Luftfilteranlagen auch Wechselunterricht ermöglichen;

          Einzelhandel und Gastronomie bleiben geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. "Click & Collect" bleiben möglich).

 

Stufe IV (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 100 * dynamischer Faktor):

 

          Private Treffen von maximal drei Haushalten;

          Regelbetrieb in den Kitas bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich;

          Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6 an den Schulen bei Nutzung von Luftfilteranlagen;

          Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 bis 13 bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich;

          Präsenzunterricht in den Abschlussklassen;

          Öffnung körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseure);

          Einzelhandel und Gastronomie bleiben grundsätzlich geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. "Click & Collect" bleiben möglich, zuzüglich darf der Facheinzelhandel für Kundeneinzelberatung/Personal Shopping nach fester Terminvergabe mit Hygienekonzept öffnen);

          Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen – getrennt – zwei Besucher empfangen, wenn diese Personen nicht zu einem Haushalt gehören (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken);

          Öffnung von Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich;

          Öffnung von Zoos und Wildparks im Außenbereich.

 

Stufe III (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 50* dynamischer Faktor):

 

          Regelbetrieb in den Kitas;

          Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6;

          Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 bis 13;

          Praktische Lehrveranstaltungen an den Hochschulen;

          Präsenzprüfungen an den Hochschulen mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Hygieneauflagen;

          Öffnung von kulturellen Einrichtungen, Museen, Gedenkstätten, Galerien u.ä. unter Hygieneauflagen;

          Öffnung des Einzelhandels mit Auflagen (Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und Zugangsbeschränkung von zehn Quadratmeter je Person);

          Öffnung von Hotels und andere Beherbungsbetriebe für touristische Zwecke mit Hygienekonzepten;

          Öffnung der Gastronomie unter Auflagen (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste);

          Öffnung von Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung;

          Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen zwei Besucher – auch aus getrennten Haushalten – empfangen (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken).

 

Stufe II (Inzidenzwert bleibt stabil 21 Tage < 50 * dynamischer Faktor):

 

          Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos für einzelne Schulkohorten;

          Öffnung für Musik- und Kunstschulen unter Hygieneauflagen;

          Ermöglichung von Freiluftveranstaltungen bis 250 Personen unter Hygieneauflagen;

          Zulassung von Sportarten für Sportgruppen für Kinder bis 12 Jahren in festen Kohorten mit maximal zehn Personen bei kontaktarmer Ausübung;

          Öffnung von Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich;

          Öffnung von Jugend- und Freizeittreffs mit festen Gruppengrößen;

          Anhebung der Teilnehmerzahl für religiöse Veranstaltungen (mit Hygieneauflagen).

 

Stufe I (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 35 * dynamischer Faktor):

 

          Treffen von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten (Ausnahmen gelten für Kinder bis 14 Jahre);

          Vollständiger Regelbetrieb in allen Schulen;

          Präsenzlehr- und Erstsemesterveranstaltungen in Kohorten an Hochschulen;

          Präsenzprüfungen an Hochschulen unter Hygieneauflagen;

          Öffnung von Bibliotheken und Archiven unter Hygieneauflagen;

          Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste);

          Ermöglichung von Indoor-Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und begrenzter Teilnehmerzahl;

          Öffnung von Bars und Kneipen (mit festen Sitzplätzen für Gäste und Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste);

          Ermöglichung von Kontaktsport bei Bildung fester Gruppen;

          Öffnung von Hallenbädern und Saunen sowie Freizeitparks;

          Sportveranstaltungen können im Profi- wie im Amateurbereich mit begrenzter Zuschauerzahl stattfinden;

          erweiterte Besuchsmöglichkeiten für Pflegeheime und Krankenhäuser (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken).

 

Stufe 0 (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 10 * dynamischer Faktor):

 

          Bis aufgrund des Fortschritts des Impfprogramms eine Herdenimmunität der Bevölkerung erreicht ist, bleiben lediglich die Verpflichtungen zum Tragen einer medizinischen Maske und zum Einhalten von Abständen in Kraft.

 

Für sämtliche Lebensbereiche in den Stufen I bis V gilt, dass von den vorstehenden Regelungen abgewichen werden kann, sofern sämtliche Anwesenden sich vor Ort einem Antigen-Schnelltest unterziehen und dieser negativ ausfällt;

 

2.

 

monatlich dem Deutschen Bundestag und der Bevölkerung einen Corona-Lagebericht vorzulegen. Gegenstand des Berichts sind:

 

          Eine nachvollziehbare, bildliche Darstellung der sich jeweils in Kraft befindlichen Stufen auf Ebene der Land- und Stadtkreise ("Corona-Ampel") sowie

          eine Bewertung des aktuellen Infektionsgeschehens;

          dabei ist auch die Verbreitung von Virus-Mutationen und die Häufigkeit von Sequenzierungen darzustellen;

          eine Prognose des zukünftigen Verlaufs der Pandemie und der Wirksamkeit der ergriffenen Schutzmaßnahmen, auch im Vergleich zu den Strategien anderer Staaten;

          der Stand der Erweiterung der Kapazitäten des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch Personalverstärkung, Nutzung der Digitalisierung und einheitlicher Software;

          der Stand und Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung;

          der Stand der Test- und Impfkapazitäten;

          die Fortschritte bei der Nutzung innovativer Hilfsmittel wie Luftreinigungsfiltern;

          die Auswirkungen der Pandemie und der Bekämpfungsmaßnahmen auf die Wirtschaft, Sicherheit und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Entwicklung und Bildung der Kinder und Jugendlichen sowie die Situation der Senioren.

 

Berlin, den 9. Februar 2021

 

Christian Lindner und Fraktion