L i b e r a l e N o t i z e n
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Sammlung Originaldokumente in http://www.liberale-notizen.de |
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Antrag der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus,
Michael Theurer, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario
Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina
Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald
Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg
Link, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander
Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes
Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding,
Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen,
Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP Bundesweiten Stufenplan vorlegen –
Dem Land eine Perspektive geben Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest Deutschland ist seit Ende Oktober 2020 im zweiten Lockdown.
Nach mehreren Verschärfungen gelten in allen Bundesländern noch strengere
Vorschriften. Kitas und Schulen befinden sich im Notbetrieb, Geschäfte und
Restaurants sind flächendeckend geschlossen, Reisen und Kulturveranstaltungen
finden seit Monaten nicht statt. Bisher gibt es keine klare Perspektive für
eine Wieder-Öffnung des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen
Lebens. Die Hoffnung, die die Zulassung erster Impfstoffe vor einem Monat
aufkeimen ließ, ist inzwischen durch die schleppende Impfkampagne und
Lieferschwierigkeiten getrübt. Vor allem die drohende Ausbreitung von sehr
wahrscheinlich ansteckenderen Virus-Mutationen führen
uns vor Augen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder finden zudem in immer schnellerer Abfolge statt.
Es fehlt erkennbar an einer langfristigen Strategie. So ist der Eindruck
entstanden, dass die Verantwortlichen in Bund und Ländern zu Getriebenen der
Entwicklung geworden sind. Dieser Eindruck ist gefährlich. Denn damit erhöht
sich die Corona-Müdigkeit der Menschen weiter. Das zeigt auch der aktuelle
"ARD-Deutschland-Trend". Der Anteil der Befragten, der mit dem
Krisenmanagement der Bundesregierung nicht zufrieden ist, wuchs von 42
Prozent Mitte Dezember 2020 auf 56 Prozent Anfang Februar 2021 (https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-2503.html).
Die
Koalition hat nach den teilweise unkoordinierten Maßnahmen der vergangenen
Monate und anhaltender Kritik aus Opposition, Zivilgesellschaft und Wissenschaft mit der Novelle des
Infektionsschutzgesetzes zwar den Versuch unternommen, ein einheitliches
Regelwerk für den Umgang mit der Pandemie zu verankern. Dieses ist jedoch immer
noch undifferenziert und bietet keine klare Perspektive. Schließlich wurde
bei der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 beschlossen, eine
Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen
und Chefs der Staats- und Senatskanzleien einzusetzen, um ein Konzept für
eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten. Erste Bundesländer
haben bereits eigene Stufenpläne vorgelegt, zum Beispiel Schleswig-Holstein (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/I/210126_stufenplan_mat/stufenplan_tabelle.pdf?__blob=publicationFile&v=1
) oder Niedersachsen (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120714/Weil-kuendigt-Stufenplan-fuer-Lockerung-des-Coronalockdowns-an
). Auch die COSMO-Studie, die regelmäßig repräsentativ Wissen,
Risikowahrnehmung, Schutzverhalten und Vertrauen der Bevölkerung untersucht,
empfiehlt einen Stufenplan statt eines "immer komplexer und uneinheitlicher
werdenden Regelwerk(s)" (https://projekte.uni-erfurt.de/cosmo2020/web/summary/34/
). Am 08.02.2020 haben vier medizinische Fachgesellschaften und viele
Institutionen aus dem Bildungssektor eine wissenschaftliche Leitlinie (https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/027-076k_Praevention_und_Kontrolle_SARS-CoV-2-Uebertragung_in_Schulen_2021-02_01.pdf
) veröffentlicht, in der sie Empfehlungen abgeben, wie mit
"anpassbare(n) und geeignete(n) Maßnahmenpakete(n) zur Verminderung des
Infektionsrisikos" die Ermöglichung eines "möglichst sicheren,
geregelten und kontinuierlichen Schulbetriebs in Pandemiezeiten"
entwickelt werden kann. Es
wird Zeit, dass diese Planungen in die Tat umgesetzt werden. Die Bürgerinnen
und Bürger und Unternehmen brauchen Planbarkeit und eine Perspektive. Notwendig
ist deshalb eine souveräne und verlässliche Strategie, die den Menschen
Orientierung bietet und die notwendigen Maßnahmen begründet. Sie muss als klarer
Stufenplan verständlich und nachvollziehbar sein und eindeutige
„Wenn-Dann-Regeln“ enthalten. Ein Stufenplan darf keine Einbahnstraße sein.
Bei einem Wiederaufflammen des Infektionsgeschehens sind
Regelungsveränderungen selbstverständlich geboten. II.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. gemeinsam
mit den Regierungen der Bundesländer einen bundesweit einheitlichen
Stufenplan einzuführen, um eine nachvollziehbare regionale Differenzierung in
den Land- und Stadtkreisen zu ermöglichen. Anhand des Stufenplans kann den
Bürgerinnen und Bürgern verlässlich kommuniziert werden, welche Maßnahmen
gelten und mit welchen Entwicklungen zu rechnen ist.
Lokale Abweichungen der Maßnahmen aufgrund unterschiedlicher Situationen in
den Landkreisen oder Gemeinden bleiben möglich. Grundlage der Einteilung der
Stufen soll die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner des Coronavirus SARS-CoV-2 im jeweiligen Land- oder
Stadtkreis sein. Diese wird jedoch mit einem dynamischen Faktor
multipliziert. Dieser dynamische Faktor berücksichtigt: •
Eine Ü60-Inzidenz, mit der die
Infizierten über 60 Jahre, für die eine besondere gesundheitliche Gefährdung
besteht, erfasst werden können; •
einen Notification-Index,
der die Dynamik der Entwicklungen abbildet und dabei die Zahl der
Neuinfektionen mit den positiven Testbefunden und der Testhäufigkeit
abgleicht; •
einen Hospitalisierungsindex, der die
Belastung des Gesundheitswesens und insbesondere der Intensivkapazitäten
abbildet – mit zunehmender Durchimpfung der
Risikogruppen wird die Hospitalisierungsrate fallen; •
einen Ausbruchs-Streuungs-Index, der das
Ausbruchsgeschehen danach bewertet, ob Cluster- oder diffuse Ausbrüche
besonders häufig sind; •
die tatsächlichen Kapazitäten der
Gesundheitsämter. Für
die einzelnen Lebensbereiche gelten in den einzelnen Stufen folgende
Maßnahmen und Regelungen: Stufe VI - Akute
Gesundheitsnotlage (Inzidenzwert > 200 * dynamischer Faktor): •
Private Zusammenkünfte eines Haushalts
und einer weiteren Person; •
Hotels und andere Beherbungsbetriebe
sind für touristische Zwecke geschlossen; •
Einzelhandel und Gastronomie sind
geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. "Click & Collect" bleiben möglich); •
Kitas und Schulen sind in Notbetreuung
und Distanzunterricht; •
es müssen Vorbereitungen getroffen
werden, dass mündliche und in einem 2. Schritt auch schriftliche Prüfungen
bei hohem Infektionsgeschehen auch per Videokonferenz stattfinden können.
Zudem muss sichergestellt sein, dass die Prüfungsqualität im
Pandemie-Schuljahr weder gesenkt noch erhöht werden darf; •
Hochschulen sind im digitalen Lehrbetrieb;
Ausnahmen für praktische Lehrveranstaltungen, wenn sie sonst im WS20/21 nicht
wiederholt werden können, sind möglich; •
Fortsetzung der Besuchsregeln in
Krankenhäusern oder Pflegeheimen (mit Schnelltests und FFP2-Masken). Stufe V (Inzidenzwert bleibt
stabil 14 Tage < 200 * dynamischer Faktor): •
Private Zusammenkünfte von zwei
Haushalten; •
Kitas können bei Nutzung von
Luftfilteranlagen auch eingeschränkten Regelbetrieb ermöglichen; •
Schulen können bei Nutzung von
Luftfilteranlagen auch Wechselunterricht ermöglichen; •
Einzelhandel und Gastronomie bleiben
geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. "Click & Collect" bleiben möglich). Stufe IV (Inzidenzwert bleibt
stabil sieben Tage < 100 * dynamischer Faktor): •
Private Treffen von maximal drei
Haushalten; •
Regelbetrieb in den Kitas bei Nutzung
von Luftfilteranlagen möglich; •
Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6
an den Schulen bei Nutzung von Luftfilteranlagen; •
Wechselunterricht für die Jahrgänge 7
bis 13 bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich; •
Präsenzunterricht in den
Abschlussklassen; •
Öffnung körpernaher Dienstleistungen
(z.B. Friseure); •
Einzelhandel und Gastronomie bleiben
grundsätzlich geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. "Click & Collect" bleiben möglich, zuzüglich darf der
Facheinzelhandel für Kundeneinzelberatung/Personal Shopping nach fester
Terminvergabe mit Hygienekonzept öffnen); •
Menschen in Krankenhäusern oder
Pflegeheimen dürfen – getrennt – zwei Besucher empfangen, wenn diese Personen
nicht zu einem Haushalt gehören (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens
medizinischer Masken); •
Öffnung von Sportanlagen für den
Individualsport im Außenbereich; •
Öffnung von Zoos und Wildparks im
Außenbereich. Stufe III (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 50*
dynamischer Faktor): •
Regelbetrieb in den Kitas; •
Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6;
•
Wechselunterricht für die Jahrgänge 7
bis 13; •
Praktische Lehrveranstaltungen an den
Hochschulen; •
Präsenzprüfungen an den Hochschulen mit
begrenzter Teilnehmerzahl unter Hygieneauflagen; •
Öffnung von kulturellen Einrichtungen,
Museen, Gedenkstätten, Galerien u.ä. unter
Hygieneauflagen; •
Öffnung des Einzelhandels mit Auflagen
(Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und Zugangsbeschränkung von zehn
Quadratmeter je Person); •
Öffnung von Hotels und andere Beherbungsbetriebe für touristische Zwecke mit
Hygienekonzepten; •
Öffnung der Gastronomie unter Auflagen
(mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste); •
Öffnung von Fitnessstudios mit
Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung; •
Menschen in Krankenhäusern oder
Pflegeheimen dürfen zwei Besucher – auch aus getrennten Haushalten –
empfangen (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer
Masken). Stufe II (Inzidenzwert bleibt stabil 21 Tage < 50 * dynamischer
Faktor): •
Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und
Kinos für einzelne Schulkohorten; •
Öffnung für Musik- und Kunstschulen
unter Hygieneauflagen; •
Ermöglichung von Freiluftveranstaltungen
bis 250 Personen unter Hygieneauflagen; •
Zulassung von Sportarten für
Sportgruppen für Kinder bis 12 Jahren in festen Kohorten mit maximal zehn
Personen bei kontaktarmer Ausübung; •
Öffnung von Sportanlagen für
Individualsport im Innenbereich; •
Öffnung von Jugend- und Freizeittreffs
mit festen Gruppengrößen; •
Anhebung der Teilnehmerzahl für
religiöse Veranstaltungen (mit Hygieneauflagen). Stufe I (Inzidenzwert bleibt
stabil sieben Tage < 35 * dynamischer Faktor): •
Treffen von bis zu zehn Personen aus
mehreren Haushalten (Ausnahmen gelten für Kinder bis 14 Jahre); •
Vollständiger Regelbetrieb in allen
Schulen; •
Präsenzlehr- und
Erstsemesterveranstaltungen in Kohorten an Hochschulen; •
Präsenzprüfungen an Hochschulen unter
Hygieneauflagen; •
Öffnung von Bibliotheken und Archiven
unter Hygieneauflagen; •
Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und
Kinos (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste); •
Ermöglichung von Indoor-Veranstaltungen
mit Sitzungscharakter und begrenzter Teilnehmerzahl; •
Öffnung von Bars und Kneipen (mit festen
Sitzplätzen für Gäste und Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der
Gäste); •
Ermöglichung von Kontaktsport bei
Bildung fester Gruppen; •
Öffnung von Hallenbädern und Saunen
sowie Freizeitparks; •
Sportveranstaltungen können im Profi-
wie im Amateurbereich mit begrenzter Zuschauerzahl stattfinden; •
erweiterte Besuchsmöglichkeiten für
Pflegeheime und Krankenhäuser (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens
medizinischer Masken). Stufe 0 (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 10 * dynamischer
Faktor): •
Bis aufgrund des Fortschritts des
Impfprogramms eine Herdenimmunität der Bevölkerung erreicht ist, bleiben
lediglich die Verpflichtungen zum Tragen einer medizinischen Maske und zum
Einhalten von Abständen in Kraft. Für sämtliche Lebensbereiche in den
Stufen I bis V gilt, dass von den vorstehenden Regelungen abgewichen werden
kann, sofern sämtliche Anwesenden sich vor Ort einem Antigen-Schnelltest
unterziehen und dieser negativ ausfällt; 2. monatlich
dem Deutschen Bundestag und der Bevölkerung einen Corona-Lagebericht
vorzulegen. Gegenstand des Berichts sind: •
Eine nachvollziehbare, bildliche
Darstellung der sich jeweils in Kraft befindlichen Stufen auf Ebene der Land-
und Stadtkreise ("Corona-Ampel") sowie •
eine Bewertung des aktuellen
Infektionsgeschehens; •
dabei ist auch die Verbreitung von
Virus-Mutationen und die Häufigkeit von Sequenzierungen darzustellen; •
eine Prognose des zukünftigen Verlaufs
der Pandemie und der Wirksamkeit der ergriffenen Schutzmaßnahmen, auch im
Vergleich zu den Strategien anderer Staaten; •
der Stand der Erweiterung der
Kapazitäten des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch Personalverstärkung,
Nutzung der Digitalisierung und einheitlicher Software; •
der Stand und Bedarf an medizinischer
und pflegerischer Versorgung; •
der Stand der Test- und Impfkapazitäten;
•
die Fortschritte bei der Nutzung
innovativer Hilfsmittel wie Luftreinigungsfiltern; •
die Auswirkungen der Pandemie und der
Bekämpfungsmaßnahmen auf die Wirtschaft, Sicherheit und Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Entwicklung und Bildung der Kinder
und Jugendlichen sowie die Situation der Senioren. Berlin,
den 9. Februar 2021 Christian Lindner und
Fraktion |