L i b e r a l e N o t i z e n
|
|
Sammlung Originaldokumente in http://www.liberale-notizen.de |
|
BT-Rede von Linda Teuteberg zum
(abgelehnten) Antrag der aFd-Fraktion „Verbieten
der Antifa“ Berlin, 19.06.2020 Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von
Rechtsstaat und Demokratie ist uns Freien Demokraten wahrlich wichtig. Dafür
brauchen wir allerdings keinen einäugigen Antrag wie den heute vorliegenden.
Rechtsstaat und Demokratie werden von verschiedenen Seiten gefährdet. Durch
Extremisten, seien sie rechts, links oder religiös motiviert. Auf keinem Auge
darf der demokratische Rechtsstaat blind sein. (Beifall bei der FDP … ) Wir haben über einen Ihrer beiden Anträge schon im September letzten
Jahres debattiert. Was ich allerdings nicht geahnt bzw. mir nicht gewünscht
habe: Ich habe damals darauf hingewiesen, dass Redefreiheit gegen Blockaden,
gegen widerrechtliche Verhinderung von Veranstaltungen verteidigt werden
muss: Dann haben wir im Herbst ein paar Beispiele dafür gesehen. Es ist auch
weiterhin wichtig, die Redefreiheit für alle auf dem Boden der Verfassung
stehenden Meinungen zu verteidigen. Klar muss auch sein – das gehört dazu, wenn wir die freiheitliche
demokratische Grundordnung wirklich ernst nehmen, und das ist auch ein Grund,
warum wir den zur Beschlussfassung vorliegenden Antrag ablehnen –, dass auch
die Gewaltenteilung zu dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung
dazugehört und die Behörden in unserem Land keine konkreten Aufträge aus dem
Parlament brauchen, wie sie wen zu beobachten und zu beurteilen haben. Wir
vertrauen darauf, dass das nach den Kriterien von Recht und Gesetz geschieht. (Beifall bei der FDP) Der Antrag ist allerdings ein guter Anlass, auf ein paar Dinge
einzugehen, die tatsächlich klargestellt werden müssen und die wichtig sind.
Zum Beispiel das staatliche Gewaltmonopol wirklich zu verteidigen. Wir reden
heute mit Blick auf das Mittelalter vom Fehdeunwesen,
weil wir Besseres kennen: nämlich den Rechtsstaat mit vollziehender Gewalt.
Ohne Selbstjustiz, sondern mit dem staatlichen Gewaltmonopol. Das gilt es zu
verteidigen. Aber das geht in einigen Debatten manchmal unter. Nach den
Silvesterzusammenstößen zwischen gewalttätigen Demonstranten und Polizei in
Leipzig-Connewitz zum Beispiel wurde darüber
diskutiert, ob es Polizeigewalt gegeben habe. Aber die Diskussion geht am
Thema vorbei. Denn sie setzt voraus, dass die Polizei generell keine Gewalt
anwenden dürfe. Die Frage ist doch, ob sie verhältnismäßig und rechtmäßig
gehandelt hat. Es begegnen sich ja nicht wie in vorstaatlichen Zeiten zwei
Clans, die wie im Buddelkasten darüber streiten,
wer angefangen hat zu zanken. Der Staat ist nicht zur Gewaltlosigkeit
verpflichtet, er ist dazu verpflichtet, das Recht einzuhalten. (Beifall bei der FDP … ) Deshalb muss das Verhältnis zum Beispiel zwischen den Demonstranten und
der Polizei asymmetrisch sein. Allein der Staat darf zwingen. Das ist Inhalt
des staatlichen Gewaltmonopols und des Rechtsstaates. Wir tragen in der
Familie keine Waffen, weil wir uns schätzen und aufeinander verlassen. Und
wir tragen auch sonst keine, weil wir darauf vertrauen, dass die Polizei uns
im Ernstfall in unserem Rechtsstaat schützt. Dieses Vertrauen ist wichtig. (Beifall bei der FDP … ) Deshalb: Gewalt, verstanden als durch das Gesetz legitimierter Zwang
gegen den Willen der Betroffenen, ist Aufgabe der Polizei. Die Stärke unseres
freiheitlichen Rechtsstaates ist, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, die
Rechtmäßigkeit von Handlungen durch unabhängige Verwaltungsgerichte
überprüfen zu lassen. Das unterscheidet unseren Rechtsstaat von anderen,
früheren Staaten auf deutschem Boden. Rechtskräftige Verfügungen der Behörden
und Gerichte müssen weiterhin zuverlässig durchgesetzt werden; denn sie sind
mehr als Bitten oder Empfehlungen. Die Debatten über Polizeigewalt sind in
diesem Sinne regelmäßig verzerrt. Ob ein bestimmter Einsatz
rechtlich legitimiert war oder nicht, das ist zu prüfen. – Ja, genau. – Und deshalb müssen
die Bürgerrechte auch gegen Gewalttätige geschützt werden. Genau das ist
Inhalt dessen, was ich gerade beschreibe: Die Polizei ist rechtlich gebunden.
Sie muss auch Bürger schützen, wenn andere Bürger nicht bereit sind, sich an
die Rechtsordnung zu halten. (Beifall bei der FDP … ) Inhalt unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung – um deren Schutz geht es ja in
dieser Debatte – ist, dass jeder daran gebunden ist, seine politischen Ziele nur
mit friedlichen, mit rechtmäßigen Mitteln zu verfolgen. Insofern führen diese
Diskussionen in die Irre. In die Irre führen uns übrigens auch diejenigen,
die meinen, im Zusammenhang mit Polizei von struktureller Gewalt sprechen zu
können. Unser Rechtsstaat bietet die Möglichkeit, die politischen
Verhältnisse durch Wahlen zu beeinflussen und die Rechtmäßigkeit von
Handlungen durch Gerichte überprüfen und rechtswidriges Handeln feststellen
zu lassen. Das müssen wir verteidigen und denjenigen, die die Knochen dafür
hinhalten, grundsätzlich mit Wertschätzung begegnen. (Beifall bei der FDP … ) Schließlich ist es wichtig, etwas
dazu zu sagen, was der Begriff „Antifaschismus/Antifa“ für unseren Kampf um
die freiheitliche Demokratie bedeutet. Das ist ein sehr ambivalenter Begriff.
Ich finde, man muss unterscheiden und den Ursprung kennen. Denken wir etwa an
den Schwur von Buchenwald 1945: Das war ein Antifaschismus, der aus der
konkreten Erinnerung, ja, aus der Erschütterung durch das Erlebte erwuchs.
Das war zunächst eine überparteiliche und auch internationale Sammelbewegung:
gegen den Nationalsozialismus, sein Erbe, und für eine friedliche und
freiheitliche Welt. Das war der Anfang. Das ist zum einen zu sehen. Es ist aber auch zu sehen, wie der
Begriff zunehmend missbraucht wurde. So wie der Begriff „Faschismus“
vielschichtig ist und wissenschaftlich und politisch unterschiedlich
gebraucht wird, gilt das auch für den Begriff „Antifaschismus“. Es gibt eine
Vielzahl von Verwendungen im linksextremistischen Sinne, gerne auch als
Diffamierung aller abweichenden Ansichten genutzt. Wir haben gerade erst vor
zwei Tagen in diesem Haus der Ereignisse am 17. Juni 1953 gedacht; auch da
wurden Andersdenkende als faschistische Provokateure diffamiert. Das war eine
Legitimationsideologie für die DDR-Diktatur, das ist Agitation
linksextremistischer Vorfeldorganisationen, eine Bündnisstrategie
linksextremistischer Vorfeldorganisationen und ein Argumentationsmuster bzw.
Agitationsfeld sogenannter Autonomer. Deshalb stellt sich die Frage:
Welchen Wert hat dieser Begriff für unseren Einsatz für Freiheit und
Demokratie? Kaum einen. Er hat keinen analytischen Wert, er hat keinen
praktischen Wert. Denn überzeugte Demokraten sind selbstverständlich immer in
Opposition zu faschistischen Bewegungen; aber längst nicht alle
Antifaschisten sind überzeugte Demokraten. (Beifall bei der FDP … ) Deshalb stellt sich die Frage:
Worauf kommt es jetzt eigentlich an? Es kommt auf den positiven Einsatz für
unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung an, indem wir dazu stehen –
und zwar entschieden, nicht schamhaft und nicht nach irgendwelchen
politischen Präferenzen opportunistisch eingeschränkt –, dass jeder seine
politischen Ziele nur gewaltfrei, rechtmäßig, demokratisch verfolgt, indem
wir jeder Art von Menschenverachtung entgegentreten und sie nicht durch eine
andere Menschenverachtung ersetzen oder legitimieren und indem wir für den
antitotalitären Konsens einstehen. Gegen andere Antidemokraten zu
sein, macht einen selbst noch nicht zum Demokraten. Dazu gehört mehr. Dass
man nämlich diese friedliche, freiheitliche Ordnung selbst aktiv gegen all
ihre Feinde verteidigt. Dafür werden wir eintreten, auch ohne diesen Antrag. (Beifall bei der FDP … ) |